Die GmbH ist bei dem Gericht zur Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat. Möglich ist die Anmeldung durch den Geschäftsführer erst dann, wenn mindestens 1/4 jedes Geschäftsanteils eingezahlt worden ist und insgesamt mindestens 1/2 des Mindeststammkapitals = 12.500 EUR erreicht worden ist.[1]

Zusammen mit der Anmeldung ist dem Registergericht der Gesellschaftsvertrag und eine Gesellschafterliste einzureichen und eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben.[2] Sofern der Geschäftsführer nicht bereits im Gesellschaftsvertrag bestellt worden ist, bedarf es auch hierüber eines Nachweises zu dessen Legitimation als Handelnder.

Die eigentliche Anmeldung erfolgt in aller Regel durch den beurkundenden Notar mittels elektronischer Übermittlung dieser Unterlagen an das Registergericht.

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