Während der Geschäftswert den Mehrwert verkörpert, der einem gewerblichen Unternehmen über seinem Substanzwert hinaus innewohnt, stellt der Praxiswert den entsprechenden Mehrwert freiberuflicher Praxen dar. Praxiswert ist der den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis übersteigende Wert, der sich aus den verschiedenen wertbildenden Einzelbestandteilen zusammensetzt, z. B. Patienten- oder Mandantenstamm, Standort, Umsatz. Er ergibt sich aus dem Vertrauen der Mandanten (bzw. Patienten) in die Leistungsfähigkeit und Tüchtigkeit (Kenntnisse, Erfahrung, Beziehungen) des Praxisinhabers und ist daher eng mit seiner Person verbunden.[1]

Auch bei einem Praxiswert unterscheidet man zwischen einem originären (d. h. selbstgeschaffenen) und einem derivativen (d. h. entgeltlich erworbenen) Wert; Letzterer tritt beim Kauf einer Praxis, Teilpraxis oder eines Anteils an einer Sozietät in Erscheinung, wenn vom Käufer ein über den Substanzwert der übernommenen Wirtschaftsgüter hinausgehender Mehrwert gezahlt wird.

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