Rz. 208

Zu den Werbungskosten gehören Steuern vom Grundbesitz, öffentliche Abgaben sowie Versicherungsbeiträge, die mit dem Gebäude zusammenhängen.

 

Rz. 209

Zu den Steuern vom Grundbesitz zählt die GrSt. Sonstige öffentliche Abgaben auf den Grundbesitz sind Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren. Diese Aufwendungen sind auch dann Werbungskosten, wenn sie von einem Privatunternehmen erbracht werden. Zu den Versicherungsbeiträgen gehören die Prämien für eine Feuer-, Wasser- und Sturmversicherung, für eine Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung, eine Bauwesenversicherung sowie für eine Rechtsschutzversicherung, soweit das Prozessrisiko eines Mietrechtstreits versichert ist. Deckt die Rechtsschutzversicherung auch andere Risiken ab, ist eine Aufteilung der Prämien vorzunehmen. Prämien für eine Risikolebensversicherung sind keine Werbungskosten, da das private Todesrisiko abgedeckt wird. Die Aufwendungen können daher nur als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 EStG Rz. 84).

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