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Franchise: Alle Kosten richtig zuordnen und buchen

Michael Winter
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Andere Geschäftsidee
  • Gebührenzahlung
  • Betriebsausgabenabzug

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Franchisegebühren 4901 6301   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Guthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Die laufenden Franchisegebühren können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das individuell angelegte Konto "Franchisegebühren" 4901/6301 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Franchisegebühren

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Übernahme eines Franchisekonzepts einer Großbäckerei

Hans Groß hat ein Franchisekonzept übernommen, d. h. er betreibt einen Einzelhandel mit Backwaren. Die Backwaren darf er ausschließlich über den Franchisegeber, die Großbäckerei-Kette Müller, beziehen. An laufenden Franchisegebühren muss Hans Groß monatlich einen Betrag von 595 EUR inklusive Umsatzsteuer bezahlen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4901/6301 Franchisegebühren 500      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 95 1200/1800 Bank 595

Hinweis: Das Konto 4901/6301 ist im Kontenrahmen nicht enthalten. Es muss individuell angelegt werden.

3 Bei einem Franchisevertrag wird die Geschäftsidee eines anderen genutzt

Die in diesem Zusammenhang zu zahlenden Gebühren fallen in der Praxis recht unterschiedlich aus. Sie hängen von der Art der Geschäftsidee ab.

Diese Aufwendungen stellen für den Franchisenehmer Betriebsausgaben dar, Aufwendungen für die Nutzung

  • des gemeinsamen Namens, Zeichens,
  • des Know-hows,
  • der Vermarktungsberatung und
  • der Werbung.

4 Es besteht die Pflicht zum Warenbezug über den Franchisegeber

I. d. R. ist der Franchisenehmer verpflichtet, die Waren ausschließlich vom Franchisegeber zu beziehen. Das bedeutet, dieser verdient doppelt. Einerseits erhält er die laufende Franchisegebühr, andererseits erhält er den Kau...

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