9.1 Einzelwertberichtigung

Kfz-Händler Hans Groß hat gegen seinen Kunden Wolfgang Müller (Debitorenkonto 18312) eine noch offene Forderung i. H. v. 25.000 EUR. Mahnungen blieben bisher erfolglos. Anlässlich eines Telefonats teilt Wolfgang Müller mit, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und er deshalb höchstwahrscheinlich nur 80 % des Forderungsbetrags zahlen kann. Er erwarte jedoch in 2 Monaten den Eingang eines größeren Betrags. Sollte dieser eingehen, werde er auch den Rest bezahlen.

Lösung:

Hans Groß muss eine Wertberichtigung vornehmen. Da er auf diese Forderung nur einen teilweisen Zahlungseingang erwartet, muss er sie von den einwandfreien Forderungen trennen. Er bucht diese auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". Sodann schreibt er diese Forderung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung ab. Weil der 20 %ige Forderungsausfall noch nicht endgültig feststeht, darf Hans Groß die Umsatzsteuer nicht berichtigen.

Buchungsvorschlag: Direkte Abschreibung

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 25.000 18312/18312 Wolfgang Müller 25.000
2451/6923 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 5.000 1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 5.000

Folge:

Da hier die Forderung direkt abgeschrieben wurde, ist die ursprüngliche Forderungshöhe nicht mehr ersichtlich. Vielmehr weist die Bilanz nur noch den um die Forderungsberichtigung geminderten Betrag aus. Das sind 25.000 EUR (Nettobetrag) ./. 5.000 EUR (20 %ige Forderungsberichtigung) = 20.000 EUR.

Buchungsvorschlag: Indirekte Abschreibung

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 25.000 18312/18312 Wolfgang Müller 25.000
2451/6923 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 5.000 0999/1247 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr 5.000

Folge:

Bei dieser Abschreibungsmethode kann man den ursprünglichen Forderungsbestand jederzeit aus der Bilanz ersehen. Aus diesem Grunde sollten man sich für die indirekte Abschreibungsmethode entscheiden.

9.2 Pauschalwertberichtigung

Der Forderungsbestand des Baustoffgroßhändlers Hans Groß beläuft sich zum 31.12.01 auf 250.000 EUR netto. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre muss Hans Groß mit einem gewissen Ausfallrisiko rechnen. In den Vorjahren ergab sich ein durchschnittlicher Ausfall von 3 % des Nettobetrags (7.500 EUR).

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
2450/6920 Einstellungen in die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen 7.500 0997/1249 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr 7.500

Folge:

Der Kundenkreis von Hans Groß ist zu unübersichtlich, als dass er jede Forderung einzeln bewerten könnte. Dies ist ihm schon deshalb nicht möglich, weil er nicht die finanzielle Situation eines jeden Kunden abschätzen kann. Aus diesem Grunde gestattet das Gesetz eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen. Bemessungsgrundlage sind die Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre. Diesen Prozentsatz muss Hans Groß gegenüber dem Finanzamt, vornehmlich im Rahmen von Außenprüfungen, belegen können. Dieser Prozentsatz wird vom Betriebsprüfer einer besonders kritischen Prüfung unterzogen. Deshalb sollten hier realistische Werte angesetzt werden.

9.3 Forderungsausfall

Im Forderungsbestand des Unternehmers Hans Groß per 31.12.01 i. H. v. netto 250.000 EUR befindet sich eine offene Forderung gegen den Kunden Karl Heinz Pohl (Konto 14465) i. H. v. brutto 23.800 EUR. Mahnungen sind bisher fruchtlos verlaufen. Nachforschungen haben ergeben, dass sich Karl Heinz Pohl mit unbekanntem Ziel abgesetzt hat.

Folge:

Hier muss Hans Groß davon ausgehen, dass Karl Heinz Pohl den Forderungsbetrag nicht begleichen wird. Der Forderungsausfall steht endgültig fest. Es handelt sich um eine uneinbringliche Forderung. Uneinbringliche Forderungen müssen ausgebucht werden. Die Umsatzsteuer muss wegen des endgültigen Forderungsausfalls berichtigt werden. Die Buchung erfolgt je nachdem auf das Konto "Umsatzsteuer 19 %" 1776/3806 (SKR 03/04) oder auf das Konto "Umsatzsteuer 7 %" 1771/3801 (SKR 03/04) .

Allerdings handelt es sich bei den DATEV-Konten 2406/2401 (SKR 03) bzw. 6936/6931 (SKR 04) um Automatikkonten, bei denen die Umsatzsteuer automatisch berichtigt wird.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
2406/6936 Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe) 23.800 14465/14465 Karl Heinz Pohl 23.800

9.4 Zahlungseingang auf abgeschriebene Forderungen

Wider Erwarten überweist Karl Heinz Pohl (siehe vorheriges Beispiel) im Mai 02 einen Betrag i. H. v. 11.900 EUR.

Folge:

In seinem Jahresabschluss 01 hatte Hans Groß die Forderung gegen Karl Heinz Pohl in voller Höhe abgeschrieben. Der nunmehrige Forderungseingang erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahres 02. Hans Groß muss den Zahlungseingang als Ertrag erfassen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

be...

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