9.1 Einzelwertberichtigung
Kfz-Händler Hans Groß hat gegen seinen Kunden Wolfgang Müller (Debitorenkonto 18312) eine noch offene Forderung i. H. v. 25.000 EUR. Mahnungen blieben bisher erfolglos. Anlässlich eines Telefonats teilt Wolfgang Müller mit, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und er deshalb höchstwahrscheinlich nur 80 % des Forderungsbetrags zahlen kann. Er erwarte jedoch in 2 Monaten den Eingang eines größeren Betrags. Sollte dieser eingehen, werde er auch den Rest bezahlen.
Lösung:
Hans Groß muss eine Wertberichtigung vornehmen. Da er auf diese Forderung nur einen teilweisen Zahlungseingang erwartet, muss er sie von den einwandfreien Forderungen trennen. Er bucht diese auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". Sodann schreibt er diese Forderung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung ab. Weil der 20 %ige Forderungsausfall noch nicht endgültig feststeht, darf Hans Groß die Umsatzsteuer nicht berichtigen.
Buchungsvorschlag: Direkte Abschreibung
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
| 1460/1240 |
Zweifelhafte Forderungen |
25.000 |
18312/18312 |
Wolfgang Müller |
25.000 |
| 2451/6923 |
Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen |
5.000 |
1460/1240 |
Zweifelhafte Forderungen |
5.000 |
Folge:
Da hier die Forderung direkt abgeschrieben wurde, ist die ursprüngliche Forderungshöhe nicht mehr ersichtlich. Vielmehr weist die Bilanz nur noch den um die Forderungsberichtigung geminderten Betrag aus. Das sind 25.000 EUR (Nettobetrag) ./. 5.000 EUR (20 %ige Forderungsberichtigung) = 20.000 EUR.
Buchungsvorschlag: Indirekte Abschreibung
Konto SKR 03/04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
| 1460/1240 |
Zweifelhafte Forderungen |
25.000 |
18312/18312 |
Wolfgang Müller |
25.000 |
| 2451/6923 |
Einstellungen in die Einzelwertberi... |