Rz. 40

Bei den Kapitalgesellschaften wird auf der Passivseite der Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Das ist der Teilposten vom Kapital, auf den sich die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt und zu deren Einzahlung die Gesellschafter sich verpflichtet haben. Es ist ein fester Betrag.

 
Praxis-Beispiel
 
Gezeichnetes Kapital 1.000.000 EUR
ausstehende Einlagen 700.000 EUR
davon eingefordert 500.000 EUR

Haben die Gesellschafter das Kapital nicht voll eingezahlt, stellt der Differenzbetrag die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital dar. Es handelt sich um eine latente Forderung der Kapitalgesellschaft an die Gesellschafter. Bis zu ihrer Einforderung ist sie auf der Passivseite der Bilanz vom Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen. Es verbleibt dort als Restbetrag der Posten "Eingefordertes Kapital". Diesem Betrag entsprechend wird auf der Aktivseite der Bilanz der Posten "Eingeforderte ausstehende Einlagen" ausgewiesen. Er hat Forderungscharakter und erscheint gesondert unter den Forderungen.[1]

Zu Einzelheiten s. "Kapitalveränderungen".

Es wird gebucht:

 
1. Ausstehende Einlagen 700.000 EUR
  Flüssige Mittel 300.000 EUR
  an Gezeichnetes Kapital 1.000.000 EUR
2. Eingefordertes Kapital 500.000 EUR
  an Ausstehende Einlagen 500.000 EUR
3. Noch nicht eingeforderte Einlagen 200.000 EUR
  an Ausstehende Einlagen 200.000 EUR
 
Ausstehende Einlagen   Gezeichnetes Kapital
Soll     Haben   Soll     Haben
1) 700.000 2) 500.000       1) 1.000.000
    3) 200.000          
 
Flüssige Mittel   Noch nicht eingeforderte Einlagen
Soll     Haben   Soll     Haben
1) 300.000       3) 200.000    
 
Eingefordertes Kapital
Soll     Haben  
2) 500.000      
 

Rz. 41

In der Bilanz wird

  • auf der Aktivseite der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag unter den Forderungen gesondert ausgewiesen und entsprechend bezeichnet,
  • werden die nicht eingeforderten Einlagen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt und
  • wird der verbleibende Betrag als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite ausgewiesen:

Aktiva

 
A. Umlaufvermögen:  
  II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:  
  4. Sonstige Vermögensgegenstände:  
  Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 500.000 EUR

Passiva

 
A. Eigenkapital:
  Gezeichnetes Kapital 1.000.000 EUR  
  Nicht eingeforderte, ausstehende Einlagen 200.000 EUR  
  I. Eingefordertes Kapital 800.000 EUR 800.000 EUR
[1] Nettomethode, § 272 Abs. 1 HGB; Winkeljohann/Hoffmann, in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 10. Aufl. 2016, § 272 HGB Rz. 35, 36.

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