Praxis-Beispiel

Pauschale Methode: Beispiel 1

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode.

In der Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,20 EUR für jeden privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat. Für den Monat Juli muss der Arbeitnehmer 96 EUR zahlen (Verrechnung mit dem Arbeitslohn).

Konsequenz: Es handelt sich um ein pauschales Nutzungsentgelt. Der pauschale Nutzungswert ist um dieses Nutzungsentgelt zu kürzen.

 
Privatnutzung pro Monat 1 % von 30.000 EUR = 300,00 EUR
Nutzungsentgelt: Zahlungen durch den Arbeitnehmer 96,00 EUR
geldwerter Vorteil/Arbeitslohn 204,00 EUR
Umsatzsteuer ist aus 300 EUR mit 19/119 herauszurechnen 47,90 EUR
   

Sachbezug Kfz-Nutzung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4152/6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 300,00 8611/4947 Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 252,10
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 47,90

Nutzungsentgelt, Verrechnung mit dem Gehalt

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt 96 8603/4830 Sonstige betriebliche Erlöse 96
 
Praxis-Beispiel

Pauschale Methode: Beispiel 2

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 EUR überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode.

Der Arbeitnehmer kann das Kraftfahrzeug mittels einer Tankkarte des Arbeitgebers betanken. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt in Höhe der privat veranlassten Treibstoffkosten zu zahlen hat. Von den Benzinkosten von insgesamt 384 EUR hat der Arbeitgeber hat einen Betrag von 136 EUR für Benzinkosten ermittelt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Der Betrag wird vom Gehalt des Folgemonats einbehalten.

Konsequenz: Die nachträgliche Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer ist zwar kein Nutzungsentgelt. Die Kostenübernahme ist jedoch als "andere" Zuzahlung zu betrachten. Die Benzinkosten, die der Arbeitnehmer übernimmt, wirken sich bei ihm wie folgt aus:

 
Benzinkosten im Juli (Tankkarte) insgesamt 384,00 EUR
davon entfallen auf Privatfahrten 136,00 EUR
Benzinkosten für betriebliche Fahrten 248,00 EUR
darin enthaltende Umsatzsteuer (Vorsteuer) 39,60 EUR
Nettobetrag 208,40 EUR

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung ist dann wie folgt zu ermitteln:

 
Private Nutzung nach der 1-%-Methode: 30.000 EUR x 1 % = 300,00 EUR
abzüglich Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer (Übernahme der Benzinkosten) 136,00 EUR
Geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern ist 164,00 EUR
Umsatzsteuer ist aus dem Betrag von 300 EUR mit 19/119 herauszurechnen 47,90 EUR

Buchung der Benzinkosten

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1530/1340 Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung 136,00      
  Laufende Kfz-Betriebskosten 208,40      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 39,60 1200/1800 Bank 384,00

Buchung im Zeitpunkt der Lohnabrechnung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt 136 1530/1340 Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnungen 136

Sachbezug für Kfz-Nutzung nach der 1-%-Methode

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4152/6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 300,00 8611/4947 Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 252,10
        Umsatzsteuer 19 % 47,90
 
Praxis-Beispiel

Pauschale Methode: Beispiel 3

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen (Bruttolistenpreis 30.000 EUR) überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt zu zahlen hat, das sich aus einer Monatspauschale in Höhe von 200 EUR und privat veranlassten Benzinkosten zusammensetzt.

Konsequenz: Es handelt sich in Höhe der Monatspauschale von 200 EUR um ein Nutzungsentgelt. Die Benzinkosten, die der Arbeitnehmer übernimmt, wirken sich ebenfalls aus (Beispiel 2).

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