Entscheidungsstichwort (Thema)
Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten
Leitsatz (amtlich)
Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren, die am selben Tag in gleicher Anzahl und zum gleichen Kurs zurückgekauft werden, sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Insoweit liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor.
Normenkette
EStG § 23 Abs. 3; AO § 42
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtanerkennung von Spekulationsverlusten aus Wertpapiergeschäften.
Die Klägerin erzielte in 1998 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Unter anderem tätigte sie eine Anzahl von Wertpapierankäufen und -verkäufen, bei denen sie sowohl Gewinne als auch Verluste erzielte. Dabei erfolgten die folgenden Wertpapiergeschäfte, in dem am selben Tag Aufträge für den Verkauf und den Kauf der gleichen Anzahl von Wertpapieren erteilt wurden und in deren Folge die Wertpapiere zu identischen Kursen verkauft und gekauft wurden. Durch den Verkauf wurden jeweils Verluste erzielt.
Titel/WKNS |
Stückzahl |
Verkauf am |
Rückerwerb am |
Verlust in DM |
A / ... |
5.000 |
25.09.1998 |
25.09.1998 |
34.739,99 |
B / ... |
2.000 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
2.667,93 |
C / ... |
1.000 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
30.500,70 |
D / ... |
400 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
23.990,14 |
E / ... |
1.000 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
6.662,00 |
F / ... |
2.500 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
57.018,00 |
G / ... |
1.500 |
09.12.1998 |
09.12.1998 |
39.965,80 |
Summe |
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195.544,56 |
Der Beklagte sah darin einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und berücksichtigte die Verluste aus diesen Geschäften nicht. Nachdem der Beklagte die Einkommensteuer für 1998 zunächst mit Bescheid vom 7.7.2000 auf ... DM festgesetzt hatte, änderte er mit Bescheid vom 31.7.2000 die Einkommensteuer für 1998 unter Zugrunde...