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Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einnahmen bei unaufgeklärter Mittelherkunft

Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Leitsatz

Das Finanzamt ist berechtigt, die Bareinzahlung auf ein betriebliches Konto als Betriebseinnahme zu schätzen, wenn der Betriebsinhaber lediglich angibt, die Bareinzahlung beruhe auf einem Darlehen eines im Ausland ansässigen zukünftigen Ehepartners, der in seinem Heimatland absoluten Schutz seiner Identität und Privatsphäre besitze.

 

Sachverhalt

Die Klägerin betreibt unter anderem eine Finanz- und Vermögensberatung. Im Februar 2017 zahlte sie einen Betrag von insgesamt 70.000 EUR in bar auf ihr betriebliches Konto bei der E-Bank in zwei Teilbeträgen ein. Auf Nachfrage des Finanzamts über die Herkunft der Mittel gab sie an, es handele sich um ein Darlehen eines im Ausland ansässigen zukünftigen Ehepartners, der in seinem Heimatland absoluten Schutz seiner Identität und Privatsphäre besitze. Weitere Auskünfte könne sie aus Gründen des Identitätsschutzes nicht erteilen.

In der Folge ging das Finanzamt davon aus, dass es sich um unversteuerte Einkünfte handelt und setzte bei der Einkommensteuerveranlagung sonstige Einkünfte in Höhe von 70.000 EUR an.

 

Entscheidung

Das FG hat entschieden, dass der Ansatz des Betrags von 70.000 EUR als Einnahme nicht zu beanstanden sei.

Handele es sich – so das klägerische Vorbringen – um einen im Ausland ansässigen Darlehensgeber, könne auf dessen Benennung nicht verzichtet werden. Insoweit treffe die Klägerin eine erhöhte Mitwirkungspflicht.

Ferner sei zu berücksichtigen, dass ein Steuerpflichtiger bei der Einzahlung von Mitteln auf ein betriebliches Konto bei der Prüfung der Frage, ob steuerpflichtige Einnahmen oder nicht steuerpflichtige Vermögenszugänge (insbesondere Darlehen oder Einlagen) vorliegen, wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat.- und Betriebsvermögen verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet sei.

Unter...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Erfassung von Bareinzahlungen als steuerpflichtige Einnahmen im Wege der Schätzung wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten  Leitsatz (redaktionell) Das FA ist berechtigt, die Bareinzahlung auf ein betriebliches Konto ...

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