Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Streitwertfestsetzung durch Gericht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

 

Leitsatz (NV)

Es fehlt am für die Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Streitwert eindeutig aus den gestellten Sachanträgen ermittelt werden kann (Anschluß an BFH-Beschluß vom 28. August 1986 VIII R 414/83, BFH/NV 1988, 798). So ist es bei Anfechtung der Einkommensteuerbescheide für mehrere Streitjahre, weil sich dann der Streitwert aus den strittigen zusammenzurechnenden Einkommensteuerbeträgen für die einzelnen Veranlagungszeiträume ergibt (Anschluß an BFH-Beschluß vom 11. August 1987 IX R 31/85, BFH/NV 1988, 253).

 

Normenkette

GKG § 25

 

Fundstellen

Haufe-Index 417220

BFH/NV 1991, 56

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