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Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Leitsatz

Die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde kann nicht durch die eidesstattliche Versicherung des Betroffenen widerlegt werden.

 

Sachverhalt

Weil der Antragsteller die erforderliche Bescheinigung über das Ende des Studiums seiner Tochter nicht eingereicht hatte, hob der Antragsgegner mit Bescheid vom 26. März 2015 die Kindergeldfestsetzung für die Tochter des Antragstellers für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2014 auf und forderte das zu viel gezahlte Kindergeld in Höhe von insgesamt 6.072 Euro zurück. Der Bescheid wurde dem Antragsteller nach dem Inhalt der Zustellungsurkunde am 30. März 2015 persönlich übergeben. Er wurde zur Rückzahlung aufgefordert. Daraufhin wandte sich der Antragsteller mit einem per E-Mail übersandten Schreiben vom 19. Mai 2015 an den Antragsgegner, dem er eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung beifügte, wonach seine Tochter ihr Studium am 30. September 2014 beendet hatte. In diesem Schreiben erklärte er außerdem, dass er diese Bescheinigung bereits im Februar über die Dienstpost seiner Dienststelle eingereicht und den Bescheid vom 26. März 2015 nicht erhalten habe. Der Antragsgegner wertete das Schreiben vom 19. Mai 2015 als Einspruch. Er erläuterte dem Antragsteller, dass der Einspruch verspätet eingelegt und deshalb unzulässig sei. Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lägen nicht vor. Der Anragsteller beantragte die Aussetzung der Vollziehung über die vom Gericht nach Zurückweisung durch das Finanzamt zu entscheiden war. Zur Glaubhaftmachung seines Vortrags in tatsächlicher Hinsicht bezieht sich der Antragsteller auf seine eidesstattliche Versicherung vom 5. Juli 2015.

 

Entscheidung

Der Antrag hatte keinen Erfolg, da das Gericht keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheides sa...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Beweiskraft der Zustellungsurkunde. Verständlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der von den Familienkassen verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung  Leitsatz (redaktionell) 1. Zum Beweis der Unrichtigkeit der in der ...

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