Betriebsausgaben sind Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung. Unter Aufwendungen fallen i. d. R. "gezahlte Ausgaben", ebenso betriebliche Sachaufwendungen wie z. B. Veräußerung, Tausch, unentgeltliche Zuwendung, Verlust sowie betrieblicher Forderungsausfall. Außerdem können Anschaffungs- und Herstellungskosten als Betriebsausgaben in voller Höhe, z. B. geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, oder im Rahmen einer jährlichen Abschreibung über die Nutzungsdauer nach § 7 EStG berücksichtigt werden.

Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasst, wenn ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Weitere Voraussetzungen für den Abzug sind Notwendigkeit, Angemessenheit, Üblichkeit und Zweckmäßigkeit. Beispiele für Betriebsausgaben: Betriebsmiete, Arbeitslohn, betriebliche Steuern, betriebliche Versicherung, Werbekosten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge