Im Anhang ist anzugeben:

  • der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder
  • der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses.[1]

Da der Anhang zum Jahresabschluss gehört und diese Angaben im Anhang erfolgen müssen, sind sie von der Geschäftsführung oder vom Vorstand schon zu einem Zeitpunkt zu machen, bevor die Verfahren zur Prüfung, Billigung oder Feststellung eingeleitet werden können. Daher wird i. d. R. nur ein Vorschlag für die Ergebnisverwendung im Anhang angegeben werden können.[2] Ist im Jahresabschluss nur der Vorschlag über die Ergebnisverwendung enthalten, ist der Beschluss über die Ergebnisverwendung offenzulegen, nachdem er vorliegt.[3]

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