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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch; Vorsteuerabzug aus gemischt genutztem PKW zulässig

Dieter Krieger
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Leitsatz

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die Kilometerstände zu Beginn und Ende der jeweiligen Betriebsfahrt festgehalten werden.

Die 50 %-ige Kürzung des Vorsteuerabzugs ist europarechtswidrig und deshalb nicht zulässig. Der volle Vorsteuerabzug ist nachträglich zu gewähren.

 

Sachverhalt

Bei einer freiberuflich tätigen Sängerin hat das Finanzamt den privaten Nutzungsanteil für den im Betriebsvermögen befindlichen PKW nach der 1%-Regelung ermittelt. Das von der Steuerpflichtigen geführte Fahrtenbuch wurde nicht anerkannt, weil sie nicht bei jeder Fahrt den Kilometerstand zu Beginn und Ende der Reise notiert hatte.

Bei dem im Jahr 2000 für Unternehmenszwecke angeschafften PKW kürzte das Finanzamt den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1b UStG um 50 %.

 

Entscheidung

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Da die Steuerpflichtige weder die Kilometerstände noch die Namen der Geschäftspartner festgehalten hatte, war das Fahrtenbuch nach Ansicht des FG nicht ordnungsgemäß, da es dem Finanzamt nur so möglich ist, die Angaben eines Steuerpflichtigen mit anderen Unterlagen wie z.B. Werkstattrechnungen oder TÜV-Berichte abzugleichen. Die Anwendung der 1%-Regelung durch das Finanzamt wurde daher bestätigt. Die 50%-ige Kürzung des Vorsteuerabzugs für den im Jahr 2000 angeschafften, unternehmerisch genutzten PKW hat das FG dagegen verworfen. Da die entsprechende nationale Vorschrift nicht im Einklang mit der 6. EG-Richtlinie steht, wurde der volle Vorsteuerabzug zugelassen. Im Gegenzug unterliegt allerdings die Nutzungsentnahme der Umsatzsteuer.

 

Hinweis

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Erforderliche Mindestangaben in einem Fahrtenbuch  Leitsatz (redaktionell) Der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs steht die fehlende Angabe des Kilometerstandes des Fahrzeuges bei Beginn und Ende der betrieblich ...

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