Rz. 28

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung als Aufwendungen verteilt.

Der Abschreibungszeitraum bemisst sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Es werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der auf das einzelne Geschäftsjahr entfallende Abschreibungsbetrag.

 

Rz. 29

 
Abschreibungsbetrag = Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzung

Wird der Abschreibungsbetrag durch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt und mit 100 multipliziert, ergibt sich der Abschreibungssatz:

 

Rz. 30

 
Abschreibungssatz = Abschreibungsbetrag × 100
Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Der Abschreibungssatz ergibt sich auch, wenn der Abschreibungssatz von 100 % durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt wird:

 
Abschreibungssatz = 100 %
Nutzungsdauer in Jahren
 
Praxis-Beispiel

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlagegegenstands betragen 40.000 EUR, seine Nutzungsdauer 8 Jahre.

 
Abschreibungsbetrag = 40.000 EUR = 5.000 EUR
8
 
Abschreibungssatz = 100 % = 12,5 %
8

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