Rz. 28
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung als Aufwendungen verteilt.
Der Abschreibungszeitraum bemisst sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Es werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der auf das einzelne Geschäftsjahr entfallende Abschreibungsbetrag.
Rz. 29
Abschreibungsbetrag | = | Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzung |
Wird der Abschreibungsbetrag durch die Anschaffungs- oder Herstellungskosten geteilt und mit 100 multipliziert, ergibt sich der Abschreibungssatz:
Rz. 30
Abschreibungssatz | = | Abschreibungsbetrag × 100 |
Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
Der Abschreibungssatz ergibt sich auch, wenn der Abschreibungssatz von 100 % durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt wird:
Abschreibungssatz | = | 100 % |
Nutzungsdauer in Jahren |
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlagegegenstands betragen 40.000 EUR, seine Nutzungsdauer 8 Jahre.
Abschreibungsbetrag | = | 40.000 EUR | = | 5.000 EUR |
8 |
Abschreibungssatz | = | 100 % | = | 12,5 % |
8 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen