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Abschreibung, außergewöhnliche

Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung zur Teilwertabschreibung
  • Technische Abnutzung
  • Wirtschaftliche Abnutzung
  • Aufzeichnungspflichten

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 4840 6230   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist vorzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut

  • entweder in seiner Substanz oder
  • zumindest in seiner Nutzung

beeinträchtigt ist. Das ist der Fall, wenn ein von außen kommendes Ereignis unmittelbar (körperlich) auf das Wirtschaftsgut einwirkt. Die Wertminderung bucht der Unternehmer im Zeitpunkt des Schadenseintritts bzw. im Zeitpunkt der Schadensentdeckung auf das Konto "Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen" 4840 (SKR 03) bzw. 6230 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen

an Wirtschaftsgut

2 Praxis-Beispiel: Außergewöhnliche technische Abnutzung – Brandschaden

Durch einen Brand wird eine betriebliche Lagerhalle vernichtet. Die Lagerhalle gehört zum Anlagevermögen des Unternehmers Huber und ist in seinem Anlageverzeichnis mit einem Buchwert von 100.000 EUR ausgewiesen. Die Versicherung zahlt ihm eine Entschädigung von 150.000 EUR. Es werden somit stille Reserven von 50.000 EUR aufgedeckt, die er steuerneutral in eine Rücklage einstellen kann.

Buchung der außergewöhnlichen technischen Abnutzung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4840/6230 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 100.000 0090/0240 Geschäftsbauten 100.000

Buchung der Versicherungsentschädigung:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenb...

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