Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 4840 6230   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Eine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist vorzunehmen, wenn das Wirtschaftsgut

  • entweder in seiner Substanz oder
  • zumindest in seiner Nutzung

beeinträchtigt ist. Das ist der Fall, wenn ein von außen kommendes Ereignis unmittelbar (körperlich) auf das Wirtschaftsgut einwirkt. Die Wertminderung bucht der Unternehmer im Zeitpunkt des Schadenseintritts bzw. im Zeitpunkt der Schadensentdeckung auf das Konto "Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen" 4840 (SKR 03) bzw. 6230 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen

an Wirtschaftsgut

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