Rz. 255

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
Konzept Modifizierte Stichtagskursmethode (§ 308a HGB).

Konzept der funktionalen Währung (IAS 21):

  • funktionale Währung ist die Währung des wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen primär auftritt (IAS 21.8), also den überwiegenden Teil seiner Mittelzuflüsse und -abflüsse generiert (IAS 21.9).
  • Das Abhängigkeitsverhältnis des TU vom MU spielt nur als sekundäres Kriterium eine Rolle bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Umfelds.
 

Rz. 256

 
Funktionale Währung Keine Währung des ökonomischen Umfelds, in dem das TU im Wesentlichen tätig ist (IAS 21.9).
 

Rz. 257

 
Stichtagskurs­methode
  • Stichtagskurs für Vermögenswerte und Schulden.
  • Umrechnung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen mit den historischen Kursen.
  • Devisenkassamittelkurs oder gewichteter Durchschnittskurs für Aufwendungen und Erträge.
  • Umrechnungsdifferenzen sind erfolgsneutral im EK zu erfassen und fortzuführen (§ 308a HGB, Ausgestaltung DRS 25).

TU als wirtschaftlich selbstständige Teileinheit

  • Umrechnungsgrundsätze gem. IAS 21.39.
  • Stichtagskurs für Vermögenswerte und Schulden.
  • Transaktionskurs oder gewichteter Durchschnittskurs für Aufwendungen und Erträge.
  • Sonderregelungen für Hochinflation (IAS 21.43).
  • die Anwendung des gewogenen Durchschnitts ist verboten, wenn gravierende Kursschwankungen bestehen (IAS 21.40).
  • Umrechnungsdifferenzen sind erfolgsneutral im EK zu erfassen und fortzuführen (IAS 21.39).
  • Umrechnungsdifferenzen, die auf Minderheiten entfallen, werden im Ausgleichsposten für Minderheiten gezeigt.
 

Rz. 258

 
Zeitbezugsmethode Nur noch bei Hyperinflations­ländern denkbar. Explizit nicht mehr genannt, im Ergebnis jedoch von den integrierten TU anzuwenden, deren funktionale Währung die Darstellungswährung des Konzerns ist.
 

Rz. 259

 
Methodenwechsel Kein Methodenwechsel möglich. Vorschriften zum Methodenwechsel sind weggefallen.
 

Rz. 260

 

Hochinflation

  • Einstufung
  • Im HGB nicht geregelt.
  • DRS 25.97 benennt verschiedene Indikatoren, von denen das Vorliegen einer Hochinflation abhängig gemacht wird.
Das Vorliegen einer Hochinflation wird von verschiedenen im IAS 29.3 genannten Indikatoren abhängig gemacht.
 

Rz. 261

 
  • Funktionale Währung – Durchführung
Nach DRS 25.99 darf die Inflationsbereinigung entweder durch die Aufstellung eines Hartwährungsabschlusses oder durch die Indexierung des auf dem Anschaffungskosten-/Nominalwertprinzip beruhenden und in der (hochinflationären) Landeswährung aufgestellten Jahresabschlusses erfolgen.
  • Der Abschluss eines TU ist vor der Umrechnung in die Berichtswährung um die Inflationswirkungen zu korrigieren (IAS 29.8).
  • Bilanzposten sind gem. IAS 29.11 ff. an die Maßeinheiten anzupassen, die am Bilanzstichtag gelten.
  • Erträge und Aufwendungen werden durch einen Preisindex ab dem Zeitpunkt umgerechnet, an dem sie das 1. Mal im Abschluss erfasst wurden (IAS 29.26 ff.).
  • Ist die funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes, gilt gem. IAS 21.14 Folgendes:

    • der eigene Abschluss des Unternehmens ist gem. IAS 29 anzupassen.
    • Im Fall eines ausländischen TU muss der Abschluss des TU zunächst gem. IAS 29 angepasst werden, bevor eine Umrechnung in die Berichtswährung erfolgt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge