Ein Unternehmer hat im Januar 2022 ein E-Bike gekauft, das er seinem Arbeitnehmer für betriebliche und private Fahrten zur Verfügung stellt. Das E-Bike ist verkehrstechnisch als Kfz einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (Bruttolistenpreis) für das E-Bike beträgt 6.200 EUR. Der private Nutzungsanteil 2022 für das E-Bike beträgt: 6.200 EUR ÷ 4 = 1.550 EUR, abgerundet auf volle 100 EUR = 1.500 × 1 % = 15,00 EUR im Monat.
Berechnung:
Bruttolistenpreis: | 6.200 EUR |
anzusetzen sind 25 % = 1.550 EUR, abgerundet auf: | 1.500 EUR |
1 % von 1.500 EUR: | 15,00 EUR |
Für Zwecke der Umsatzsteuer sind zusätzlich (6.200 EUR x 1 % = 62,00 EUR – 15,00 EUR = 47,00 EUR) 47,00 EUR zu erfassen. Aus diesem Betrag ist die Umsatzsteuer mit 7,50 EUR herauszurechnen und zusätzlich zu erfassen. |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4110/6010 | Löhne | 15,00 | 8613/4948 | Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt | 12,60 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 2,40 | |||
4110/6010 | Löhne | 7,50 | 1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 7,50 |
Laut Finanzverwaltung ist die USt aus dem vollen Betrag zu berechnen, sodass zusätzlich 7,50 EUR zu erfassen sind (USt aus 62 EUR = 9,90 EUR – 2,40 EUR = 7,50 EUR).
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