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Direktversicherung

Carola Hausen
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebens- bzw. Rentenversicherung ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder zum Teil bezugsberechtigt. Als Versorgungsleistungen kommen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Betracht. Die Direktversicherung ist – neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds – einer der 5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Steuerfreiheit von Beiträgen zu einer Direktversicherung ist in § 3 Nr. 63 EStG geregelt. Die Pauschalversteuerung der Beiträge aus Altzusagen erfolgt nach § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung.

1 Finanzierung durch Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer

Die Versicherungsprämien können aufgebracht werden

  • vom Arbeitgeber allein (als Arbeitgeberleistungen),
  • vom Arbeitnehmer allein (durch Gehaltsumwandlung)[1] oder
  • gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
[1] Hier sind seit 2022 15 % Arbeitgeberzuschuss verpflichtend, soweit der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

1.1 Behandlung beim Arbeitgeber

Die vom Arbeitgeber geleisteten Direktversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar.

1.2 Behandlung beim Arbeitnehmer

Die vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge sind als umgewandelter Arbeitslohn zu erfassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um laufende Beiträge oder um einen Einmalbeitrag handelt.

1.3 Aufzeichnungspflichten

Direktversicherungsbeiträge sind zwingend über die Lohnabrechnung im Lohnkonto zu erfassen und über den Buchungsbeleg der Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung zu übernehmen. In die Lohnsteuerbescheinigungen fließen sie nur dann als Bruttobetrag ein, wenn die steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Beträge überschritten ...

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