Tz. 66

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Begriff

Begriff wurde im durch IFRS 15 aufgehobenen IAS 11 verwendet. IFRS 15 sieht keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge, wie IAS 11, vor.

Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum: Ertragsrealisierung über den Zeitraum entspr. des Fortschritts bis zur vollständigen Erfüllung der Leistungsverpflichtung (IFRS 15.39)

Bei Erfüllung an einem Zeitpunkt: ­Ertragsrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung (IFRS 15.38)
Unbestimmter Rechtsbegriff
  • Kundenspezifische Fertigung von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie u. Funktion oder ihrer endgültigen Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind (Glossary of terms)
  • Langfristigkeit der Fertigung ist keine Voraussetzung nach sec. 23.17ff.
  • Fertigungsaufträge umfassen auch Dienstleistungen, die direkt der Fertigung des Gegenstands zugehören, sowie Abriss-, Restaurierungs- u. Rekultivierungs- bzw. Rückbauleistungen nach Abriss des Gegenstands
Grundsatz

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge; Gewinnrealisierung entsprechend den allg. Regelungen des IFRS 15 entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen;

Veränderungen des Transaktionspreises sind den vertraglichen Leistungsverpflichtungen auf der gleichen Basis zuzuordnen wie bei Vertragsbeginn; die einer Leistungsverpflichtung zugeordneten Beträge sind in der Periode, in der sich der Transaktionspreis ändert, als Erlöse bzw. Erlösminderungen zu erfassen (IFRS 15.88)
Gewinnrealisierung bei Fertigstellung u. Abnahme (Completed Contract Method) (§§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 298 Abs. 1 HGB)

Teilgewinnrealisierungsmethode nach dem Leistungsfortschritt (Percentage of Completion Method) (sec. 23.17ff.)

Veränderung von Schätzungen: Prospektive Erfassung (sec. 23.21 iVm. sec. 10.15ff.)
Ausnahmen

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge

  • Gesamtergebnis nicht verlässlich bestimmbar: Erträge werden iHd. angefallenen Aufwendungen erfasst (IFRS 15.45)
Teilgewinnrealisierung in seltenen Ausnahmefällen zulässig, sofern Teilabrechnungen vorliegen (hM; Voraussetzungen: ua. wirtschaftlich sinnvoll in Teilleistungen zerlegbarer Gesamtauftrag, Teilabnahme vereinbart u. erfolgt, Gesamtverlust aus dem Auftrag unwahrscheinlich)
  • Gesamtergebnis nicht verlässlich bestimmbar: Erträge werden iHd. angefallenen Aufwendungen, sofern diese wahrscheinlich einbringbar sind, erfasst; sofortige aufwandswirksame Erfassung uneinbringlicher Kosten

    (sec. 23.24f.)

Verluste

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge

Antizipationspflicht (erwartete Verluste sind gemäß IAS 37 zu erfassen

(IAS 37.5 (g))
Antizipationspflicht (§§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1 Satz 1, 298 Abs. 1 HGB) Antizipationspflicht (s. o.) (sec. 23.26)
Anzahlungen

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge

Die von einem Kunden erhaltene Gegenleistung ist als Verbindlichkeit zu erfassen, bis einer der in IFRS 15.15 genannten Fälle eintritt oder die in IFRS 15.9 genannten Kriterien erfüllt sind (IFRS 15.16)
Bei KapG u. PersG iSd. § 264a HGB: Offene Absetzung von Vorräten zulässig (§§ 268 Abs. 5, 298 Abs. 1 HGB) Keine explizite Regelung; Anwendung allgemeiner Vorgaben
Ausweis

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge, relevant sind insbesondere die folgenden allg. Angabepflichten des IAS 15:

  • Hat eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, so hat das Unternehmmen den Vertrag in der Bialnz als Vertragsvermögenswert oder Vertragsverbindlichkeit auszuweisen, je nachdem, ob das Unternehmen seine Leistung erbracht oder der Kunde die Zahlung geleistet hat;

Jeder unbedingte Anspruch auf Erhalt einer Gegenleistung ist von einem Unternehmen gesondert als Forderung auszuweisen (IFRS 15.105)

  • Nettoausweis durch Verrechnung mit anderen Vertragsvermögenswerten u. -verbindlichkeiten (IFRS 15.BC317)
  • Saldierung von aktivischen u. passivischen Salden aus unterschiedlichen Aufträgen ist unzulässig, sofern nicht nach IFRS 15.17 vorgeschrieben (IAS 1.32)
  • Saldierung von Verträgen, wenn eines der Kriterien des IFRS 15.17 erfüllt ist (IFRS 15.17)
  • Angabe des Betrags, der nicht innerhalb eines Jahres realisiert wird, sofern nicht aus der Aufgliederung ersichtlich (IAS 1.61)
  • Gesonderter Posten unter den Vorräten im Umlaufvermögen in der Bilanz (§§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB)
  • Weitere Aufgliederung in der Bilanz gem. §§ 266 Abs. 2 iVm. 265, 298 Abs. 1 HGB
  • Erhaltene Anzahlungen dürfen von den Vorräten offen abgesetzt werden, ansonsten Ausweis unter Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5, 298 Abs. 1 HGB)
  • Geleistete Anzahlungen auf Vorräte sind unter den Vorräten auszuweisen (§§ 266 Abs. 2, 298 Abs. 1 HGB)
  • Aktivischer Saldo aus Fertigungsauftrag: Vermögenswert (Ausweis analog IFRS dürfte zulässig sein)

    (sec. 23.32(a))

  • Passivischer Saldo aus Fertigungsauftrag: Schuld (Ausweis analog IFRS dürfte zulässig sein) (sec. 23.32(b))
  • Saldierung von aktivischen u. passivischen Salden aus unterschiedlichen Aufträgen ist unzulässig (sec. 23.32, 2.52)
  • Gesonderte Posten in der Bilanz für Summe Fertig...

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