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2. Bilanzierung von Fertigungsaufträgen

Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Betriebsw. (FH) Sybille Bellert
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Tz. 66

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

 
  IFRS HGB IFRS für KMU
Begriff

Begriff wurde im durch IFRS 15 aufgehobenen IAS 11 verwendet. IFRS 15 sieht keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge, wie IAS 11, vor.

Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum: Ertragsrealisierung über den Zeitraum entspr. des Fortschritts bis zur vollständigen Erfüllung der Leistungsverpflichtung (IFRS 15.39)

Bei Erfüllung an einem Zeitpunkt: ­Ertragsrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung (IFRS 15.38)
Unbestimmter Rechtsbegriff
  • Kundenspezifische Fertigung von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie u. Funktion oder ihrer endgültigen Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind (Glossary of terms)
  • Langfristigkeit der Fertigung ist keine Voraussetzung nach sec. 23.17ff.
  • Fertigungsaufträge umfassen auch Dienstleistungen, die direkt der Fertigung des Gegenstands zugehören, sowie Abriss-, Restaurierungs- u. Rekultivierungs- bzw. Rückbauleistungen nach Abriss des Gegenstands
Grundsatz

Keine Sonderregelungen für Fertigungsaufträge; Gewinnrealisierung entsprechend den allg. Regelungen des IFRS 15 entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen;

Veränderungen des Transaktionspreises sind den vertraglichen Leistungsverpflichtungen auf der gleichen Basis zuzuordnen wie bei Vertragsbeginn; die einer Leistungsverpflichtung zugeordneten Beträge sind in der Periode, in der sich der Transaktionspreis ändert, als Erlöse bzw. Erlösminderungen zu erfassen (IFRS 15.88)
Gewinnrealisierung bei Fertigstellung u. Abnahme (Completed Contract Method) (§§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 298 Abs. 1 HGB)

Teilgewinnrealisierungsmethode nach dem Leistungsfortschritt (Percentage of Completion Method) (sec. 23.17ff.)

Veränderung von Schätzungen: Prospektive Erfassung (sec. 23.21 iVm...

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