Überblick

Der Onlinehandel boomt und immer mehr Unternehmer wagen den Schritt ins E-Commerce-Geschäft. Doch neben den vielfältigen Chancen birgt der Verkauf von Waren über das Internet auch einige steuerliche Fallstricke. Von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die Zusammenfassende Meldung bis hin zur Lieferschwelle für die Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren – die Onlinehändler müssen einige Voraussetzungen prüfen und die Warenbewegungen ihrer Produkte genau im Blick behalten, um die richtigen steuerlichen Schlüsse zu ziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den innereuropäischen Onlinehandel relevant sind v. a. die Regelungen zum One-Stop-Shop in §§ 18h - 18k UStG sowie Abschn. 18.7a, 18.7b, 18h - 18k UStAE. Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" hat sich der BFH geäußert in BFH, Urteil v. 26.4.2012, V R 2/11 und in BFH, Urteil v. 12.8.2015, XI R 43/13.

Die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch der Finanzbehörden in den EU-Mitgliedsstaaten regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist.

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