DWS: Millionenstrafe wegen Greenwashing

Die US-Börsenaufsicht hat eine Strafzahlung in Höhe von 19 Millionen US-Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt, weil dieser mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben hat. Laut Rechtsanwalt Claus Goldenstein besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, das investierte Geld zurückzufordern.

„Anleger, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, sollten die aktuellen Entwicklungen genau beobachten und mögliche Rechtsansprüche prüfen,“ kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der  gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei, den aktuellen Fall um den Vermögensverwalter DWS. Es bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern.

Rechtsanwalt: Anleger können investiertes Geld zurückfordern

Vermeintlich nachhaltige Produkte lassen sich besonders gut verkaufen, das wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS. Werden Finanzprodukte deshalb als umweltfreundlicher beworben, als sie eigentlich sind, ist das laut Claus Goldenstein Irreführung. Er sagt: „Folgerichtig muss die DWS nun eine Millionenstrafe in den USA zahlen“. Auch in Deutschland laufen noch Ermittlungen wegen Greenwashing gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank.

Im konkreten Fall habe die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Ein Beispiel der Irreführung: Das Unternehmen gab an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren – die im Fonds gehaltenen Unternehmen dürfen allerdings bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe das Unternehmen mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, diesen Fonds künftig nicht mehr derart zu bewerben.

Großer finanzieller Schaden für den Vermögenverwalter

Goldenstein rät Anlegern, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, die aktuellen Entwicklungen genau zu beobachten und mögliche Rechtsansprüche zu prüfen: „Grundsätzlich besteht nämlich die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern. Dadurch könnte der DWS ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen, als durch die Strafzahlung der US-Börsenaufsicht.“

Die Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in dieser Sache. Die Kanzlei hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa.