Versorgungsstärkungsgesetz von Bundestag beschlossen

Privatpatienten erhalten einen Arzttermin nach 2 Tagen, gesetzlich Versicherte eher in 2 Monaten. Dies und die ungleiche Verteilung von Arztpraxen soll das Versorgungsstärkungsgesetz von Gesundheitsminister Gröhe beseitigen. Der Bundestag hat die Reform am 11.6.2015 beschlossen.

Die Bundesregierung will die Zahl der Artzpraxen in überversorgten Gebieten reduzieren und die Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen beheben. Der Bundestag beschloss die von der Ärzteschaft heftig kritisierte Strukturreform der medizinischen Versorgung mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition.

Inhalte des Versorgungsstärkungsgesetzes

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will mit seinem sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz vor allem junge Ärztinnen und Ärzte mit finanziellen Anreizen für eine Niederlassung auf dem Land gewinnen. Freiwerdende Arztpraxen in übervorsorgten Gebieten sollen ab einem bestimmten Grad der Überversorgung nicht nachbesetzt werden. Darüber entscheiden die Zulassungsausschüsse (Ärzte und Kassen) vor Ort.

Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen Terminservicestellen einrichten, um nötigenfalls Versicherten mit einem Überweisungsschein innerhalb von 4 Wochen einen Termin bei einem Facharzt zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen. Dieser Besuch soll dann aus dem Honorartopf der niedergelassenen Ärzte bezahlt werden.

Stärkung von Universitätskliniken

Der CDU/CSU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn kritisierte in der Aussprache die bisherige Praxis, wonach Privatpatienten in 2 Tagen, gesetzlich Versicherte eher in 2 Monaten einen Facharzttermin bekämen. Gröhe machte deutlich, dass die schwarz-rote Koalition die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Kliniken grundsätzlich durchlässiger gestalten will. Unter anderem sollen Universitätskliniken im ambulanten Bereich gestärkt werden. Er wies die Kritik der Ärzte an dem Gesetz erneut zurück.

Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigte dagegen ihre Ablehnung des Gesetzes. Sie sehe viele Punkte wie den Aufkauf von Arztpraxen, die nicht nachbesetzt werden sollen, oder die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung kritisch. «Außerdem lehnen wir weiterhin die nach wie vor geplanten Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden und ein rein populistisches Instrument der Politik sind, um Wählerstimmen abzugreifen», sagte KBV-Chef Andreas Gassen.

Reaktion der Grünen und der Linken

Die Grünen lehnten das Gesetz ab, die Linken-Fraktion enthielt sich. Ihr Abgeordneter Harald Weinberg konnte in dem Gesetz durchaus gute Ansätze entdecken. Der Bundesrat will sich am 10.7., in der letzten Sitzung vor der Parlamentspause, abschließend mit dem Gesetz befassen.

Der Gesetzentwurf von Gröhe erfuhr zuletzt noch eine Reihe von Änderungen durch die Koalitionsfraktionen. So sollen zur besseren Planung des regionalen Ärztebedarfs die Niederlassungsbezirke deutlich verkleinert und damit überschaubarer gemacht werden. Im Gespräch sind Bezirke von 100 000 bis 300 000 Einwohnern.

VdK sieht Versorgungsstärkunggesetz kritisch

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, kritisierte, die Terminservicestellen würden die Ursache des Problems nicht beheben. «Solange es für Ärzte lukrativer ist, Privatpatienten zu behandeln, werden gesetzlich Versicherte benachteiligt bleiben.»

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dpa