Rentenversicherung: Hohe Beliebtheit der Rente ab 63

Durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersgrenze von 65 Jahren für Versicherte, die vor 1964 geboren sind, vorverlegt. Wer vor 1953 geboren ist, kann diese Rente abschlagsfrei bereits mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, sofern der Rentenbeginn ab dem 1.7.2014 liegt. Das sich die Rente ab 63 weiterhin hoher Beliebtheit erfreut, zeigen aktuelle Zahlen.

2018 wurden rund 251.000 neue Anträge gestellt, berichtete das «Handelsblatt» (26.1.2019) unter Berufung auf die Deutsche Rentenversicherung. Das seien nur etwas weniger als im Rekordjahr 2017, als knapp 254.000 Anträge eingegangen seien. Seit Inkrafttreten der Neuregelung im Juli 2014 verzeichnete die Rentenversicherung nach eigenen Angaben damit fast 1,2 Millionen Anträge.

45 Beitragsjahre: Welche Zeiten werden angerechnet?

Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze wird seit Einführung der Regelung pro Jahr um zwei Monate angehoben, so dass die Jahrgänge ab 1964 erst mit 65 nach 45 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Phasen von Arbeitslosigkeit werden angerechnet, ebenso Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Nicht berücksichtigt werden etwa Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs.

Kritik von der Wirtschaft an der Rente ab 63

Die Wirtschaft kritisiert, dass dem Arbeitsmarkt durch die Regelung dringend benötigte Facharbeiter entzogen werden. «Es ist eine der Irrationalitäten der derzeitigen Politik: Wir müssen ausländische Fachkräfte anwerben, um dem demografischen Wandel zu begegnen und gleichzeitig frühverrenten wir inländische Fachkräfte abschlagsfrei», sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Zeitung. Die Rente ab 63 entwickele sich zunehmend zu einer «Wachstumsbremse».

dpa