Registermodernisierungsgesetz

Bei jedem Kontakt mit der öffentlichen Hand müssen personenbezogene Daten angegeben werden. Mit einer zentralen Behörde und unter Nutzung der Steuer-ID soll dieser Aufwand minimiert werden, so der erklärte Wille der Bundesregierung.

Mit dem Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes, das das Bundeskabinett am 23. September 2020 beschlossen hat, werden klare Signale gesendet: Der Aufwand für Bürger, bei jeder Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung personenbezogene Daten erneut anzugeben, soll der Vergangenheit angehören. Die Behörden sollen auf Grundlage einer einheitlichen Identifikationsnummer die Daten künftig bei einer zentralen Registermodernisierungsbehörde abrufen. Damit entstünden perspektivisch auch innerhalb der Sozialversicherung und in den Meldeverfahren Einspareffekte. 

Ausgangslage bei der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung 

Bei jeder Behörde sind personenbezogenen Daten des Bürgers wie Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdaten in einem elektronischen Register abgelegt. Zur eindeutigen Identifizierung müssen diese personenbezogenen Daten immer wieder angegeben werden. Egal, ob Krankengeld begehrt wird oder das Auto abgemeldet werden soll: kein Vorgang ohne Angaben zur Person. 

Zielsetzung im Lichte der Digitalisierung von Behördengängen 

Insbesondere bei der geplanten elektronischen Kommunikation erscheint dies nicht mehr zeitgemäß. Dies gilt auch für die Pflicht, den unterschiedlichen Behörden immer wieder Geburts- oder Heiratsurkunden vorlegen zu müssen. Diese öffentlichen Stellen sollen fit gemacht werden für eine neue Ära. In einem ersten Schritt werden alle denkbaren Behörden auf Bundesebene verpflichtet, zusätzlich zum bestehenden Ordnungsmerkmal ein einheitliches Identifikationsmerkmal zu speichern. Bei der Suche nach einem einheitlichen Merkmal fiel der Blick auf die Steuer.

Steuer-ID als einheitliches Identifikationsmerkmal

Das große Los hat die Steuerverwaltung gezogen. Die Steuer-ID des Bürgers soll das neue einheitliche Identifikationsmerkmal sein und den Prozess in der öffentlichen Verwaltung verbessern. Dreh- und Angelscheibe ist das Bundesverwaltungsamt, das auf den Bestand beim Bundeszentralamt für Steuern zugreifen soll. Dort werden die personenbezogenen Daten aller zentral vorgehalten. 

Umsetzung durch die Sozialversicherung

Mit dem Gesetz werden auch die Sozialversicherungsträger verpflichtet, die Steuer-ID zusätzlich in ihren Beständen zu speichern. Dies gilt für Kranken- und Pflegekassen, die Minijob-Zentrale, die Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Unfallversicherung.

Auswirkung auf die Entgeltabrechnung

Diese Entwicklung kann sich positiv auf die Meldeverfahren auswirken. In vielen auch neueren Meldeverfahren (z. B. A1-Verfahren oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) müssen bislang personenbezogene Daten angegeben werden. Die Angabe in den Fachverfahren könnte sich langfristig auf die Steuer-ID reduzieren. Die Frage nach dem zu verwendenden Zeichensatz hätte dann einen weitaus geringeren Stellenwert. 

Datenschutzrechtliche Bedenken werden laut

Naheliegend, dass bei einer zentralen Speicherung von personenbezogenen Daten Bedenken geäußert werden. So hat der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits davor gewarnt, dass eine Verknüpfung der Daten möglich sei und zu einem Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden könnten. Zudem hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags vor erheblichen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Registermodernisierung gewarnt.