Neue Bilanzrichtlinie in Arbeit: Nach der Reform ist vor der Refo

Kurze Zeit nach dem BilMoG sowie der Implementierung der Micro-Richtlinie stehen mit der geplanten neuen EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie zum Jahresabschluss, konsolidierten Abschluss und zu Unternehmensberichten) erneut erhebliche Änderungen für Unternehmen an.

Die neue Richtlinie basiert auf einer Konsolidierung der 4. und 7. EU-Richtlinie. Derzeit liegt bereits der zweite Entwurf (11442/12 (Interinstitutional file: 2011/0308 (COD)) mit folgenden Kernpunkten vor:

  • Verbindliche Einführung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Art. 5 Abs. 1h)

  • Verbindliche Einführung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben (Art. 5 Abs. 1j)

  • Einführung der grundsätzlichen Ausgestaltung der Generalnorm (Art. 4 Abs. 3) als overriding principle (Art. 4 Abs. 4)

  • Mitgliedstaatenwahlrecht zwischen Zwei-Bilanzgliederungs-Typen (Art. 9/9a), wobei auch beide gestattet werden können.

  • Keine Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Posten in der GuV (Art. 13-14)

  • Grundlegender Ansatz zu AHK (Art. 5 Abs. 1i), die aber ein Mitgliedstaatenwahlrecht für die AV-Neubewertung (Art. 6 Abs. 1) und zur optionalen oder pflichtgemäßen Fair-value-Bewertung (Art. 7 Abs. 1) enthält.

  • Bewertung von Rückstellungen mit dem besten Schätzwert der Aufwendungen, die künftig eintreten werden.

  • Erhöhung der Schwellenwerte der Größenklassen im Einzelabschluss (Mindestwerte und teilweise Mitgliedstaatenwahlrechte)

  • EU-weite Befreiungspflicht für kleine Gruppen sowie Wahlrecht zur Ausdehnung auf mittlere (Art. 3, Art. 24), wenn diese nicht von öffentlichem Interesse sind.

  • Vorgabe zur Anwendung der Kapitalanteilsmethode bei der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen (Art. 27)

  • Einführung eines Country-by-country-Reporting (Art. 36 ff.) für große Unternehmen und Unternehmen im öffentlichen Interesse aus der mineralgewinnenden Industrie oder Industrie des Abbaus von Holz von Primärwäldern.

 

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