Braucht jeder Handwerksbetrieb einen Datenschutzbeauftragten?

Braucht jeder Handwerksbetrieb einen Datenschutzbeauftragten, um keine Fehler beim Umgang mit persönlichen Daten zu machen? Die Empfehlungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) entsprechen einem klaren „jein“.

Nur wenn regelmäßig mehr als 9 Mitarbeiter persönliche Daten automatisiert verarbeiten bzw. Zugriff auf Kundendaten in einer Excel-Tabelle haben, muss laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Aber auch für kleinere Betriebe kann es Sinn machen.

Verband empfiehlt Fortbildung eines Mitarbeiters zum Datenschutzexperten

Der Verband empfiehlt jedem Betrieb, den Datenschutz ernst zu nehmen und am besten einen Mitarbeiter zum Datenschutzexperten fortzubilden. Dies ist auch sinnvoll im Hinblick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die 2018 in Kraft treten wird. Außerdem legen Kunden bereits heute immer öfter Wert darauf, dass mit Ihren Daten achtsam umgegangen wird.

Welche Aufgaben hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?

Der Datenschutzbeauftragte im Betrieb

  • berät die Geschäftsführung, wenn es um datenschutzrechtliche Angelegenheiten geht,
  • prüft neue Verfahrensabläufe in der EDV auf Risiken,
  • kann alternative Sicherheitslösungen vorschlagen und sich dafür einsetzen,
  • sensibilisiert die Mitarbeiter für den Datenschutz,
  • kann Schulungen für die Mitarbeiter durchführen.

Im Haufe Beitrag erfahren Sie mehr zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Die Haufe-Präsentation Allgemeine Datenschutz-Sensibilisierung zeigt anhand anschaulicher Beispiele aus dem Alltag, dass Datenschutz kein abstraktes Thema ist. Der Vortrag dient der grundlegenden Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.

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Höhere Datenschutzanforderungen im Gesundheitshandwerk

Die Anforderungen an die Verarbeitung der Gesundheitsdaten von Kunden sind übrigens höher als bei anderen Handwerksbetrieben. So müssen z. B. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher oder Betriebe, die orthopädietechnische Hilfsmittel herstellen, mit Kundendaten besonders sensibel umgehen. Solche Betriebe sollten auf alle Fälle einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Innungen und Handwerkskammern helfen weiter

Bisher wird dem Thema Datenschutz oft noch zu wenig Aufmerksamkeit entgegengebracht. Betriebe die sich beim Datenschutz unsicher sind, können sich mit ihren Fragen an die Innung oder die Handwerkskammer wenden. Außerdem gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, Datenschutzdienstleister sowie die Datenschutzbehörden der Bundesländer.