Überblick

Compliance-Regelverstöße gehören für zahlreiche Unternehmer weiterhin zum Arbeitsalltag, obwohl die meisten Unternehmen bereits über ein strukturiertes Compliance-Management-System verfügen. In der Praxis werden die verantwortlichen Personen oftmals mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass Compliance-Regelverstöße nicht oder nicht rechtzeitig aufgedeckt werden können. In den vergangenen Jahren konnten vermehrt Compliance-Skandale mit der Hilfe von (anonymen) Hinweisgebern aufgedeckt werden. In Deutschland konnte mithilfe eines Hinweisgebers bereits 2016 der Apotheken-Skandal aufgedeckt werden. Bislang gab es innerhalb der EU keine allgemeingültige Vorschrift, die den Umgang oder den Schutz von Hinweisgebern einheitlich in den Mitgliedstaaten geregelt hat. Die mangelnden Regelungen zum Schutz von hinweisgebenden Personen führen in den meisten Fällen dazu, dass Hinweisgeber schutzlos gestellt sind und aus Angst vor schwerwiegenden Konsequenzen keine Meldungen über Regelverstöße tätigen. Im Fall von Edward Snowden hat sich gezeigt, dass die Ängste und Unsicherheiten von hinweisgebenden Personen oftmals begründet sind. Seither haben die einzelnen Mitgliedstaaten vereinzelt nationale Vorschriften erlassen, die den Umgang mit Meldungen und etwaige Meldepflichten national regeln. Auch in Deutschland existieren bereits einige nationale Regelungen über Meldemöglichkeiten von Regelverstößen, z. B. im Geldwäschegesetz. Bereits im Jahr 2016 kam die Europäische Union zu dem Entschluss, dass die Gewährleistung eines vollumfänglichen Schutzes für hinweisgebende Personen notwendig geworden ist, um Compliance-Regelverstöße effektiv aufdecken zu können. Insbesondere im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption ist die Justiz auf hinweisgebende Personen angewiesen. Deshalb wurde von der Europäischen Union die "Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" erlassen, um einen vollumfänglichen Schutz von (anonymen) Hinweisgebern in der EU zu ermöglichen. Umgangssprachlich wird die Richtlinie auch Whistleblower-Richtlinie genannt.

 

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