Im Gegensatz zu den Unterweisungen sind die Einweisungen nicht explizit im Arbeitsschutzgesetz aufgeführt, gehören aber natürlich immer mit dazu. Das wird besonders deutlich, wenn man sich die Inhalte einer Einweisung genauer anschaut: Hier geht es beispielsweise um betriebliche Besonderheiten, die genauen Arbeitsabläufe und konkrete Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Die Einweisungen sind also wichtiger Bestandteil einer Unterweisung und bezeichnen das, was landläufig unter einer Schulung verstanden werden kann. Keine Unterweisung ohne Einweisungen! Wenn man statt von Unterweisung und Einweisung von Unterweisung und Schulung spricht, kann man die Begriffe eventuell leichter auseinander halten. Zu einer guten Unterweisung gehören, neben den gesetzlich geforderten Schulungen zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden auch immer Einweisungen/Schulungen in die konkreten Arbeitsabläufe und -prozesse.

 
Wichtig

Unterweisungen und Einweisungen im Überblick

  • Unterweisungen und Einweisungen sind Schulungsmaßnahmen im Betrieb.
  • Einweisungen bezeichnen die Schulungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um das Gelingen der Sicherheitsunterweisung zu garantieren.
  • Unterweisungen sind u. a. in § 12 ArbSchG aufgeführt.
  • Konkrete Einweisungen/Schulungen gehören zu einer Unterweisung.
  • Unterweisungen müssen jährlich und bei Neueinstellungen oder Veränderungen durchgeführt werden.
 
Praxis-Beispiel

Unterweisung vs. Einweisung

Unterweisungsinhalt:

"Während der Bedienung darf nie in bewegte Maschinenteile gegriffen werden!"

Einweisungsinhalt am konkreten Arbeitsplatz:

"Wo sind bewegliche Teile an der Maschine? Welche Teile sind beweglich?"

Die Inhalte der Einweisung ergeben sich aus den Inhalten der Unterweisung!

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