Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Fassung 28.09.2023
Fundstelle GVBl. I Nr. 18 vom 29.09.2023
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Regelungen zu Abstandsflächen werden angepasst.

Es wird eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern eingefügt. Danach sind bei der Errichtung von Gebäuden, die mindestens eine Dachfläche von 50 Quadratmeter aufweisen, mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Es werden Regelungen zur Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten/Anforderungen an Bauvorlageberechtigte eingefügt.

 

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