Das Arbeitszeitregime kann wie folgt charakterisiert werden:

  • Bei Lehrern wird die Arbeitszeit nicht wie allgemein üblich als Wochenarbeitszeit festgelegt. Vom Dienstherrn wird lediglich die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bestimmt (Lehrdeputat).
  • Sie gilt sowohl für Beamte als auch für die angestellten Lehrkräfte.
  • Die wöchentliche Unterrichtszeit schwankt in den einzelnen Bundesländern zwischen 25 und 28 Stunden. Der Unterricht findet i. d. R. in den Vormittagsstunden statt.
  • Der Anteil von Teilzeitarbeit insbesondere bei Lehrerinnen ist relativ hoch.
  • Die Klassenstärke liegt in Deutschland etwa bei 23 Schülern.
  • Zum Teil fällt Arbeit an Abenden und an Wochenenden verbunden mit Überstunden (z. B. Elternabende und -gespräche) an.
  • Unterrichtsfreie Nachmittage und Ferien dienen weitgehend zur Vorbereitung des Unterrichts, zu Korrekturarbeiten und zur eigenen Fortbildung.

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