Wie bereits im Abschnitt 4 erläutert sollen moderne Arbeitsräume entsprechend dem Stand der Technik in den Oktavbändern von 500 Hz bis 4000 Hz eine mittlere Pegelabnahme DL2 je Abstandsverdoppelung von mindestens 4 dB oder einen mittleren Schallabsorptionsgrad ā von mindestens 0,3 aufweisen. Die Messverfahren und Auswertungen zur Bestimmung dieser raumakustischen Kennwerte sind in dem Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234 "Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen" [14] beschrieben.

Die entsprechenden raumakustischen Kennwerte lassen sich auch rein rechnerisch bestimmen [7, 22-24], falls die für die Raumbegrenzungsflächen eingesetzten Materialien, insbesondere die absorbierenden Schallschutzmaterialien, bekannt sind. Für übliche Baustoffe bzw. Bauteile, z. B. Mauerwerk, Beton, Fenster und Böden, gibt es Erfahrungswerte zum Schallabsorptionsvermögen, die sich entsprechenden Tabellen entnehmen lassen (siehe z. B. DIN 18041 [25]). Für eingesetzte Schallabsorptionsmaterialien sollte der Hersteller bzw. Lieferant entsprechende Angaben machen können.

Die Berechnung der Schallausbreitung kann z. B. nach dem in der VDI-Richtlinie 3760 [7] beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt werden, das heute von verschiedenen Firmen als Softwarelösung angeboten wird. Bei diesem Rechenverfahren nach VDI 3760 handelt es sich um ein so genanntes Spiegelquellenverfahren entsprechend einem Vorschlag von Jovicic [26]. Auf der Grundlage der danach ermittelten Schallausbreitungskurve lässt sich die mittlere Pegelabnahme DL2 je Abstandsverdoppelung bestimmen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Messpfades nach der VDI 3760 und die danach zu berechnende Pegelabnahme je Abstandsverdoppelung von den entsprechenden Vorgaben im IFA-LSA Blatt 01-234 [14] abweichen. Erfahrungsgemäß ergibt sich jedoch in den meisten Fällen eine recht gute Übereinstimmung zwischen der mittleren Pegelabnahme DL2 nach VDI 3760 für den Nahbereich (1 bis 5 m Abstand) und der Auswertung für DL2 nach dem IFA-LSA-Blatt 01-234 (Abstandsbereich 0,75 m bis 6 m) [27].

Zur Berechnung des mittleren Schallabsorptionsgrades sei auf die detaillierten Erläuterungen im Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-234 [14] verwiesen. Danach gibt es sowohl die Möglichkeit der messtechnischen Ermittlung des mittleren Absorptionsgrades über die Ermittlung der Nachhallzeit als auch die Möglichkeit der Berechnung aus den Schallabsorptionsgraden der raumbegrenzenden Teilflächen. Nach den Technischen Regeln (TRLV Lärm) gelten die o. g. Anforderungen an die Raumakustik streng genommen für alle Oktavbänder mit den Mittenfrequenzen von 500 Hz bis 4000 Hz.

Für eine einfache Abschätzung wird auch eine überschlägige Berechnung des mittleren Schallabsorptionsgrades beschrieben, wobei über die Frequenzen von 500 Hz bis 4000 Hz arithmetisch gemittelte Absorptionsgrade herangezogen werden. Die für eine Reihe unterschiedlicher Baumaterialien anzusetzenden Schallabsorptionsgrade lassen sich dabei der Tabelle 1 im Anhang 5 der TRLV Lärm, Teil 3 entnehmen

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