Folgende Belastungen und Gefährdungen stehen im Vordergrund:[1]

  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und der Kniegelenke durch körperlich schwere Arbeit verbunden mit Zwangshaltungen) u. a. beim Arbeiten mit handgeführten und Aufsitzmaschinen (Kettensäge, Heckenschere, Aufsitzmäher),
  • rheumatische Erkrankungen bedingt durch Kälte bei Arbeiten im Freien; Zugluft, hohe Luftfeuchten bei Arbeiten im Gewächshaus und durch ständigen Wechsel zwischen beiden Arbeitsorten,
  • Erkältungskrankheiten,
  • Gefahr einer allergischen Nasenschleimhautentzündung, von obstruktiven Atemwegserkrankungen und eines allergischen Asthmas durch allergieauslösende Substanzen wie pflanzliche Stoffe (Ambrosia), biologische Arbeitsstoffe,
  • Hauterkrankungen in Form von allergisierenden oder giftig auf die Haut wirkenden chemischen Stoffen in Form von Säuren, Laugen, Lösemitteln, Pflanzenschutzmitteln, aber auch bei biologischen Stoffen wie Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, schließlich auch durch ständige Feuchtigkeit und Nässe,
  • Gesundheitsgefährdung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln,[2] die

    • Toluol und Xylol als Lösemittel enthalten und deren AGW[3] überschritten werden,
    • aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen enthalten und stoffbezogene AGW überschritten werden,
    • aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen mit krebserzeugender Eigenschaft (Kategorie 1 und 2) enthalten bei wiederholter Exposition bzw. durch direkten Hautkontakt mit hautresorptiven Eigenschaften,
    • krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe (TRGS 905) enthalten (z. B. Hydrazin, Carbendazim) bei wiederholter Exposition bzw. durch direkten Hautkontakt mit hautresorptiven Eigenschaften,
  • Gefahr von Hautkrebs durch UV-Strahlung,[4]
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Tragen von Atemschutzmasken,[5]
  • Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Pflege von Gartenanlagen,
  • Gesundheitsstörungen durch Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
  • Gefahr einer durch Zeckenbiss übertragbaren Borreliose,
  • Gefahr durch asbesthaltigen Feinstaub bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten bzw. durch Abrieb an asbesthaltigen Pflanztischen, wenn wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen ist,
  • Beeinträchtigung der Gesundheit durch das erforderliche Tragen von Atemschutzmitteln der Gruppen 2 und 3,
  • Gefahr durch Umgang mit benzolhaltigen Kraftstoffen bei der Baumfällung und mögliche wiederholte Exposition gegenüber Benzol bzw. Hautkontakt,
  • Absturzgefahr bei Montage von und Reparaturen an Gewächshäusern infolge zweckentfremdeter Benutzung von Leitern,
  • Verletzungsgefahr durch Glasbruch an Gewächshäusern.
[1] Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Auszug aus Berufskrankheitenliste, Juli 2014.
[2] SVLFG, Pflanzenschutz im Gartenbau, Gefahren und Schutzmaßnahmen, GBG 11, 18. überarbeitete Aufl. 2012.
[3] AGW: Arbeitsplatzgrenzwert.
[4] DGUV-Arbeitshilfe Hautkrebs durch UV-Strahlung, 09/2013.
[5] Wagner/Hermes: Exposition der Gärtner während und nach der Applikation von Dichlorvos, Methamidophos sowie Aldicarb in Gewächshausanlagen, T. gesamte Hyg. 33 (1987) Heft 5, S. 255–257.

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