- Unterstützung bei Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen, von Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan sowie von Dokumenten erforderlicher Prüfungen,
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung bspw. für Feuerwehr-Einsatzübungen,[1]
- besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Strom bzw. bei fragwürdiger Standsicherheit von Tragwerken bzw. Gebäuden,
- Beratung zu den unterschiedlichen Löschverfahren (z. B. Trocken- und Schaumlöschverfahren) und zur Spezifik ihres Einsatzes,
- Einflussnahme auf Unfallprävention durch jährliche Sicherheitsunterweisungen zur Führung des Löschwasserstrahls durch Haltepersonal von 2 Personen,
- Hinweise zur regelmäßigen Prüfung von Ausrüstung, Geräten und PSA der Feuerwehr durch befähigte Person,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Einstiege von Feuerwehrfahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Feuerwehrdienstes (z. B. eingeschränktes Gesichtsfeld beim Tragen von PSA),
- Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte auf technische Sicherheit sowie zur Einhaltung sonstiger Prüffristen (z. B. Sachversicherer, TÜV, DEKRA) gemäß Vorgaben der Hersteller,
- Beratung zur Funktionsprüfung vor Fahrantritt (Reifendruck und -profil, Zustand Scheibenwischer, Blinker, Scheinwerfer und Bremsleuchten, Füllstand Öl und Scheibenwaschflüssigkeit) sowie zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck.
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