• Unterstützung bei Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen, von Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan sowie von Dokumenten erforderlicher Prüfungen,
  • Beratung zur Gefährdungsbeurteilung bspw. für Feuerwehr-Einsatzübungen,[1]
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Gefährdungen durch elektrischen Strom bzw. bei fragwürdiger Standsicherheit von Tragwerken bzw. Gebäuden,
  • Beratung zu den unterschiedlichen Löschverfahren (z. B. Trocken- und Schaumlöschverfahren) und zur Spezifik ihres Einsatzes,
  • Einflussnahme auf Unfallprävention durch jährliche Sicherheitsunterweisungen zur Führung des Löschwasserstrahls durch Haltepersonal von 2 Personen,
  • Hinweise zur regelmäßigen Prüfung von Ausrüstung, Geräten und PSA der Feuerwehr durch befähigte Person,
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung der Einstiege von Feuerwehrfahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten des Feuerwehrdienstes (z. B. eingeschränktes Gesichtsfeld beim Tragen von PSA),
  • Beratung zur regelmäßigen Prüfung der Feuerwehrfahrzeuge und Geräte auf technische Sicherheit sowie zur Einhaltung sonstiger Prüffristen (z. B. Sachversicherer, TÜV, DEKRA) gemäß Vorgaben der Hersteller,
  • Beratung zur Funktionsprüfung vor Fahrantritt (Reifendruck und -profil, Zustand Scheibenwischer, Blinker, Scheinwerfer und Bremsleuchten, Füllstand Öl und Scheibenwaschflüssigkeit) sowie zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck.
[1] Wolf et al.: Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehr-Einsatzübungen, Z. BRANDSchutz 68(2014)9, S. 667–669.

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