Das Arbeitszeitregime der Fachkräfte für Gastronomie wird i. d. R. bestimmt durch

  • Schichtarbeit bzw. sog. geteilte Schicht mit längerer Freizeit am Nachmittag und spätem Arbeitsende, wobei die tägliche Arbeitszeit zuzüglich Ruhepausen im Gaststättengewerbe 11 Stunden nicht überschreiten darf,
  • Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen,
  • starke saisonale Schwankungen während der Ferienperioden sowie zu geplanten Großveranstaltungen (z. B. Messen, Ausstellungen, Sportereignisse),
  • häufige Überstunden, teilweise abhängig vom Verhalten der Gäste,
  • Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck, da Einzelarbeit vorwiegend durch Kontakt mit Gästen und ihrem Verhalten bestimmt wird.
[1] BW Bildung und Wissen: Assistent(in) an Bibliotheken, Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Restaurantfachmann, -frau Band 2, S. 1075-1078.

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