Das Arbeitszeitregime der Fachkräfte für Gastronomie wird i. d. R. bestimmt durch
- Schichtarbeit bzw. sog. geteilte Schicht mit längerer Freizeit am Nachmittag und spätem Arbeitsende, wobei die tägliche Arbeitszeit zuzüglich Ruhepausen im Gaststättengewerbe 11 Stunden nicht überschreiten darf,
- Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen,
- starke saisonale Schwankungen während der Ferienperioden sowie zu geplanten Großveranstaltungen (z. B. Messen, Ausstellungen, Sportereignisse),
- häufige Überstunden, teilweise abhängig vom Verhalten der Gäste,
- Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck, da Einzelarbeit vorwiegend durch Kontakt mit Gästen und ihrem Verhalten bestimmt wird.
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