Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Umgang mit von Biostoffen kontaminiertem Schriftgut in feuchtem oder noch ungereinigtem Zustand (z. B. Erfassen, Reinigen, Dekontaminieren, Verpacken, Verfilmen, Digitalisieren, Konservieren und Restaurieren)

Gesundheitliche Gefährdungen durch

  • sensibilisierende und
  • toxisch irritative Wirkungen

der Biostoffe

Beeinträchtigung durch

  • sensibilisierende Hausstaub- und Vorratsmilben

GefStoffV

BioStoffV

TRBA 240

TRBA 405

TRBA/TRGS 406

TRGS 907

DGUV-R 109-002

DIN ISO 11799

DIN EN ISO 13982-1

Technische Maßnahmen:

  • Behandlung feuchter wie trockener kontaminierter Objekte vor Tätigwerden von Beschäftigten mit üblichen archivischen Arbeitsabläufen bzw. vor endgültiger Einlagerung ins Magazin
  • Vermeidung des innerbetrieblichen Transports kontaminierten Schriftguts
  • Einhaltung folgender raumklimatischer Parameter:

    Raumtemperatur: 18 ± 2 °C Relative Luftfeuchte 50 ± 5 %

  • regelmäßige Messung von Raumtemperatur und relativer Luftfeuchte
  • ggf. freies Lüften (vollständiger Austausch mit der Außenluft)
  • bei regelmäßiger Aerosolbildung Installation einer Absaugeinrichtung (z. B. durch mikrobiologische Sicherheitswerkbänke [MSW] der Klasse I)
  • räumlich getrennte Lagerung von feuchtem, geschädigtem von nicht befallenem Archivgut
  • Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen (Außenjalousien)
  • jährliche Prüfung und Wartung raumlufttechnischer Anlagen
  • Verfügbarkeit eines Handwaschplatzes zur Nutzung vor Arbeitspausen und am Arbeitsende

Organisatorische Maßnahmen:

  • Begrenzung der Zahl der Beschäftigten in Ausübung gefährlicher Tätigkeiten mit Biostoffen auf ein Mindestmaß
  • Begrenzung dieser Tätigkeiten auf ein zeitliches Mindestmaß
  • bei Einstellung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber wechselseitige Unterrichtung über mögliche Gefahren für Sicherheit und Gesundheit
  • visuelle Kontrolle des eingehenden Archivgutes auf mikrobielle Kontamination
  • bei Raumgestaltung auf leicht zu reinigende Oberflächen achten
  • getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Schutzkleidung
  • Erstellung einer Betriebsanweisung sowie Unterweisung aller Beschäftigten vor Tätigkeitsbeginn und danach jährlich
  • Erarbeitung eines Hygieneplans

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Schutzhandschuhen (z. B. Nitril)
  • Tragen von Schutzkleidung (geeignete Schutzkittel mit langem Arm, am Kragen geschlossen bzw. bei Erfordernis staubdichte Einwegschutzanzüge mit eng anliegendem Kapuzenteil)
  • Tragen von personengebundenen dichtsitzenden Halbmasken mindestens mit Partikelfilter der Klasse P3 oder partikelfiltrierende Halbmasken mindestens FFP3 NR mit Ausatemventil oder Gebläsefiltergeräte mit Hauben (TH3P) mit Warneinrichtung bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses sowie Partikelfilter der Klasse 3
  • Verfügbarkeit von Hautschutz-, Hautreinigungs- und -pflegemitteln
2 Reinigung

Gesundheitliche Gefährdungen durch

  • sensibilisierende und
  • toxisch irritative Wirkungen

der Biostoffe

Beeinträchtigung durch

  • sensibilisierende Hausstaub- und Vorratsmilben

GefStoffV

BioStoffV

TRBA 240

TRBA 405

TRBA/TRGS 406

TRGS 600

TRGS 907

DGUV-R 101-018

DGUV-R 109-002

DIN ISO 11799

DIN EN ISO 13982-1

Substitution:

  • Ersatz gefahrstoffbelasteter Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Verfahren durch Arbeitsstoffe und Verfahren mit geringer bzw. keiner Gefährdung

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mit einem geringen gesundheitlichen Risiko
  • ggf. mechanische Verfahren zur Reinigung
  • Dekontamination durch Trocknung von feuchtem Archivgut aus Papier mit einem Wassergehalt von > 10 % bzw. einer oberflächennahen relativen Luftfeuchte von > 60 % isoliert von anderem Schriftgut in kühler Atmosphäre bis auf max. 10 % Wassergehalt (60 % oberflächennahe relative Luftfeuchte) vor Einlagerung in ein Magazin oder Bearbeitung durch Beschäftigte
  • Dekontamination von trockenem Archivgut (z. B. loser oder leicht anhaftender Schimmel) durch mechanisches Entfernen (z. B. mit Industriestaubsauger der Staubklasse H 14) unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften vor Einlagern in Magazin

Organisatorische Maßnahmen:

  • Regelmäßige, wöchentliche nicht staubende Reinigung
  • erforderlichenfalls Wisch- und Scheuerdesinfektion mit Desinfektionsmitteln unter Tragen von geeigneter PSA (z. B. Schutzkittel und Schutzhandschuhe)
  • vierteljährliche nicht staubende Reinigung von Fußböden und freien Flächen (z. B. Regale, Tische)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Bei erster Grobreinigung massiv kontaminierter Räume Tragen von staubdichten Einwegschutzanzügen mit eng anliegendem Kapuzenteil (Haarschutz) Kategorie III, Typ 5
  • Tragen personengebundener dichtsitzender Halbmasken mind. mit Partikelfilter der Klasse P2 oder partikelfiltrierende Halbmasken mind. FFP2 NR mit Ausatemventil, wenn Staub oder das Archivgut mit Tauben- oder Nagetierkot beaufschlagt ist oder tote Tiere gefunden werden
  • Tragen von Schutzhandschu...

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