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E-Scooter sind die am häufigsten genutzten Fahrzeuge aus dem Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge. Diese DGUV Information soll eine Orientierung geben, worauf bei der Verwendung von E-Scootern (≤ 20 km/h) im Zusammenhang mit dem Schulbesuch geachtet werden sollte.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

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Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Verkehrssicherheit

in Bildungseinrichtungen

Fachbereich Bildungseinrichtungen der DGUV
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen

Webcode: p202115

1 Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte laut Straßenverkehrs-Ordnung StVO, Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

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Abb. 1

Was gilt für E-Scooter?

Braucht man eine Fahrerlaubnis für E-Scooter?

Nein. Es ist keine Fahrerlaubnis erforderlich, auch keine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas.

Besteht Versicherungspflicht für E-Scooter?

Ja. Elektrokleinstfahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge und sind somit versicherungspflichtig. Sie benötigen eine dauerhaft auf der Fahrzeugoberfläche aufgeklebte Versicherungsplakette.

Was gilt für E-Scooter, die mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren können?

Fahrzeuge, die mit einer höheren Höchstgeschwindigkeit als 20 km/h erworben werden, unterliegen nicht mehr der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Für diese gelten andere rechtliche Voraussetzungen (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO). Manipulationen an E-Scootern, die dazu führen, dass Geschwindigkeiten über 20 km/h erreicht werden, können einen Straftatbestand darstellen (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Dürfen E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur befürwortet dies. Eine Mitnahme ist landesspezifisch geregelt (Details siehe Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) bzw. den besonderen Beförderungsbedingungenen des jeweiligen Verkehrsunternehmens/Verkehrsverbundes). Wer einen E-Scooter in einem öffentlichen Verkehrsmittel mitnehmen will, sollte sich vorher beim jeweiligen Verkehrsverbund erkundigen, ob und zu welchen Zeiten und zu welchem Tarif dies erlaubt ist.

Was ist bei der Nutzung von E-Scootern verboten?

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Abb. 2

Untersagt ist die Mitnahme von Menschen und Gepäck auf dem Trittbrett (Stabilität und Gleichgewicht!)

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Abb. 3

Untersagt ist die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen (es sei denn, es ist durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" gestattet)

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Abb. 4

Untersagt ist das Anhängen an andere Fahrzeuge

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Abb. 5

Untersagt ist das Anhängen von Anhängern

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Abb. 6

Untersagt ist die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung

Diese Vorschriften dienen dem eigenen Schutz und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Es gelten darüber hinaus die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Welche Konsequenzen drohen alkoholisierten Scooter-Fahrern und Fahrerinnen?

Auch für das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen gilt die 0,5-Promille-Grenze (BAK - Blut-Alkohol-Konzentration) gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. ( www.bmvi.de, www.bussgeldkatalog.org).

Insofern begeht man bei einem BAK-Wert von mehr als

  • 0,5 Promille = eine Ordnungswidrigkeit (ohne Auffälligkeit oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender) und bei
  • 1,1 Promille = eine Straftat (bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender oder einem Unfall reichen hierfür 0,3 Promille).

2 Vorschriften zu Sicherheit und Technik (laut StVO, eKFV)

Welche Merkmale sind bei E-Scootern für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zwingend vorgeschrieben?

Der E-Scooter benötigt:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • lichttechnische Einrichtungen wie bei einem Fahrrad
  • eine helltönende Glocke oder eine Hupe
  • eine Versicherungsplakette, die hinten am Fahrzeug dauerhaft angebracht sein muss
  • eine Betriebserlaubnis (die aber nicht mitgeführt werden muss)

Der E-Scooter hat folgende Fahrzeugeigenschaften:

  • elektrischer Antrieb
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h
  • max. Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht)
  • max. Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) × 140 cm (Höhe) × 200 cm (Länge).
Achtung
Eine allgemeine gültige Betriebserlaubnis fehlt oft, vor a...

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