Um insbes. Emissionen in Großstädten zu reduzieren, wurde die Dienstwagenregelung auch für Dienstfahrräder ausgeweitet. Durch diese Regelung sollen Arbeitnehmer vom Dienstrad Gebrauch machen. Unternehmen haben also die Möglichkeit, ihren Beschäftigten anstatt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde beschlossen, dass Dienstfahrräder zukünftig steuerlich stärker gefördert werden. Daher müssen Arbeitnehmer seit 2020 ihr Dienstrad nur noch zu einem Viertel des Listenpreises (auf volle 100 EUR) versteuern. Hierdurch hat das Bundesministerium für Finanzen das Dienstfahrrad und den Dienstwagen steuerlich auf dieselbe Stufe gestellt. Für das Pendeln per Fahrrad zur Arbeit kann ein Arbeitnehmer jeden Arbeitstag 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen.

E-Bikes und Pedelecs versichern

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Es wird, wie beim Mofa, eine Haftpflichtversicherung benötigt. Sofern eine Diebstahlversicherung gewünscht wird, kann diese mit einer Zusatzversicherung (z. B. Teilkaskoversicherung) erlangt werden. Die Hausratversicherung tritt nur dann ein, wenn das E-Bike aus dem Haus oder abgeschlossenen Keller entwendet wird. Sofern das E-Bike unterwegs gestohlen wird, tritt die Hausratversicherung hingegen nicht ein. Diese Fälle müssen gesondert versichert werden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist für E-Bikes und Pedelecs nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie tritt dann ein, wenn jemand mit dem E-Bike geschädigt wurde.

 
Wichtig

Fahrraddiebstähle

Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 300.000 Fahrräder gestohlen. Die Polizei geht allerdings davon aus, dass aufgrund einer Dunkelziffer die tatsächliche Zahl noch höher liegt. Daher sollten die Besitzer von Fahrrädern, insbesondere von neuen und teuren Rädern, auf eine entsprechende Diebstahlsicherung achten. Damit es gar nicht zu einem Diebstahl kommt, sollte das Fahrrad beim Abstellen möglichst mit dem Rahmen an einem Fahrradständer oder Laternenpfahl angeschlossen werden. Hierfür sollte ein robustes Schloss verwendet werden. Es gilt der Grundsatz: je robuster, desto besser.

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