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In Kürze zusammengefasst
Aufgepasst! Die nächste Betriebsprüfung könnte Ihr Unternehmen betreffen. Was geprüft wird, welche Fehler teuer werden können und wie Sie sich optimal vorbereiten – all das erfahren Sie hier kurz und verständlich auf den Punkt gebracht.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Betriebsprüfung?Was prüft das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung?Wann und wie oft macht das Finanzamt eine Betriebsprüfung?Wie läuft eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ab?Welche Kosten und Risiken gibt es bei einer Betriebsprüfung?Was ist eine elektronisch unterstützte oder digitale Betriebsprüfung?Eine Betriebsprüfung wird 14 Tage vorher angekündigt, ist meist stichprobenartig und findet vor Ort statt.
Prüfungsschwerpunkte sind häufig Abweichungen vom Branchendurchschnitt, Auslandsbeziehungen, Rückstellungen, Verträge mit Angehörigen oder besondere Geschäftsvorfälle.
Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt kontrolliert Betriebssteuern, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer, Lohnsteuer. Eine Prüfung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung kontrolliert Sozialversicherungsbeiträge.
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist eine behördliche Kontrolle, bei der geprüft wird, ob ein Unternehmen seine steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt.
Im Bereich der Sozialversicherung führen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechende Prüfungen nach § 28p SGB IV mindestens alle vier Jahre durch. Sie kann sich auf das gesamte Rechnungswesen des Unternehmens erstrecken, um alle entgeltbezogenen Vorgänge zu erfassen.
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche betreffen und sie kann erhebliche Auswirkungen auf die Betriebssteuern und die Liquidität des Unternehmens haben.
Die Betriebsprüfer:innen des Finanzamts kontrollieren, ob das Unternehmen seine steuerlichen Pflichten erfüllt. Dazu gehören insbesondere:
Hinweis: Sozialversicherungsbeiträge und Meldungen prüft nicht das Finanzamt, sondern die zuständigen Träger der Sozialversicherung (z. B. Deutsche Rentenversicherung).
Wie oft eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt stattfindet, hängt von der Größe des Betriebs ab.
Großbetriebe werden fast lückenlos bzw. fortlaufend geprüft. Nach Abschluss einer Prüfung folgt in der Regel direkt eine Anschlussprüfung. Mittelgroße Betriebe werden durchschnittlich etwa alle zwölf Jahre geprüft. Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem festen Turnus. Hier finden Prüfungen nur sporadisch statt, oft anlassbezogen, z. B. bei Auffälligkeiten in den Steuererklärungen oder Kontrollmitteilungen. Auch mehrere Prüfungen in kurzen Abständen sind möglich, sofern keine Willkür vorliegt.
Generell führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung in folgenden Fällen durch:
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt läuft in mehreren Schritten ab:

Die Kosten einer Betriebsprüfung trägt grundsätzlich der geprüfte Betrieb selbst. Darunter fallen z. B. interne Aufwendungen, wenn Unterlagen zusammengestellt werden müssen und Mitarbeiter der Buchhaltung während der Prüfung mitwirken müssen. Diese Kosten werden nicht ersetzt, auch ein eventueller Verdienstausfall wird nicht erstattet. Auch eventuelle Kosten für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Prüfung muss das Unternehmen selbst tragen.
Werden Mängel in der Buchführung festgestellt, kann das Finanzamt Umsätze und Gewinne schätzen. Bei erheblichen Mängeln droht ein Sicherheitszuschlag von bis zu 20 Prozent. Besonders bei bargeldintensiven Betrieben (z. B. Gastronomie, Einzelhandel) werden häufig Kassenführung und Buchführung geprüft. Mängel führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen von Umsätzen und Gewinnen. Die Verwerfung der Buchführung kann erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsbelastungen nach sich ziehen. Bei festgestellten Verstößen gegen steuerliche Pflichten haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden.
Die Rückwirkung einer Betriebsprüfung ist durch die steuerlichen Festsetzungsfristen begrenzt. Zwar bestimmt das Finanzamt den Prüfungszeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen, es darf aber nur Zeiträume prüfen, für die die steuerlichen Festsetzungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Denn eine Prüfung wäre unzulässig, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Ergebnisse keine steuerliche Auswirkung mehr haben können, weil sie verjährt sind. Die Festsetzungsfrist beträgt in der Regel 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sie sich auf 5 Jahre, bei Steuerhinterziehung auf 10 Jahre. Für die Sozialversicherung gilt: Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP), auch digitale Betriebsprüfung genannt, ist ein Verfahren des Finanzamts. Hier bei werden relevante steuerliche Daten – z. B. Finanzbuchhaltungsdaten, Buchungsbelege und Lohnunterlagen – elektronisch übermittelt und mittels Prüfsoftware analysiert. Auffälligkeiten oder unplausible Angaben können gezielt nachgefragt werden, wodurch der Aufwand für die Zusammenstellung und Vorlage der Unterlagen für das Unternehmen reduziert wird.
Die Teilnahme an der euBP ist grundsätzlich verpflichtend. Bis zum 31.12.2026 besteht jedoch auf Antrag die Möglichkeit, von der elektronischen Übermittlung befreit zu werden.
Findet der oder die Prüfer:in Fehler, führt das in der Regel zu steuerlichen Korrekturen, Nachzahlungen und ggf. Zinsen. Strafrechtliche Konsequenzen drohen nur, wenn ein Verdacht auf vorsätzliche oder leichtfertige Steuerverkürzung besteht. In diesem Fall wird die Strafsachenstelle eingeschaltet und ein Steuerstrafverfahren geprüft. Bei einfachen Fehlern ohne strafrechtliche Relevanz bleibt es bei steuerlichen Folgen.
Ja, eine Betriebsprüfung kann ohne Steuerberater durchgeführt werden. Sie müssen dann jedoch selbst alle Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Ein Steuerberater ist nicht vorgeschrieben, aber oft hilfreich, da er steuerliche Auswirkungen kennt, Missverständnisse ausräumen und damit wertvolle fachliche Unterstützung bieten kann.
Eine Betriebsprüfung kann in der Regel für die letzten 4 Jahre rückwirkend erfolgen. Bei vorsätzlicher Beitragsvorenthaltung oder Steuerhinterziehung sind längere Zeiträume (bis zu 30 bzw. 10 Jahre) möglich.
Geprüft werden insbesondere die Betriebssteuern, die Gewinnermittlung, die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer sowie die Einhaltung der Buchführungspflichten. Bei Personengesellschaften werden auch die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschafter einbezogen.
Das Unternehmen trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung entstehen, wie z. B. für Personal, Raum und die Zusammenstellung der Unterlagen. Eine Kostenerstattung durch das Finanzamt erfolgt nicht.
Das Finanzamt führt eine Betriebsprüfung regelmäßig bei größeren Unternehmen durch, insbesondere wenn Auffälligkeiten in den Steuererklärungen auftreten oder nach dem Zufallsprinzip. Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist die Prüfung häufiger als bei kleinen Einzelunternehmen.