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In Kürze zusammengefasst
Lohn, Gehalt und Entgelt – sie stehen alle für die Vergütung von Arbeit, unterscheiden sich jedoch in ihrer Form. Doch wie greifen diese Modelle ineinander, und wo liegen die Unterschiede? Zeit, die Begriffe genauer unter die Lupe zu nehmen.
Der Begriff „Lohn“ wird meist bei Beschäftigungen verwendet, deren Entlohnung auf Basis der tatsächlich gearbeiteten Stunden erfolgt, z.B.in handwerklichen Berufen. Der Stundensatz wird vertraglich festgelegt und am Monatsende multipliziert man diesen mit den geleisteten Stunden.
Das „Gehalt“ beschreibt eine fixe monatliche Zahlung unabhängig davon, ob weniger oder mehr gearbeitet wurde, also ob der Monat 19 oder 23 Arbeitstage hatte. Es ist typisch für Angestellte in Büroberufen oder Beamte. Aber auch ein Gehalt muss aufgrund etwaiger Schichtzulagen oder Boni nicht jeden Monat gleich sein.
Entgelt ist ein Obergriff und meint jede Form von Vergütung von Arbeitnehmenden für ihre geleistete Arbeit. Hierzu gehören alle laufenden odereinmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Auch Sachleistungen, wie die Überlassung eines Firmenwagens, werden vom Begriff „Entgelt“ umfasst.
In Deutschland hat die Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt vor allem historische Wurzeln, da früher Arbeiter für körperlich anstrengende Tätigkeiten einen stundenbasierten Lohn erhielten. Angestellte hingegen arbeiteten in eher geistigen Berufen und bekamen ein festes monatliches Gehalt.
Heute wird diese Differenzierung nicht mehr genutzt, um Unterschiede zwischen Arbeitnehmenden zu markieren. Die Begriffe dienen dazu, den Modus der Vergütung zu beschreiben: Lohn bezieht sich auf eine Bezahlung nach tatsächlich geleisteten Stunden oder produzierten Einheiten, während Gehalt eine feste monatliche Summe darstellt, unabhängig von der Arbeitszeit.
Ein mittelständisches Bauunternehmen beschäftigt sowohl angestellte Projektleiter als auch stundenweise eingesetzte Bauhelfer:
Am Ende des Monats führt die Buchhaltung folgende Schritte durch:
Lohn-, Gehalt- oder Entgeltabrechnung – die Bezeichnung ist zweitrangig, denn am eigentlichen Inhalt ändert sich dadurch nichts. Jede Abrechnung muss die gleichen grundlegenden Angaben enthalten, und auch der Weg vom Bruttobetrag bis zur Auszahlung folgt stets demselben Prinzip.
In der Praxis verlangen viele Abrechnungsprogramme zwar eine begriffliche Unterscheidung bei der Dateneingabe, rechtlich spielt diese jedoch keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass die Abrechnungen korrekt sind – hierfür trägt das Unternehmen die volle Verantwortung, gegenüber Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern und natürlich auch gegenüber den Beschäftigten.
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Betrag, von dem der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, Steuern und Sozialabgaben einzubehalten und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
Dazu gehören die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Darüber hinaus trägt der Arbeitgeber Zusatzbeiträge, die sogenannten Umlagen. Diese Umlagen dienen als Arbeitgeberversicherung. Umlage U1 ist eine Versicherung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall des Beschäftigten, U2 für den Mutterschutz und U3 ist die Insolvenzgeldumlage.
Die Steuerklassen spielen eine wichtige Rolle bei der Gehaltsabrechnung, da sie die Höhe der Lohnsteuer beeinflussen, die vom Bruttolohn abgezogen wird. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, und jede ist auf bestimmte Lebens- und Familiensituationen zugeschnitten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I zahlt mehr Steuern als jemand in Klasse III, weil keine zusätzlichen Freibeträge wie z. B. für einen Ehepartner berücksichtigt werden.
Bruttolohn ist der Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben verdient.
Nettolohn ist der Betrag, der nach allen Abzügen (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc.) tatsächlich ausgezahlt wird.
Lohn und Gehalt werden häufig synonym verwendet, unterscheiden sich im Wesentlichen jedoch in der Berechnungsgrundlage. Beim Lohn richtet sich die Höhe nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – er kann also monatlich schwanken. Beim Gehalt handelt es sich dagegen um eine feste Zahlung pro Monat – unabhängig vom tatsächlichen Arbeitspensum.