Bezüglich der Preisvorstellungen beim Verkauf eines Unternehmens geht es leider nicht selten emotional zu. Der Vorunternehmer hat jahrzehntelang "Herzblut" und viel persönliches Engagement in den Aufbau des Betriebes investiert und möchte dies nun honoriert sehen. Oder der Verkauf der Firma war und ist als Teil der Altersvorsorge geplant, und der gewünschte Unternehmenswert misst sich primär nun an der Versorgungslücke bei der Rente. Solche Erwartungshaltungen führen nicht selten zum Scheitern der Verhandlungen oder verhindern bereits im Vorfeld deren Aufnahme.

 
Hinweis

Risiko der Wertüberschätzung

Eine Wertüberschätzung kann also schnell zu einem großen Risiko für beide Seiten führen. Einerseits besteht die Gefahr, dass sich kein Käufer findet, andererseits kann sich ein Käufer durch einen überhöhten Kaufpreis sehr schnell in die Lage bringen, die damit verbundenen Finanzierungskosten nicht erwirtschaften zu können.

Vorausschickend sei gesagt, dass es den objektiv richtigen Unternehmenswert nicht gibt. Neben dem Verhandlungsgeschick der betreffenden Personen spielen natürlich auch deren Motive, Erwartungshaltungen und Machtverhältnisse eine große Rolle.

Sinnvoll und notwendig ist in den meisten Fällen das Hinzuziehen möglichst objektiver dritter Personen, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfen oder Berater der jeweiligen Handwerks- oder Handelskammer.

Um eine möglichst realistische Verhandlungsbasis zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Ansätze, die vom eigentlichen Zweck der Wertermittlung abhängen. Zur Unternehmensbewertung gibt es mehrere Verfahren. Wir wollen nachfolgend die wesentlichen Methoden kurz vorstellen:

Das Vergleichswertverfahren

In Branchen, bei denen eine Übertragung ähnlicher Betriebe häufig ist, können die Verkaufspreise vergleichbarer Objekte herangezogen werden. Es werden die Betriebsdaten dieser branchengleichen Unternehmen bewertet, die ähnliche oder möglichst deckungsgleiche Kennziffern aufweisen. Insbesondere bei kleinen Unternehmen ist diese Art der Preisermittlung üblich, z. B. bei Arztpraxen, Steuerkanzleien, Gastronomiebetrieben, Reinigungen, Taxiunternehmen usw.

Die Ertragswertmethode

Bei dieser Methode spielt der voraussichtliche, zukünftige Ertrag des Unternehmens die wichtigste Rolle. Die Unternehmenssubstanz, also insbesondere der Wert der vorhandenen Maschinen, Gebäude, Grundstücke usw., wird hierbei nicht betrachtet. Die zukünftigen Einnahmeüberschüsse sind grundsätzlich in Form einer Ertragsvorschau zu prognostizieren, in der Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.

Insbesondere Banken bewerten die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens höher als den Substanzwert, denn nur eine entsprechende Rentabilität bzw. Verzinsung des Kaufpreises in Form zukünftiger Gewinne stellt sicher, dass der Käufer die aufgenommenen Darlehen samt Zinsen langfristig auch zurückzahlen kann.

Die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode)

Im Zuge von grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen und der Internationalisierung der Kapitalmärkte wird auch in Deutschland zunehmend die DCF-Methode zur Wertermittlung angewandt. Im Unterschied zum Ertragswertverfahren werden hier nicht die zukünftigen Gewinne, sondern der zukünftige Cashflow berechnet. Der Cashflow drückt aus, wie viel Geld das Unternehmen aus eigener Betriebstätigkeit für Investitionen, Tilgung von Krediten, Ausgleich von Liquiditätsengpässen usw. erwirtschaftet.

Das Substanzwertverfahren

Hierbei werden die Vermögensgegenstände wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente, Vorräte usw. bewertet. Und zwar in dem Sinne, welcher Wert aufzuwenden wäre, um ein Unternehmen mit identischer Struktur und Leistungsfähigkeit nachzubauen. Es sagt nichts über die zukünftigen Erträge aus und spielt deshalb bei der Unternehmensbewertung eine untergeordnete Rolle. Primär kommt dem Substanzwert Bedeutung bei der Ermittlung des Finanzbedarfs für die Ertrags- bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu und er findet daneben Anwendung bei der Sicherung von Bankdarlehen.

 
Praxis-Tipp

Kombination von Ertrags- und Substanzwertverfahren

In der Praxis werden Ertragswert- und Substanzwertverfahren oft kombiniert, wobei der Ertragswert in der Regel dominierend den Kaufpreis bestimmt, der Substanzwert hingegen nur untergeordnet. Es sei denn, die Substanz eines Unternehmens ist von besonders hohem Wert, wie dies beispielsweise bei Immobiliengesellschaften der Fall ist.

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