Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 und 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129 ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 2000, 616; BFH BStBl II 2002, 768; BFH BStBl II 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Whistleblowing-Prozess

Rz. 121 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurde ergänzt, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 KWG auch einen Prozess umfasst, der es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die CRR, die Marktmissbrauchsverordnung [1], die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente ("Markets in Fina... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Proportionalitätsgesichtspunkte

Rz. 102 Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Proportionalitätsprinzip) sollte das Stresstestprogramm eines Institutes mit seinem individuellen Risikoprofil und Geschäftsmodell übereinstimmen. Die Institute sollten daher bei der Entwicklung und Durchführung des Stresstestprogramms ihre Größe, ihre interne Organisation sowie die Art, den Umfang und die Komplexität ihre... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ... mehr

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AGS 08/2026, Beiordnung ein... / III. Begründetheit der Anhörungsrüge

1. Anspruch auf rechtliches Gehör Auch in der Sache würde die Anhörungsrüge nach den weiteren Ausführungen des VGH – ohne dass es mit Blick auf das vorstehend Ausgeführte noch entscheidend darauf ankäme – ohne Erfolg bleiben. Der verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) verpflichte das Gericht, seine Entscheidung nu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten

Rz. 51 Die Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von beweglichen Vermögensgegenständen kann durch einen Sachverständigen oder auf Basis statistischer Modelle und Indizes erfolgen. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen und/oder statistische Modelle verwenden möchten. Au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Risikomanagement auf Institutsebene nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 147 Gesetzliche Grundlage der MaRisk und Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des "Supervisory Review Process" (SRP) ist § 25a Abs. 1 KWG, der von den Instituten eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" fordert. Das KWG zielt diesbezüglich in erster Linie auf ein aus qualitativer Sicht angemessenes Risikoumfeld in den Instituten ab, das zur Stärkung des Risikobewusstsei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129 ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Endgültige Verabschiedung der CRD IV

Rz. 55 Die endgültige Umsetzung der damaligen Fassung von Basel III in europäisches Recht durch das sogenannte "CRD IV-Paket"[1] erfolgte nach langwierigen Verhandlungen schließlich Ende Juni 2013 und damit zeitlich nach Veröffentlichung der vierten MaRisk-Novelle. Das CRD IV-Paket setzt sich aus der Bankenverordnung ("Capital Requirements Regulation", CRR)[2] und der Banken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Tätigkeiten

Rn. 172 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einem RA ähnlich (s Rn 129 ff) erachtet die FinVerw in ständiger Praxis (H 15.6 EStH 2024) die Prozessagenten in Anlehnung an RFH RStBl 1939, 215 (Rechtskonsulenten). Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG auftritt, übt damit eine der eines RA ähnliche Tätigkeit aus (... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Anderes Unternehmen gemäß Rundschreiben 11/2001

Rz. 116 Für die Definition eines anderen Unternehmens im Sinne der MaRisk kann weiterhin auf das Rundschreiben 11/2001 zurückgegriffen werden. Danach ist unter einem anderen Unternehmen jede andere Stelle, Einheit oder Person zu verstehen, die in Bezug auf die ausgelagerte Funktion oder Tätigkeit nicht dem auslagernden Institut zuzurechnen und organisatorisch von ihm abgegre... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Turnus der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 71 Die zuvor in BTR 3.1 Tz. 11 enthaltenen Berichtsanforderungen wurden von der deutschen Aufsicht im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle deutlich erweitert. Gleichzeitig wurde der Turnus der regelmäßigen Berichterstattung über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation verbindlich festgelegt. Allerdings war auch zuvor schon das Aufsichtsorgan vierteljährlich von ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 und 2, 50 und 50a StBerG aF sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Zusätzliche Anforderungen an kapitalmarktorientierte Institute

Rz. 92 Neben den grundsätzlichen Anforderungen werden im Rahmen der MaRisk auch zusätzliche Anforderungen an kapitalmarktorientierte Institute gestellt, wobei sich die Kapitalmarktorientierung aus den Kriterien des § 264d HGB ableitet. Kapitalmarktorientierung liegt vor, wenn eine Gesellschaft einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 115 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, praktischen Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form; auf den Inhalt kommt es nicht an (BFH BStBl II 1982, 589; BFH BStBl II 1994, 362; BFH BStBl II 1996, 573). Die unterrichtende Tätigkeit erfordert ein Tä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Eigenhandel

Rz. 24 Ob ein häufiger systematischer Handel im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. b KWG vorliegt, bemisst sich nach der Zahl der Geschäfte außerhalb eines Handelsplatzes im Sinne des § 2 Abs. 22 Wertpapierhandelsgesetz (OTC-Handel) mit einem Finanzinstrument zur Ausführung von Kundenaufträgen, die für eigene Rechnung durchgeführt werden. Ob ein Handel in erheblichem Um... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Wertpapierinstitute gemäß § 2 Abs. 1 WpIG

Rz. 38 Der Großteil der Finanzdienstleistungsinstitute, die Wertpapierdienstleistungen und ggf. auch Wertpapiernebendienstleistungen erbringen, verfügt über die Erlaubnis zur Verwaltung von Finanzportfolios. Diese Institute können zudem zur Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten oder zum Eigenhandel berechtigt sein. Sehr wenige Unternehmen dürfen sich dabei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Verantwortung für den Geschäftsbereich

Rz. 105 Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle wurde eine neue Textziffer ergänzt, wonach jeder Geschäftsleiter für die Einrichtung angemessener Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in seinem jeweiligen Verantwortungsbereich verantwortlich ist. Es handelt sich lediglich um eine Klarstellung, dass ein Geschäftsleiter für den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2024. Rn. 236 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hier werden im Folgenden Tä... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Streitgegenständlich ist ein Schadensersatzanspruch aus einem Vermächtnis. Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft nach lettischem Recht. Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am … 2022 verstorbenen Dr. H (im Weiteren: "Erblasser"). Der Erblasser setzte mit Erbvertrag vom 10.8.2022 seine Tochter M H zur Alleinerbin ein. Seinem Sohn A H (im Weiteren:... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Bedeutende Institute gemäß SSM-Verordnung

Rz. 117 Mit der Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) am 4. November 2014 hat die EZB die direkte Aufsicht über die bedeutenden Institute ("Significant Institutions", SI) der teilnehmenden Mitgliedstaaten der Eurozone übernommen. Diese bedeutenden Institute unterliegen in der Aufsichtspraxis zum Teil deutlich strengeren Anfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-... mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 6.1.2 Neben der Gelangensbestätigung weiterhin zugelassene Nachweise

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Anforderungen an die Unterlagen

Rz. 169 Seit der Neuregelung durch das EHUG wird das Handelsregister in elektronischer Form geführt. Hieraus ergeben sich Rückwirkungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses: dieser ist nunmehr in elektronischer Form vorzulegen. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 325 Abs. 6 HGB auf § 12 HGB. Dessen Abs. 2 ordnet an, dass die Dokumente in elektronischer Form zum Handel... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

(1) Im Rahmen der Berechnung nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn die Dichtheit des Gebäudes nach § 13 in Verbindung mit § 26 nachgewiesen wird, die Lüftungsanlage mit Einrichtungen ausgestattet ist, die eine Beeinflussung der Luf... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

(1) Im Rahmen der Berechnung nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn die Dichtheit des Gebäudes nach § 13 in Verbindung mit § 26 nachgewiesen wird, die Lüftungsanlage mit Einrichtungen ausgestattet ist, die eine Beeinflussung der Luf... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Seelotse / Zusammenfassung

Begriff Der Seelotse ist eine hauptberuflich selbstständige Person, die nach behördlicher Zulassung berufsmäßig Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.[1] Es besteht keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung; hie... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 4 § 9 Abs. 1 enthält das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. In den folgenden Absätzen finden sich Sonderregelungen für Schichtbetriebe (Abs. 2) und Kraftfahrpersonal (Abs. 3). In den §§ 10-13 ArbZG sind zahlreiche Ausnahmen geregelt, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig ist oder durch Rechtsv... mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Definition des Begriffs des begünstigenden VA, die wie die Definition des belastenden VA in § 44 für die §§ 44 bis 49 insgesamt von Bedeutung ist. Als begünstigend ist danach ein VA anzusehen, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Die Begründung eines Rechts durch VA setzt eine konstitutive Entscheidung... mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.4 Übergangsszenarien der Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger in getrennter Trägerschaft

Rz. 24 Grundsätzlich wird die zugelassene kommunale Trägerschaft als Ausnahmefall charakterisiert, die neben den gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern ihre Berechtigung hat. Die Bestimmung des Verhältnisses von Regel und Ausnahme auf 75 % zu 25 % hat zur Folge, dass über die 69 schon seit 2005 zugelassenen kommunalen Träger weitere kom... mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.1 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur, dass den zuständigen Landesbehörden die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a obliegt. Dabei ist kein Unterschied zu machen, ob die alleinige kommunale Trägerschaft bereits seit dem 1.1.2005 besteht, am 1.1.2012 oder 1.1.2017 neu hinzukommt oder nach Maßgabe des § 6a Abs. 7 ein anderes Gebiet umfasst als bei der ursprünglichen Zu... mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.3 Übergangsszenarien der zugelassenen kommunalen Träger

Rz. 19 Für die seit 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger stand die Entfristung der Zulassung im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Diese Entfristung wird durch eine an Bedingungen geknüpfte unbegrenzte Verlängerung durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 1 gelöst. Die zugelassenen kommunalen Träger waren gehalten, sich bis zum 30.9.2010 dazu zu ... mehr

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Digitale Signatur / 3 Elektronische Signatur

Eigentlich sollte das elektronische Unterzeichnen von Dokumenten schon längst im Alltag angekommen sein, doch zumindest bislang ist davon noch nicht viel zu spüren. Immer wieder gab es in den letzten Jahren Versuche, diese Option auch für die breite Masse der Nutzer attraktiver zu machen. So wurde schon mit der Einführung der neuen Personalausweise im Jahr 2010 eine eID-Funkt... mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.2 Übergangsszenarien der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 16 Die bis 31.12.2010 zulässigen Arbeitsgemeinschaften sind zum 1.1.2011 allesamt in eine gemeinsame Einrichtung übergegangen, auch wenn der kommunale Träger einen Antrag auf Zulassung als zugelassener kommunaler Träger mit Wirkung zum 1.1.2012 oder später in der 2. Welle zum 1.1.2017 stellte. Daraus resultieren im Ergebnis gleichwohl 3 Übergänge aus Arbeitsgemeinschafte... mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.5 Vereinbarungen Landesbehörde – Zugelassene kommunale Träger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 33 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit den zugelassenen kommunalen Trägern ist insbesondere Abs. 4 anzuwenden. Im Übrigen gelten aber auch die Regelungen, die sich auf Bundesleistungen beziehen, weil die zugelassenen kommunalen Träger ja diese Leistungen auch erbringen. Rz. 34 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger dar... mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.2.1.1 Grundsätze

Rz. 24 Der Wortlaut des Satzes 1 nimmt nur die Vorschriften der §§ 27 bis 43a SGB V in Bezug. Von dem Verweis wird § 43b SGB V nicht erfasst, weil es sich nicht um eine leistungsrechtliche Regelung, sondern um eine solche zur Zahlungsabwicklung handelt. In § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist eine enumerative Aufzählung der verschiedenen Leistungskomplexe enthalten, die im Rahmen de... mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.2 Entscheidungen des Kooperationsausschusses (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 schreibt dem Kooperationsausschuss vor, dass er die Träger anzuhören hat. Der Kooperationsausschuss hört also nicht die Trägerversammlung als ggf. entscheidungsberechtigtes Organ i. S. v. § 44c Abs. 2 an. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber ungeachtet der Existenz und möglichen Zuständigkeit dieses Gremiums davon ausgeht, dass der Konflikt stets zwischen den ... mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.2 Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 9 Der Bund hat keine unmittelbare Aufsichtsfunktion gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern. Abs. 2 regelt eine Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Die Rechtsaufsicht betrifft die Gesetzmäßigkeit der obersten Landesbehörde als Aufsichtsstelle. Sie ist auf den Bereich beschränkt, in dem die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ... mehr

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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.2 Freie Arztwahl (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 eröffnet den Leistungsempfängern die freie Wahl zwischen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern entsprechend den Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung. Rz. 10 Ärzte und Zahnärzte i. S. d. Abs. 2 sind dabei – wie in § 76 Abs. 1 SGB V – nicht nur die niedergelassenen Vertragsärzte, sondern auch die medizinischen Versorgungszentren, die ermächtigt... mehr

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Jung, SGB XII § 81 Schiedss... / 2.6 Erlass von Rechtsverordnungen

Rz. 43 Abs. 5 enthält nunmehr die bis zum 31.12.2019 in § 81 Abs. 1 a. F. enthaltene Verordnungsermächtigung. Diese ist mit höherrangigem Recht, insbesondere Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, vereinbar (Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 8. Aufl. 2024, § 81 Rz. 28). Abs. 5 lautet: Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Zahl ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

Rz. 17 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, soweit sie in erster Instanz durch das LG Bonn mit Beschluss zugelassen wurde. Die Rechtsbeschwerde eröffnet damit keine vollständige zweite Instanz, sondern beschränkt sich auf Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung oder Fälle, in denen die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine En... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ... mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.4 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen arbeitnehmerbezogenen Melde- und Abrechnungsverfahren bietet die SOKA-BAU auch das sogenannte Spitzenausgleichsverfahren an, für das sich die Betriebe freiwillig entscheiden können. Bei Teilnahme an diesem Verfahren ergeben sich für die Unternehmen einige Vorteile, insbesondere eine Erhöhung der Liquidität, da durch di... mehr

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§ 35 Die Beweiswürdigung in... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die meisten Praktiker wissen, dass die Revisionsinstanz eine reine Rechtsinstanz, aber keine Tatsacheninstanz ist. Nur die wenigsten wissen aber, dass auch (schwere) Fehler – unabhängig von der Beschwerdesumme – nicht (mehr) revisibel sind.[1] Rz. 2 Durch die Umgestaltung des Revisionsrechts 2002 führt nicht (mehr) jeder frühere revisible Rechtsfehler zur Aufhebung durc... mehr