Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 WG können sein:mehr

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FF 12/2025, Verzicht auf ei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Regelung des Umgangs. A. [2] Der Beschwerdeführer ist Vater eines im August 2008 geborenen Sohnes. Mit der Mutter des Kindes war er nicht verheiratet, die Eltern übten aufgrund einer Sorgerechtserklärung zunächst das Sorgerecht gemeinsam aus. Sie trennten sich etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes. Dieses verblieb im Haush...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbring...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.8 Anspruch auf Zulassung

Rz. 24 Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Zulassung erteilt werden, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Deshalb spielen auch Fragen der Über- oder Unterversorgung mit Heilmittelerbringern keine Rolle, weil es keine Bedarfsprüfung gibt bzw. eine solche Prüfung gegen das Recht der freien Berufsausübung verstoßen würde. Ein Recht der bereits zugelas...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.1 Zulassung zur Heilmittelerbringung

Rz. 12 Das Zulassungsverfahren ist bei der Neuordnung der Vorschrift im Wesentlichen erhalten geblieben, wurde jedoch zum Zwecke des Bürokratieabbaus dahingehend vereinfacht, dass in jedem Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen gebildet wird, welche die Zulassungsbescheide mit Wirkung für alle Krankenkassen erteilt. Zude...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.14 Rechtsschutz

Rz. 32 Gegen die Versagung der beantragten Zulassung ist eine kombinierte Anfechtungs-/Verpflichtungsklage möglich. Gegen den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung oder Abrechnungsbefugnis ist eine Anfechtungsklage zulässig. Die Zulässigkeit einer Konkurrentenklage durch einen Dritten ist mangels eines drittschützenden Rechts unzulässig (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 KR 3...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.5 Zulassungsbedingungen (Abs. 1 und 5)

Rz. 16 Obwohl die Vorschrift vom Wortlaut her auf natürliche Personen abstellt, haben auch juristische Personen einen Zulassungsanspruch, wenn das Berufsrecht die Ausübung des Berufs in dieser Form erlaubt (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 RK 36/94; Butzer, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 124 Rz. 2). Die Zulassung von Heilmittelerbringern bezieht sich nach der höchstrichterlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.11 Zulassungsverfahren

Rz. 28 Die für die Heilmittelerbringung erforderliche Ausbildung sowie eine zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift weist der Zulassungsbewerber der Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift/Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung nach, welche ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2 Rechtspraxis

2.1 Zulassung zur Heilmittelerbringung Rz. 12 Das Zulassungsverfahren ist bei der Neuordnung der Vorschrift im Wesentlichen erhalten geblieben, wurde jedoch zum Zwecke des Bürokratieabbaus dahingehend vereinfacht, dass in jedem Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen gebildet wird, welche die Zulassungsbescheide mit Wirkun...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.13 Privilegierung der Krankenhäuser und vergleichbarer Einrichtungen

Rz. 31 Abs. 5 sieht im Gegensatz zu Abs. 1 eine Zulassung durch Gesetz vor. Mit diesem Absatz ist eine Privilegierung der Krankenhäuser und der sonstigen Einrichtungen geschaffen worden, weil sie von der Zulassung des Abs. 1, die durch Verwaltungsakt erfolgt, abweicht. Die Vorschrift erfasst die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und die nicht näher definierten sonstigen ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilm...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.7 Zulassungsstellen (Abs. 2)

Rz. 22 Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. die Landesvertretung des vdek) verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die mit Wirkung für alle Krankenkassen die erforderlichen Zulassungsentscheidungen per Verwaltungsakt trifft. Damit ist die mit dem HHVG 2017 eingeführte Kannbestimmung, die Entscheidung über d...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.6 Übergangsbestimmungen (Abs. 4)

Rz. 21 Die Übergangsbestimmungen sind mit Wirkung zum 29.12.2022 weggefallen.mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.12 Weitere Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 30 Auf der Basis der Rechtsgrundlage des Abs. 2 Satz 6 darf die Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene die für die Überprüfung der Anforderungen nach den Abs. 1 und 2a erforderlichen Daten von den Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten kann der zugelassene Leistungserbringer nichts unternehmen, weil die...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.9 Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer

Rz. 25 Nach § 124 Abs. 4 i. d. F. v. 10.5.2019 ist der GKV-Spitzenverband gehalten, Empfehlungen für die Zulassungen der Heilmittelerbringer herauszugeben. Die Formulierung "gibt ab" ist für den GKV-Spitzenverband zwingend, ein Dispositionsrecht steht ihm nicht zu. Bei der Erarbeitung der Zulassungsempfehlungen sollen die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen m...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.10 Wegfall der Zulassungsempfehlungen

Rz. 27 In der Neuordnung der Vorschrift werden die Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr aufgeführt. Das bedeutet nach der Gesetzesbegründung zu § 125, dass mit Inkrafttreten der auf der Bundesebene abzuschließenden Verträge nach § 125 Abs. 1, die auch die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen enthalten sollen, die Rahmenempfehlungen des GKV...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.2 Heilmittel

Rz. 13 Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen (vgl. § 32 und Begriffsbestimmungen in Abschn. II Nr. 6 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – Heilmittel-Richtlinie HeilM-RL – i. d. F.v. 20.1/19.5.2011, BAnz Nr. 96, S. 2247, zuletzt geändert am 15.5.2025, BAnz AT 4.8...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.3 Heilmittel in der zahnärztlichen Versorgung

Rz. 14 Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) i. d. F. v. 15.12.2016, veröffentlicht im BAnz AT 14.3.2017 B2, zuletzt geändert am 21.10.2021, veröffentlicht im BAnz AT 21.2022 B2. Sie enthält in § 2a ebenfalls Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welche zunächst befristet für alle Heilmittelverordnungen gelten, die bis zum 31.5.2020 ausgeste...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.4 Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 15 Der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 in der vertragsärztlichen Versorgung ist Zweiter Teil der HeilM-RL. Der Katalog wird dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert (§ 4 Abs. 1 HeilM-RL). Abs. 1 Satz 1 der Neufassung der Vorschrift, definiert wie bisher die Heilmittel als D...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift schließt nunmehr der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Das Wort "schließt" räum...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. § 125 befasst sich mit den Modalitäten einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung (vgl. Hauck/Noftz/Luthe, SGB V, § 125 Rz. 2). Die Vors...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.8 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 20 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1.2 Inkrafttreten und Aufhebung der Vorschrift

Rz. 485a § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt. Das Gesetz entfaltete unechte Rückwirkung, da es auch auf Sachverhalte anwendbar war, die vor dem 20.12.2001 verwirklicht wurden. Bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr galt die Neuregelung sogar für Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2000 begonnen und vor dem 2...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 497 Unklar ist nach dem Wortlaut der Vorschrift, welcher Organträger bzw. welche Organgesellschaft von der Vorschrift betroffen ist. Der zeitliche Zusammenhang der Einführung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit der Zulassung der doppelt ansässigen Gesellschaft als Organträger könnte darauf hindeuten, dass die Vorschrift nur für doppelt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6.1 Zweck und Reichweite der Regelung

Rz. 528 Für die Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht bzw. dem Recht der DBA sind Regelungsgrund und Reichweite der Vorschrift zu bestimmen. Hinsichtlich des Zwecks der Regelung besteht eine überraschende Diskrepanz zwischen der Begründung der Gesetzentwürfe und dem Wortlaut der Vorschrift, wie er schließlich vom Parlament verabschiedet worden ist....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 4.1 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Der Entgeltverzicht vermindert die Berechnungsgrundlage für die zu entrichtenden Steuern. Eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung setzt voraus, dass der Entgeltverzicht auf künftig fällig werdende Entgeltansprüche gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist.[1] Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Dies gilt se...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Durchgangsarzt

Begriff Für die Durchführung der Heilbehandlung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Unfallversicherungsträger Ärzte (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) an der besonderen unfallmedizinischen Behandlung zu beteiligen. Nach Überprüfung der persönlichen Qualifizierung eines Arztes und räumlichen und medizinisch-technischen Voraussetzungen einer Pr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 3.2 Übertragung an einen Dritten

Die Transfermaßnahmen dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt, sondern müssen einem Dritten, z. B. einem Bildungsträger oder einer Transfergesellschaft, übertragen werden. Bei der Auswahl des Dritten sind die betrieblichen Akteure frei. Wichtig Zertifizierungserfordernis Träger von Transfermaßnahmen müssen eine allgemeine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (Zert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für Ansprüche aus einem Mietverhältnis über eine Wer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4 Rechtsschutz gegen die Zulassung bzw. Nichtzulassung einer Klageänderung (Abs. 3)

Rz. 25 Die Entscheidung über das Vorliegen einer zulässigen Klageänderung ist nach § 67 Abs. 3 FGO nicht selbständig anfechtbar. Wenn die Revision aus anderen Gründen zugelassen wird, kann der BFH die Frage der Zulässigkeit der Klageänderung dennoch im Rahmen der Revision überprüfen.[1] Der BFH kann also im Revisionsverfahren sowohl eine vom Tatgericht für zulässig gehaltene ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 67 Abs. 1 FGO regelt die Fälle, in denen eine gewillkürte Klageänderung zulässig ist. § 67 Abs. 2 FGO präzisiert, in welcher Form die in § 67 Abs. 1 FGO vorausgesetzte Einwilligung erteilt werden kann. § 67 Abs. 3 FGO regelt die prozessuale Unselbständigkeit und damit auch die fehlende isolierte Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung einer Klageänderung.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.6 Folgen für das finanzgerichtliche Verfahren

Rz. 111 Nach § 76 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der von der Finanzbehörde nach § 364b Abs. 1 AO gesetzten Frist im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden.[1] Rz. 112 Die Zurückweisung der Erklärungen und Beweismittel setzt zunäc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Zulassung der Kündigung durch die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

7.1 Allgemeines Rz. 66 Die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 entspricht dem früheren § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG und wurde redaktionell überarbeitet. Nach Satz 1 kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle abweichend von Abs. 1 in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft nach der Entbindung o...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.2 Kein Zusammenhang mit Schwangerschaft, Entbindung oder Fehlgeburt

Rz. 82 Liegt ein "besonderer Fall" vor, so ist weitere Voraussetzung für eine Zulässigkeitserklärung, dass die Kündigung nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung oder eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche in Zusammenhang steht. Liegt etwa ein Verhalten der Arbeitnehmerin vor, das a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.1 Allgemeines

Rz. 66 Die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 1 entspricht dem früheren § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG und wurde redaktionell überarbeitet. Nach Satz 1 kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle abweichend von Abs. 1 in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft nach der Entbindung oder nach einer ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3 Entscheidung der Aufsichtsbehörde

Rz. 75 Die Kündigung einer geschützten Arbeitnehmerin ist nach § 17 Abs. 2 nur unter 2 Voraussetzungen zulässig. Es muss erstens ein besonderer Fall vorliegen, der zweitens nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang steht. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, so ist die Zusti...mehr