Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 61 Stand: 06/03 – 07/2025 Entgegen dem Regierungsentwurf für das JStG 2024 wurde das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG nicht abgeschafft (vgl. Rz. 7). Träger von Ergänzungsschulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen benötigen daher nach wie vor, sofern sie keine Ersatzschule i. S. d. § 4 Nr. 21 S. 1 Buchs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Vergütungsspenden

Tz. 26 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Grundsätzlich ist die Zuwendung von Nutzungen und Leistungen nicht spendenfähig (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG, s. Anhang 10). Tz. 27 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Aus dem Ausschluss von "Nutzungen und Leistungen" folgt nicht, dass Aufwendungen, z. B. anlässlich erbrachter Arbeitsleistungen des Zuwendenden/Spenders, die aus dessen Vermögen effektiv a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Nichtunternehmer

Rz. 56 Stand: 06/03 – 07/2025 In den Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 S. 2 1. Alt. Nr. 1 und 2 UStG fallen alle Nichtunternehmer, die in einem Dokument wie leistende Unternehmer abrechnen und dabei USt gesondert ausweisen. Nichtunternehmer sind insbesondere Privatpersonen. Als Nichtunternehmer gilt auch der Hoheitsbetrieb einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (v...mehr

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ZErb 06/2026, Zum Nachweis ... / 2 Anmerkung

Begehrt eine Partei die Berichtigung des Grundbuchs nach Eintritt eines Erbfalls, sieht § 35 GBO im Wesentlichen zwei Wege vor. Grundsätzlich ist der Nachweis der Erbfolge gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO durch Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis zu erbringen. Ergibt sich die Erbfolge jedoch aus einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten is...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.7 Ähnliche heilberufliche Tätigkeiten

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG können auch die Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich genannten Heil- und Hilfsberufen (Gesundheitsfachberufen) fallen. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche heilberufliche Tätigkeit handelt. Der BFH st...mehr

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zfs 06/2026, Verbotene Eige... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Das Berufungsgericht meint, der Klägerin stehe kein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der Abschleppkosten zu, weil diese mit Rechtsgrund geleistet worden seien. Die Beklagte sei nach § 859 Abs. 3 BGB berechtigt gewesen, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, da eine verbotene Eigenmacht der Klägerin vorgelegen habe. Durch das Abstellen des Fahrzeugs sei z...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Amtliche Lichtbildausweise

Rz. 18 Welches Mittel der Notar zur Feststellung der Person nutzt, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen.[47] Die Feststellung erfolgt regelmäßig durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.[48] Meist handelt es sich dabei um den Personalausweis oder den Reisepass. Auch ein Führerschein, dessen Lichtbild die Person zweifelsfrei erkennen lässt, genügt.[49] Bei älteren ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Elektronische Niederschriften (§§ 8 Abs. 2, 16b und 36 Abs. 2 BeurkG)

Rz. 14 Nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes aufgenommene Niederschriften sind unabhängig von der Form ihrer Errichtung – Papierform oder elektronische Form – in das Urkundenverzeichnis einzutragen. Diese selbstverständliche Aussage stellt § 7 Abs. 1 Nr. 2 NotAktVV sowohl für im notariellen Online-Verfahren nach §§ 16a ff. BeurkG aufgenommene Niederschriften (Rdn 15...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Vollmachtsbescheinigung (§ 21 Abs. 3 BNotO)

Rz. 37 Neben der Zuständigkeit zur Ausstellung von Registerbescheinigungen ist der Notar gemäß § 21 Abs. 3 BNotO auch dafür zuständig, Bescheinigungen über eine durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht auszustellen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form erteilt wurde (§ 21 Abs. 3 S. 2 BNotO). Die notarielle Vollmachts...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Verweisungsgegenstand

Rz. 27 Verweisungsgegenstand kann im herkömmlichen papiergebundenen Beurkundungsverfahren nur "Papier" sein. Das ergibt sich allerdings nicht aus dem vom Gesetz verwendeten Begriff "Schriftstück", denn darunter müssen jedenfalls seit Zulassung elektronischer Niederschriften auch elektronische Dokumente gefasst werden. Die Überlegung, dass nur ein auf Papier verkörperter Text...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XII. Gesellschaftsgründungen

Rz. 24 Gründungen von Personen- und Kapitalgesellschaften bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung. Allerdings gibt es spezialgesetzliche Genehmigungserfordernisse, die bestimmte Gründungen genehmigungsbedürftig machen. Gem. § 32 Abs. 1 KWG benötigt bspw. derjenige einer Erlaubnis der BaFin, der gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Diese...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht inhaltlich § 15 Abs. 1 DONot a.F. mit wenigen redaktionellen Anpassungen. Abs. 2 wurde im Zuge der DONot-Reform 2022 neu eingefügt und gestattet als ausdrückliche Alternative zu den Beteiligtenverzeichnissen das Führen eines technisch gestützten Kollisionsprüfungssystems. Die Norm steht ausdrücklich im Zusammenhang mit höherrangigen Vorschriften des Be...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Beizufügende Unterlagen (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 bezieht sich auf Unterlagen, die der Urkunde beigefügt und mit dieser verwahrt werden, ohne aber nach § 44 BeurkG zwingend mit Schnur und Siegel verbunden zu werden. Hierunter fallen etwa:[23]mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Einleitung

Rz. 1 Das Instrument des einfachen elektronischen Zeugnisses wurde durch das Justizkommunikationsgesetz[1] von 2005 mit Schaffung eines neuen § 39a in das BeurkG eingeführt. Die Norm wurde im Rahmen des Urkundenarchivgesetzes[2] 2018 neu gefasst und dabei zugleich an die Neuregelung des Signaturrechts durch die sog. EU-eIDAS-VO[3] und das zu ihrer Durchführung erlassene sog....mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Anforderungen an die Ausführungsbestätigung

Rz. 12 Gem. S. 3 ist bei Ausgaben durch Überweisung von einem Notaranderkonto die schriftliche oder elektronische Bestätigung des beauftragten Kreditinstituts erforderlich, dass es den Überweisungsauftrag jedenfalls in seinem Geschäftsbereich ausgeführt hat. Die DONot ist heute bewusst strenger als § 13 Abs. 4 S. 3 in der bis 2000/2001 gültigen Fassung, in dem diese Anforder...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 54 BeurkG gewährt die Beschwerde in folgenden Fällen:mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen bei deutschem Formstatut

Rz. 66 Wenn nach den Regeln des IPR deutsches Recht anzuwenden ist und dieses die Wahrung einer bestimmten Form zur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsgeschäfts macht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Formvorschrift zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar verlangt. Dies ist keineswegs bereits dann der Fall, wenn das deutsche Recht von "Notar" spricht; insoweit...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 90 Rechtsanwälte, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 999]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 10 Arzt, Humanmediziner, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 60]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 89 Rechtsanwälte, Allgemeines [Rdn 994]

Rdn 995 Literaturhinweise: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 4. Aufl. 2026 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427, Henssler/Prütting, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Aufl. 2024 Kilian/Lieb, Statis...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 37 Ausländer, Rechtsschutz, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe [Rdn 449]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 131 Zahnarzt, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 1473]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 114 Steuerberater, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1268]

Rdn 1269 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Steuerberater, Allgemeines, Teil H Rdn 1265 und bei → Rechtsanwälte, Allgemeines/Überblick, Teil H Rdn 995 Rdn 1270 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein Steuerberater schuldhaft gegen Pflichten verstößt, die sich aus dem StBerG und der BOStB ergeben. Die Pflichten ergeben sich aus §§ 57–67, 79, 80 und 5...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 3 Berufsverbot, Berufsgruppen, Auswirkungen [Rdn 37]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 126 Wirtschaftsprüfer, Allgemeines [Rdn 1432]

Rdn 1433 Literaturhinweise: Hense/Urlich, WPO-Kommentar, 4. Aufl. 2022 Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 3. Aufl. 2021 Wirtschaftsprüferkammer, Textsammlung zur Wirtschaftsprüferordnung, 18. Aufl. 2024 Rdn 1434 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Wirtschaftsprüfer sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverf...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 113 Steuerberater, Allgemeines [Rdn 1264]

Rdn 1265 Literaturhinweise: Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl. 2023, Günther, Berufsrecht der Steuerberater, 1. Aufl. 2022 Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatergesetz, 4. Aufl. 2020. Rdn 1266 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Steuerberater sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverfahren als Nebenfolge (Maßregel) au...mehr

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Teil E: Register / 11 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 156]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 127 Wirtschaftsprüfer, Berufsrechtliche Verfahren, Allgemeines [Rdn 1436]

Rdn 1437 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Allgemeines, Teil H Rdn 995. Rdn 1438 1. Ein berufsgerichtliches Verfahren wird eingeleitet, wenn ein WP schuldhaft gegen Pflichten verstößt. Die ergeben sich aus der WPO und der Berufssatzung der WP/vBP, und zwar aus den §§ 43, 49 WPO und §§ 2,10, 12,14 und 29 ff. BS WP/vBP und §§ 316 a S. 2, 323 HGB. Bei → Rechts...mehr

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Teil E: Register / 5 Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 51]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 136 Zahnarzt, Schließung der Praxis [Rdn 1510]

Rdn 1511 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 1512 Die Approbationszulassung und die KZV-Zulassung gelten jeweils für die natürliche Person. Sie sind nicht an die Zahnarztpraxis gebunden. Eine Praxis kann also grds.verkauft/verpachtet werden. Allerdings sollte der Zahnarzt bei absehbaren berufsrechtlichen Problemen dara...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 15 Arzt, Humanmediziner, Schließung der Praxis [Rdn 98]

Rdn 99 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 100 Die Approbation und die KV-Zulassung gelten jeweils für die natürliche Person. Sie sind nicht an die Arztpraxis gebunden. Eine Praxis kann also ggf. verkauft/verpachtet werden. Der Arzt sollte bei absehbaren berufsrechtlichen Problemen darauf aufmerksam gemacht werden, das...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 85 Jäger, Allgemeines [Rdn 912]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 122 Waffenbesitzer, Allgemeines [Rdn 1337]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 1 Berufsverbot, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 91 Rechtsanwälte, Berufsrecht, anwaltsgerichtliches Verfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 1037]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 58 Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Allgemeines [Rdn 615]

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