Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.17 Zurverfügungstellung der Plätze zur Ableistung der Vorbereitungszeiten der Ärzte bzw. Zahnärzte (Abs. 8)

Rz. 121 Die Vorschrift bezieht sich auf jenen Teil der Vorbereitungszeit, die jeweils nach § 2 Ärzte/Zahnärzte-ZV bei einem zugelassenen Arzt bzw. Zahnarzt abgeleistet werden muss. Die KVen/KZVen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) haben gemäß Abs. 8 durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die zur Ableistung der Vorbereitungszeiten von Ärzten s...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.1 Sicherstellung

Rz. 15 Der Sicherstellungsauftrag ist eine der Zentralnormen des Vertrags(zahn)arztrechts, ohne den der Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Sachleistungsprinzip) eines Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse nicht realisiert werden könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Sachleistungsprinzip geprägt, was bedeutet, dass die Krankenkassen sämtli...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.2 Nachweis einer Überweisung

Rz. 42 Die Terminservicestelle vermittelt nach Abs. 1a 4 der Vorschrift bzw. §§ 2 und 3 der Anlage 28 zum BMV-Ä einen Behandlungstermin innerhalb der 4-Wochen-Frist nur dann, wenn der Versicherte an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen wurde oder wenn ein Ausnahmefall vom Überweisungsgebot vorliegt. Nach Abs. 1a Satz 4 HS 2 muss eine Überweisung auch in den Fällen...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.2 Sicherstellungsauftrag

Rz. 4 Der Sicherungsstellungsauftrag ist ein gesetzlicher Auftrag, ohne den z. B. auch die ärztliche/zahnärztliche Versorgung der Personen, deren Krankenversicherungsschutz sich nach den eingeschränkten Tarifen der privaten Krankenversicherung richtet, nicht gewährleistet wäre. Ohne den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag wäre die auf ein Notfallniveau herabgesetzte ärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.4 Inhalt der Sicherstellungspflichten

Rz. 11 Die sich aus dem Sicherstellungsauftrag ergebenden Pflichten der KVen bestehen zunächst einmal darin, dass an jedem Ort in Deutschland ausreichend Ärzte der verschiedenen Fachrichtungen (auch medizinische Versorgungszentren) sowie Psychotherapeuten jederzeit zur hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung der Versicherten zur Verfügung stehen müssen. Nach § 105 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.1 Sicherstellungsverantwortung

Rz. 2 § 75 ist systematisch in den Kontext zu § 72 zu stellen. Während sich diese Vorschrift an die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen zur Mitwirkung an der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wendet, bildet § 75 die inhaltliche Grundnorm des Systems der vertragsärztlichen Versorgung, indem sie die umfassende S...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern", zum 2. Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten" sowie zum 6. Titel "Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss". Während § 92a den Innovationsfonds, die zur Verfügung stehende Fördersumme und die Grundlagen der Förderung von neuen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.3 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 19 In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für die durch Gesetz (§ 2 SGB VII; vgl. Komm. dort) oder durch Satzung des Unfallversicherungsträgers (§ 3 SGB VII) genannten Personen. Die Unfallversicherung war ursprünglich eine Arbeitnehmerversicherung, durch die die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden der Arbeitnehmer sow...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GEMA-Abgabe / 7.1 Bei Zahnärzten wird für die Hintergrundmusik keine GEMA fällig

Mit dem Urteil vom 15.3.2012[1] hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Wiedergabe von Tonträgern in Zahnarztpraxen dem Vergütungsanspruch des Tonträgerherstellers unterliegt. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Musikwiedergabe bei Zahnärzten keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts sei. Denn die Patientenzahl sei recht klein und der Zahnarzt lasse d...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.22 Unter welchen Voraussetzungen sind Impfleistungen und damit zusammenhängende Leistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung umsatzsteuerfrei?

Die von Ärzten in Arztpraxen oder in Krankenhäusern erbrachten Impfberatungen und Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 Buchstabe a beziehungsweise b des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerfrei ist auch die in diesem Zusammenhang erfolgte Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats. Das gilt nach § 20b des I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.3 Tausch mit Baraufgabe

Rz. 407 Häufig wird in der Praxis ein Tausch so ausgestaltet, dass einer der Liefernden einen Barbetrag und Sachaufwendungen an den Leistungsempfänger leistet. Regelmäßig werden bei einem Tausch die beiden gegenüberstehenden Leistungen nach den subjektiven Erwartungen der Vertragsparteien nicht gleichwertig sein, sodass eine entsprechende Zuzahlung einer Vertragspartei verei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Vollständiges Entgelt des Leistungsaustauschs

Rz. 22 Nur das, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Lieferung erhält oder erhalten soll, gehört zum Entgelt. Lediglich die vom Leistungsaustausch betroffenen, also von einem Abgeltungswillen getragenen Teile einer Gegenleistung sind somit Entgelt.[1] Dazu gehören jeweils auch alle Nebenkosten wie z. B. bei den Aufschlägen zur sog. Kaltmiete[2] oder Umbu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.2 Begriff des durchlaufenden Postens

Rz. 339 Ein durchlaufender Posten ist ein Betrag, den ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Einen durchlaufenden Posten würde das Umsatzsteuerrecht wohl auch bei Nichtunternehmern annehmen. Solche Fälle interessieren jedoch das Umsatzsteuerrecht nicht, da nur Umsätze von Unternehmern und damit Entgelte an Unternehmer zur USt hera...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.4 Wahlen bei den Vertragszahnärzten

Rz. 18 Innerhalb der Vertragszahnärzteschaft gibt es die potenziellen Interessengegensätze zwischen den Zahnarztgruppierungen nicht, jedenfalls nicht in der Schärfe wie bei den Ärzten, sondern der Vertragszahnarzt und die KZV werden jeweils als Einheit der Zahnärzte gesehen, gleich ob das KZV-Mitglied Zahnarzt oder z. B. Kieferorthopäde ist. Für die Wahl der Mitglieder der V...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.1 Aktives und passives Wahlrecht

Rz. 4 Jedes Mitglied – zum Begriff vgl. § 77 Abs. 3 – besitzt das aktive und passive Wahlrecht zur Vertreterversammlung seiner KV/KZV. Das heißt, dass jeder Vertrags(zahn)arzt, welcher der Vereinigung als Mitglied angehört und somit in die Wählerliste der KV/KZV eingetragen ist, wählen und gewählt werden kann, da weiter gehende Bedingungen, wie Altersgrenze oder Mindestdauer...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.2 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 44 Auch Psychotherapeuten, die nach Maßgabe des neu gefassten § 72 Abs. 1 ebenso wie Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten zusammenwirken, zählen in Durchbrechung des Arztprinzips zu den Leistungserbringern. Sie sind als nichtärztliche Therapeuten nicht wie bisher von der gesetzlichen Krankenversorgung au...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.1 Bereinigungsvorschriften (Abs. 7)

Rz. 24 Die Bereinigungsvorschriften nach Abs. 7 machen deutlich, dass die HzV sowohl die Leistungen der hausärztlichen Versorgung nach § 73 umfasst als auch die Zusatzleistungen, die ggf. im Vertrag über die HzV vereinbart werden. Die Besonderheiten bezogen auf den Leistungserbringer sind in Abs. 2 geregelt, wobei die dort beispielhaft genannten Anforderungen (vgl. "insbeson...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.1 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-2a)

Rz. 43 Die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung ist bestimmt durch die Person des Behandlers und durch den sachlichen Umfang der Leistungen des § 73. Die ärztliche Betreuung ist Element der aus Dienstleistungen und sächlichen Mitteln bestehenden Krankenbehandlung. Wird die Krankenbehandlung nicht von einem Arzt erbracht, liegt keine ärztliche Behandlung vor, sondern ...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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AGG: Die Merkmale Religion ... / 3.2.2 Nationales Recht

Kopftuchverbot in der Zahnarztpraxis (ArbG Berlin) Das Arbeitsgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28.3.2012, dass die beklagte Zahnarztpraxis die klagende Bewerberin diskriminiert hat.[1] In diesem Fall bewarb sich eine Muslimin um einen Ausbildungsplatz bei einer Zahnarztpraxis als Zahnarzthelferin. Bereits auf ihrem Lebenslauf war ein Bild von ihr, auf dem sie ein Kopft...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Erstattungsanspruch des sogenannten Nothelfers (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 6a Rz. 1). Ebenso wie bei § 25 SGB XII handelt es sich um eine Regelung, die der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nachgebildet ist (Waldhorst-Kahnau, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 6a Rz. 9 und SGB XII, § ...mehr

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Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 2.1 Eilfall

Rz. 3 Anspruchsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die in einem Eilfall Leistungen erbracht hat. In erster Linie kommen Ärzte und Zahnärzte sowie deren Organisationsformen (z. B. Medizinische Versorgungszentren) und Krankenhausträger in unterschiedlichen Rechtsformen in Betracht. Der Leistungsberechtigte selbst hat keinen Erstattungsanspruch. Der vom Arzt...mehr

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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Hier gelangen Sie zur Strahlenschutzverordnung.mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.7 Vergütungsregelung und Bestimmungsrecht

Rz. 28 Abs. 3 Satz 3 trifft eine Regelung über das für die Vergütung anzuwendende Vertragsrecht, wenn die Leistungen der Krankenbehandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte erbracht werden. Es ist dann der Vertrag i. S. d. § 72 Abs. 2 SGB V anzuwenden, der am Ort der Niederlassung des Arztes gilt. Die Vergütung der Versorgung mit Schutzimpfungen richtet sich nach Ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.1 Begriff und Funktion der Satzung

Rz. 1a Eine Satzung bezeichnet im Prinzip die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die von einer vom Staat dazu berechtigten juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wirkung für die ihr angehörenden Mitglieder erlassen werden. Sie ermöglicht Selbstbestimmung in organisierter Form. Als autonome Legitimation kennzeichnet sie vor allem die unter der Bezeichnung der funkt...mehr

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Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.1 Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 normiert den Anspruch zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Die Behandlung akuter Erkrankungen ist von der Behandlung chronischer Erkrankungen abzugrenzen (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 4 Rz. 23; Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 47 ff.; Herbst, in: Mergler/Zink, Asyl...mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V – Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 bis 140h), zum Zweiten Abschnitt der Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 bis 106d) und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (§§ 77 bis 81a) überschrieben ist. § 79a ist eine Verschärfung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Zu den wesentlichen Merkmalen freiberuflicher Tätigkeit gehört die persönliche Berufsausübung (Rz. 4). Der Stpfl. muss die Berufsqualifikation in Person erfüllen und Inhaber einer etwa notwendigen Berufszulassung sein. Problematisch ist deshalb, in welchem Umfang der Berufsträger Mitarbeiter einsetzen kann, ohne dass der Charakter der persönlichen Berufsausübung verlo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 4.2.3 Ermäßigt besteuerte Umsätze

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen folgende Leistungen im Gesundheitswesen: Unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze sowie die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist.[1] Umsätze der Zahntechniker;[2] Hilfsgeschäfte, wie z. B. der Verkauf von Anlagegegenständen, Bohrer...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 1.2 Umsatzsteuer

Umsatzsteuerfrei sind nur ärztliche Heilbehandlungen und Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten bei Menschen.[1] Dazu muss eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen bzw. die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden. Umsatzsteuerlich wird...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / Zusammenfassung

Überblick Im Steuerrecht sind Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit begünstigt: Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind i. d. R. von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Betriebsprüfung bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen Berufen. Abgedeckt werden hierbei die Vorschriften ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Versorgungskassen / 3 Was sind Beiträge an eine Versorgungskasse?

Arbeitgeber sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Sie erwerben also keine Rentenansprüche gegen eine öffentliche Kasse, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar sind. Um im Alter abgesichert zu sein, können Beiträge an eine Versorgungskasse geleistet werden, die ab einem bestimmten Alter eine Geldrente auszahlt. Gleiches gilt zumeist für Freiberuf...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Heilberufe

Rz. 1266 Zu den Heilberufen zählen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Krankenpfleger, Logopäden, Ergotherapeuten, Rettungsassistenten, Psychotherapeuten, nicht jedoch Altenpfleger, Bademeister, Fußpfleger u.Ä.mehr