Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Behandlungspflicht während der Arbeitsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 und 6 MB/KT)

Rz. 734 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln zu lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wegen der Nachweispflicht des § 4 Abs. 7 MB/KT. Die Vorschrift stellt nach herrschender Auffassung eine Risikobeschränkung dar.[508] Diese Behandlungsverpflichtung bezie... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beschränkungen in Bezug auf GOÄ/GOZ

Rz. 378 Im Rahmen der Konkretisierung der Leistung des Versicherers finden sich in Tarifen häufig Ausschlüsse für die Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt sind. Dies ist nach §§ 305 ff. BGB nicht zu beanstanden. Ebenso wenig ist eine Klausel zu beanstanden, nach deren Inhalt nur Gebühren erstattungsf... mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personenschäden

Rz. 28 Der Personenschaden ist in den Bedingungen selbst nicht definiert; in Anlehnung an Ziff. 1.1 AHB ist darunter die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen zu verstehen.[95] Erfasst werden danach Tod, schwere und leichte Verletzungen und Gesundheitsbeschädigungen von Menschen,[96] auch Schädigungen des noch ungeborenen und sogar noch nicht gezeugten Kindes,... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Versicherungsfall

Rz. 580 Der Versicherungsfall ist in der Krankentagegeldversicherung definiert als die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall, soweit in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss unbedingt zu der medizinisch notwendigen Heilbehandlung hinzutreten; die krankheits- oder unfallb... mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Personenschäden

Rz. 99 Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeintr... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Versicherungsumfang

Rz. 68 Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt davon ab, für welche Personen welche Risiken mitversichert werden. Dies ist individuell vereinbar. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die bei der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung üblichen Vereinbarungen, deren Inhalt durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für... mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (§ 5 Abs. 1 c MB/KK)

Rz. 493 Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (sog. schwarze Liste). Ursache hierfür muss ein "wichtiger Grund" sein, der den Versicherer zu diesem Verhalten veranlasst. Hierzu zählen insbesondere überhöhte Rechnungen wegen medizinisch nicht vertretbarer Ü... mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte... mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung, § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 MB/KK

Rz. 212 Nach § 192 Abs. 1 VVG und auch § 1 Abs. 1 MB/KK haftet der Versicherer im vertraglich vereinbarten Umfang für Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen und für sonst vereinbarte Leistungen. Die Versicherung soll somit den konkreten Bedarf decken; gemäß § 200 VVG gilt ein Bereicherungsverbot. Rz. 213 Da durch die Forderung des... mehr

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V / 41 Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3846]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich... mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 97 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp... mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.1 Richtlinie (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legen in einer für die Betreiber vertragsärztlicher, vertragspsychotherapeutischer und vertragszahnärztlicher Praxen sowie Medizinischer Versorgungszentren verbindlichen Richtlinie die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung fest. Die KBV sind damit ermächtigt und verpflichtet, entsprechend zu beschließen und ... mehr

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Sommer, SGB V § 387 Konform... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Das Kompetenzzentrum hat als zentrale Stelle den gesetzlichen Auftrag, die Konformität informationstechnischer Systeme mit den festgelegten Interoperabilitätsanforderungen entweder selbst zu bewerten oder dafür eine akkreditierte Stelle (§ 385 Abs. 7) zu beauftragen. Akkreditierte Stellen können marktwirtschaftlich handelnde Akteure oder aufgrund eines gesetzlichen Auf... mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.5 Unzulässiger Zugriff (Nr. 5)

Rz. 9b Der Zugriff nach § 339 Abs. 1 erfordert neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten oder seiner digitalen Identität (§ 291 Abs. 8 Satz 1) den elektronischen Heilberufsausweis der zugriffsberechtigten Person (§ 339 Abs. 1 Satz 1; alternativ: digitale Identität nach § 340 Abs. 6). Die zugreifende Person muss sich zusätzlich durch eine technische Kom... mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte (KBV) legen in einer verbindlichen Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest (www.kbv.de/html/it-sicherheit.php; abgerufen: 18.10.2024). Die Richtlinie begegnet der aktuellen Situation und Entwicklung, in der info... mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.7 Zertifizierung (Abs. 7)

Rz. 11 Die informationstechnischen Systeme der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte (Praxisinformationssysteme, PIS) werden überwiegend von Dienstleistern hergestellt und gewartet. Die KBV sind verpflichtet, die Mitarbeitenden der Dienstleister zu zertifizieren (Satz 1, www.kbv.de/html/it-sicherheit.php; abgerufen: 18.10.2024). Das Zertifikat ist zu beantragen (www.kbv.de/... mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.5 Arztbesuche

Rz. 14 Von § 616 BGB erfasst werden können auch Arztbesuche. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist; in einem solchen Fall ginge der Anspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG vor. Außerdem ist notwendig, dass der Arztbesuch zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Arztbesuch schon im... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung... mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4.1 Zahnersatz (Abs. 1a)

Rz. 34 Abs. 1a regelt die Kosten für Zahnersatz. Im Bundesmantelvertrag haben die KZB und der SBK festzulegen, dass die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit die Versorgung der Regelversorgung nach § 56 entspricht, gegenüber den Versicherten nach Abs. 2 abzurechnen sind. Darüber hinaus ist im Mantelvertrag zu regeln, dass der Zahnarz... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.1 Funktion des Bewertungsmaßstabs

Rz. 19 Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen organisatorischen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden und erst dann von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart werden können. In der Überschrift sind die Sachve... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4.2 Zahnärztliches Gutachterverfahren (Abs. 1c)

Rz. 35 Die Krankenkassen können in den in § 275 Abs. 1, 2 und 3 geregelten Fällen, insbesondere bei kieferorthopädischen Maßnahmen, bei der Behandlung von Parodontopathien, bei der Versorgung von Zahnersatz und Zahnkronen, einschließlich der Gewährleistung nach § 136a Abs. 4 Satz 3, 4 von implantologischen Maßnahmen bei Ausnahmeindikationen gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9, abweichend v... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso... mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener... mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge... mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / b) Sozialversicherungsrecht

Zur Beurteilung der Frage bietet sich auch ein Blick in das Sozialversicherungsrecht an. Dort ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, wenn die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis unter einer Weisungsgebundenheit verrichtet wird und eine Eingliederung in einen fremden Betrieb vorliegt (§ 7 SGB IV). Eine selbständige Tätigkeit ist durch das eigene Unternehmerrisiko... mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / III. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Fraglich ist, ob die Ärzte Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen. Selbständige Arbeit ...: Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind u.a. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG). Zur freiberuflichen Tätigkeit gehört die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte und Zahnärzte (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ... mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5.1 Ärzte und Zahnärzte

Rz. 35 Arzt ist nach der Bundesärzteordnung i. V. m. der Approbationsordnung für Ärzte nur der approbierte oder vorübergehend zur Ausübung des ärztlichen Berufes zugelassene Mediziner. Die Approbation wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Dasselbe gilt für die Zahnärzte. mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.5 Ausnahmen von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 für bestimmte selbständig Tätige

Rz. 34 Gemäß Abs. 3 sind als Ausnahme von § 2 Abs. 1 Nr. 9 selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Apotheker versicherungsfrei, weil sie nicht schutzbedürftig sind. Ihnen steht die satzungsmäßige Pflichtversicherung nach § 3 oder die freiwillige Versicherung nach § 6 offe... mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt Personen von der Versicherung frei, die nach der Systematik des Gesetzes an sich nach §§ 2, 3 versicherungspflichtig sind. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§§ 541, 542 RVO), jedoch ist die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Sportfischereivereinigungen (§ 542 Nr. 4 RVO) entfallen, weil kein Versicherungsf... mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v.... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ... mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab... mehr

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Zahntechniker (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Das Tätigkeitsspektrum der Zahntechniker umfasst folgende Teilaspekte:[1] handwerkliche und maschinell unterstützte Tätigkeiten, die i. d. R. aus Aufträgen und entsprechenden Arbeitsunterlagen (z. B. Abdrücke von Zähnen oder Kiefer) von Zahnärzten resultieren, Lesen von zahnärztlichen Aufträgen, Herstellen und Reparieren von herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz in Form... mehr

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Zahntechniker (Professiogramm) / 1.2 Unternehmen

Arbeitsstätten für Zahntechniker können sein: Praxislabors der Zahnärzte selbst, gewerbliche Dentallabors mit etwa 1–4 Beschäftigten zur Betreuung von durchschnittlich 6 Zahnärzten neben Großlabors. mehr

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Zahntechniker (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Zahntechniker sind folgenden Belastungen und Beanspruchungen sowie Gefährdungen ausgesetzt: Gefahr von Finger- und Handverletzungen bzw. Verbrennungen, Gefahr von Atemwegserkrankungen durch hohe Staubbelastung beim Schleifen, durch Umgang mit Gips bzw. durch Abriebe von Quarz, Beryllium, Kobalt, Chrom u. a sowie durch Einsatz von Lösungs- und Reinigungsmitteln (Dämpfe und Aero... mehr

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Zahntechniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Zahntechniker befassen sich mit der Herstellung von Zahnersatz und verarbeiten dabei dem technischen Fortschritt entsprechend die unterschiedlichsten Materialien von Wachs und Gips, Kunststoffen, Spezialkeramiken bis hin zu stahlähnlichen und schließlich hochedlen Goldlegierungen. Ihr Berufsprofil vereinigt deshalb Komponenten der vielfältigsten Berufe wie Zerspanu... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen.... mehr