Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Sozialversicherung

1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses 1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicheru...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4 Weiterbeschäftigte/neu eingestellte Arbeitnehmer

2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit

3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zuflus...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und Insolvenz

A. Allgemeines Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entla...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden ge...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3 Beitragsrechtliche Auswirkungen

3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflich...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1.3 Meldung bei Insolvenz bzw. bei insolvenzgesicherten Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben.[1] Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz des Abrechnungszeitraums angewandt, in dem das Wertguthaben ausgezahlt wurde, ist a...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.5 Insolvenzgesicherte Wertguthaben

Bestehen infolge einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen bei Insolvenz des Arbeitgebers Wertguthaben, so ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.[1] Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben. Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz d...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde[1]. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden könne...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.1 Angabe des Arbeitsentgelts im Beschäftigungszeitraum

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vertreten daher die Auffassung, dass in den in Insolvenzfällen abzugebenden Entgeltmeldungen für den gesamten maßgeblichen Beschäftigungszeitraum als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt der Betrag anzugeben ist, von dem Beiträge zu zahlen waren, und zwar sowohl für Zeiträume bis zum Tag vor dem Insolvenztag als auch für ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung

Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.2 Dienstbereitschaft

Voraussetzung für den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dienstbereit ist. Diese Dienstbereitschaft und damit Versicherungspflicht kann in der Regel nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht aufgrun...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber ist u. a. für die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung verantwortlich. Im Insolvenzfall gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber für die von ihm weiterbeschäftigten bzw. von der Arbeit freigestellten oder von ihm neu eingestellten Arbeitnehmer. In die Entgeltmeldung (Abmeldung bzw. Jahresmeldung) ist für jeden Beschäftigten "das beitragspflichtige Ar...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.2 Freigestellte Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter hat in Fällen freigestellter Arbeitnehmer mit dem Tag vor dem lnsolvenztag eine Abmeldung (Abgabegrund "71") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen, das bis zu diesem Tag gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts, unabhängig...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.2 Anmeldung mit dem Insolvenztag

Mit dem Insolvenztag ist der Arbeitnehmer neu anzumelden (Abgabegrund "10"). In die spätere Abmeldung (Abgabegrund "30") ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen. Sofern der Arbeitnehmer vor dem rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses freigestellt wird, gelten die Ausführungen zu den freigestellten Arbeitnehmern[1] mit der Maßgabe, ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.3 Freigestellte Arbeitnehmer

In Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits vor dem Insolvenztag von der Arbeit freigestellt wird, besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis – längstens bis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber – fort. Das Beschäftigungsverhältnis und seine daraus folgende Versicherungspflicht enden auch nicht dadurch, dass der Arbeitnehmer zugleich...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.3 Angabe der Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers

Bei den Meldungen kann die Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers verwendet werden. In diesen Fällen ist in die Abmeldung zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Abgabegrund "33" und in die Anmeldung zum Insolvenztag der Abgabegrund "13" einzutragen. Es steht dem Insolvenzverwalter auch frei, für das Verfahren eine neue Betriebsnummer zu beantragen; in die...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1]mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Laufe eines Kalendermonats sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge dieses Monats für die Zeit bis zum Vortag des Insolve...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Grundsatz

Rz. 600 Das Verbraucherinsolvenzverfahren können grds. alle natürlichen Personen betreiben, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Rz. 601 Wenn der Schuldner jedoch eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hatte, so müssen seine Vermögensverhältnisse überschaubar sein. Dies wird vom Gesetzgeber gem. § 304 Abs. 2 InsO angenommen, wenn der...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.2 Einzahlungsdauer und Sperrfristen

Die auf einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen anzulegenden vermögenswirksamen Leistungen sind vom Arbeitgeber unmittelbar zu überweisen. Die Höhe der jährlichen Einzahlungen sowie die Vertragsdauer sind nicht begrenzt; auch andere Einzahlungen, die keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, sind ohne Einschränkungen zulässig. Ein Sparvertr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05,...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

1. Allgemeines Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Qualifizierte Vollstreckungsklausel

Rz. 45 Zuständig für die Erteilung der qualifizierten Klausel ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 12 RPflG bzw. im Falle einer notariellen Urkunde der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 ZPO. a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt od...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Zwangssicherungshypothek

Rz. 401 Liegen Ihnen Informationen über eine Immobilie oder ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. a) Allgemeines Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Zweck des Zwangsversteigerungsverfahrens

aa) Allgemeines Rz. 412 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" oder "seine Eigentumswohnung" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Rz. 413 Es ist keine Voraussetzung der Zwangsversteigerung, dass der Gläubiger vorher bereits ergebnislos andere Maßnahmen der Vollstrecku...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Formularzwang

Rz. 129 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf konkreten Auftrag hin tätig, wobei für die Auftragserteilung Formularzwang besteht.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Prüfung der Vollstreckungsorgane

Rz. 70 Neben den allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen haben die Vollstreckungsorgane zu überprüfen, ob besondere Vollstreckungsvoraussetzungen zu erfüllen sind und ob diese bereits erbracht wurden.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Teilungsversteigerung

Rz. 419 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 420 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 567 Ist ein Dritter von der Zwangsvollstreckung betroffen, weil er eine materiell-rechtliche Berechtigung am Vollstreckungsobjekt hat, kann er Drittwiderspruchsklage erheben. Die Klage ist darauf gerichtet, die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig zu erklären (z.B.: Schuldner behauptet, das Auto, das auf ihn selbst zugelassen ist, sei das Fah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Versicherungen

Rz. 150 Unter Modul E folgen die Pflichtangaben nach §§ 753a, 754a ZPO.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Zustellung an Schuldner

Rz. 330 Die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner hat für die Wirksamkeit der Pfändung keine Bedeutung und dient vielmehr der Information des Schuldners.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VI. Antrag nach § 887 ZPO Vollstreckung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung

1. Allgemeines Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Pfändung von Arbeitseinkommen

a) Besonderheiten Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Postanfrage

Rz. 96 Kostengünstig und effektiv ist die Überprüfung der Postanschrift durch die Deutsche Post AG durch eine sogenannte Postanfrage. Die Anfrage erfolgt über die Internetseite: https://www.deutschepost.de/de/a/anschriftenpruefung.html. Die Überprüfung der Anschrift dauert meist nur wenige Tage. Liegt ein Nachsendungsantrag des Schuldners vor, so erhalten Sie die Nachsendead...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Schuldnerverzeichnis

Rz. 100 Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die es dem Gläubiger ermöglicht, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Rz. 101 Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden. Rz. 102 Die Geb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen

1. Sicherheitsleistung Rz. 71 Wurde ein Urteil gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt, so muss der Gläubiger die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung erbringen oder kann alternativ die Sicherheitsvollstreckung gem. § 720a ZPO (also ohne Verwertung) betreiben, vergl. Ausführungen unter Rdn 24 ff. 2. Zug-um-Zug-Leistung Rz. 72 Bei Zug-um...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 379 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VII. Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen

Rz. 492 Besitzt der Gläubiger einen Titel gegen den Schuldner zur Herausgabe einer Sache, so richtet sich die Zwangsvollstreckung bei beweglichen Sachen nach § 883 ZPO, bei unbeweglichen Sachen nach § 885 ZPO. 1. Herausgabe von beweglichen Sachen § 883 ZPO Rz. 493 Beispiel 1: Der Mandant hat an den Schuldner ein wertvolles Kunstwerk "Las flores" unter Eigentumsvorbehalt verkau...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Rechtsmittel

Rz. 427 Gegen die Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts ist – sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner – die sofortige Beschwerde beim zuständigen LG zulässig. Für die sofortige Beschwerde gilt eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses. Ein gesonderter Wert der Beschwer ist nicht zu beachten. Es gelten die Ausführungen zu Rechtsmitteln und Rechts...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 12. Vorpfändung / vorläufiges Zahlungsverbot

Rz. 386 Eine Pfändung wird erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam. Im Einzelfall kann bis zur Zustellung wertvolle Zeit verloren gehen, während der der Schuldner über sein Vermögen verfügt und so den Zugriff durch den Gläubiger verhindert. a) Allgemeines Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Internet

Rz. 112 Das Internet bietet im Einzelfall eine gute Informationsquelle und ist in der Anwaltskanzlei nicht mehr wegzudenken. Rz. 113 Haben Sie schon einmal den Namen oder die Emailadresse eines Schuldners bei google, facebook & Co. eingegeben? Nicht selten geben Schuldner auf Internetseiten ihre persönlichen Daten preis. Manche Schuldner haben eigene Internetseiten und geben ...mehr