Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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§ 12 Erbengemeinschaft / ff) Zustimmungserfordernis bei der Veräußerung von Wohnungseigentum durch eine Erbengemeinschaft an einen Miterben (§ 12 WEG)

Rz. 67 OLG Nürnberg:[87] Zitat "Bedarf nach der Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG die Veräußerung von Wohnungseigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder Dritter (etwa des Verwalters), dann gilt dies auch für die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder."mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Zweck

Rz. 122 Um die Nachteile der Zerschlagung von Wirtschaftseinheiten in der Erbteilung zu vermeiden, kann der Erblasser vom Gesetz abweichende Teilungsanordnungen treffen, § 2048 BGB (siehe die Folgen von Erbteilungen bei Bauernhöfen über Jahrhunderte in Württemberg).[99] Rz. 123 Der Erblasser kann auch anordnen, dass die Teilung nach dem billigen Ermessen eines Dritten – evtl....mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / (2) Nachlassspaltung

Rz. 16 Lagen die Voraussetzungen für eine zulässige Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. vor, so konnte dies zu einer Nachlassspaltung führen, soweit der Erblasser im Übrigen nicht nach deutschem Recht beerbt wurde, z.B. weil Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. in ein fremdes Recht verwies und dieses die Verweisung annahm oder auf das Recht eines dritten Staates weiterverwies. Ent...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Formen des Nießbrauchs

Rz. 195 Der Nießbrauch kann bestellt werden an Grundstücken, Erbbaurechten, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungseigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrechten sowie an Grundpfandrechten, Forderungen und anderen Rechten und Beteiligungen. Besondere Bedeutung für die Praxis hat die Einräumung des Nießbrauchsrechts an einem Erbteil. Beim Nießbrauch an einem Vermögen, bspw. am Nachl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 6. Kein Verwalter-Zustimmungs-Erfordernis bei Umwandlung des Gesamthandseigentums an einer Eigentumswohnung in Bruchteilseigentum

Rz. 276 Die Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen unterliegt nicht dem von den Wohnungseigentümern für den Fall der "Veräußerung" vereinbarten Erfordernis der Zustimmung des Verwalters.[264]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Nichtrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Eine gesetzliche Norm, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft ablesen lassen könnte, kennt das BGB nicht. Allenfalls § 2033 Abs. 2 BGB, wonach der Miterbe über seinen Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen kann – entsprechend den Regeln bei der GbR und der Gütergemeinschaft in §§ 719 Abs. 1 und 1419 Abs. 1 BGB –, kennzeichnet das Charakterist...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2021 eine ‹Sonderumlage› i. H. v. 45.000 EUR und eine Erhöhung der jährlichen Zuführung der Erhaltungsrücklage von 3.500 EUR auf 7.000 EUR. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG weist die Anfechtungsklage ab. Die Berufung bleibt erfolglos. Das LG lässt die Revision nicht zu. Dagegen wendet sich K mit der Nichtzulassungsbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 1 Leitsatz

Wendet sich ein Wohnungseigentümer gegen die Erhöhung der Zuführung zur Erhaltungsrücklage, so ist seine Beschwer anhand von § 9 ZPO zu ermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 5 Hinweis

Problemüberblick Zum BGH kommt man nur, wenn die Revision zugelassen ist oder der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt. Beschwer Im Fall war vor allem fraglich, wie man die Beschwer in Bezug auf die Erhöhung der Zuführung zur Erhaltungsrücklage errechnet. K legte seiner Berechnung zugrunde, dass die festgesetzte Erhaltungsrücklage der Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Erhöhung der Erha... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, die Nichtzulassungsbeschwerde sei unzulässig! Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteige nicht 20.000 EUR. Soweit sich K gegen die Sonderumlage wende, betrage die Beschwer 14.507,46 EUR. Dies sei auf der Grundlage von 3.223,88/10.000 Miteigentumsanteilen der auf K entfallende Anteil an der Sonderumlage, auf den es zur Beme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / I. Abschreibungsgestaltung durch variable Gesamtverkaufspreisaufteilung

Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) zugrunde zu legen, sofern sie: zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältnisse widerspiegelt und wirtschaftlich haltbar erscheint.[1] Sonstige Aufteilungsmetho...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.1 Kostenverteilungsschlüssel

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Alternativ kann hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.3 Schätzgrenzen

Ist es erforderlich, den Verbrauch für mehr als 25 % der Wohn-/Nutzfläche oder des umbauten Raums zu schätzen, schreibt § 9a Abs. 2 HeizkostenV vor, die Heizkosten insgesamt nach dem für den Grundkostenanteil üblichen Maßstab umzulegen. Die Ungenauigkeit wird in diesem Fall so groß, dass der Verordnungsgeber nicht mehr von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgeht. Hinwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Heizungsanlage einen zentralen Bestandteil der Jahresabrechnung dar. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige und damit periodengerechte Abrechnung dieser Kosten vor und konstituiert damit eine Durchbrechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1 Allgemeine Grundsätze

Die Heizkostenverordnung [1] hat für das Wohnungseigentum zwingenden Charakter.[2] Sie gilt unabhängig davon, ob durch Beschlüsse oder Vereinbarungen abweichende Bestimmungen über die Kostenverteilung von Heizung und Warmwasser getroffen wurden.[3] Entsprechend anzuwenden sind die Bestimmungen der Heizkostenverordnung auf Nachtstromspeicherheizungen. [4] Voraussetzung ist allerd...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Instandhaltungsrückstellung beim einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist ein bilanzierender Gewerbetreibender an einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, hat er die anteilige Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen. Ein eventuelle...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 5 Kaltwasserkosten in der Heizkostenabrechnung

Für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kaltwasserkosten existiert noch keine gesonderte Verordnung. In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Kaltwasserzählern jedoch in Neubauten per Landesbauordnung vorgeschrieben. Zunehmend werden Kaltwasserzähler zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Frischwasserkosten und Schmutzwassergebühren in älteren Objekten nachgerüste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 3 Das Problem

Die ordentliche Kündigungsfrist, z. B. bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs, ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt maximal 9 Monate. Wurde an den vermieteten Wohnräumen jedoch nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet (Umwandlung) und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräuße...mehr

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Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 4 Die Entscheidung

Wird die Aufteilung nach dem WEG jedoch später geändert und das Sondereigentum an der Mietwohnung mit einem veränderten Miteigentumsanteil erneut veräußert, wird nach einem neuen Urteil des LG Berlin eine neue Kündigungssperrfrist in Gang gesetzt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin, eine GbR, nach Abschluss des Mietvertrags eine Aufteilung in Wohnungseigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum

Rz. 61 [Autor/Stand] Selbständige wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens und damit Grundstücke i.S.d. Bewertungsrechts sind auch das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum (vgl. Rz. 34) und dementsprechend auch das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht. In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren auch "sonstige grundstücksgleiche Rechte" als Grundstücke i.S.d. Bewertungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Doppelhäuser, Reihenhäuser, Wohn- und Teileigentum

Rz. 34 [Autor/Stand] Bei dieser Bauweise ist regelmäßig jedes einzelne Haus mit dem dazu gehörenden Grund und Boden eine selbständige wirtschaftliche Einheit. Jedes Wohnungseigentum und Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit und damit ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes.[2]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Erweiterungen des sachlichen Anwendungsbereichs (§ 11a Abs 4 iVm § 7h Abs 3, § 10f Abs 5 EStG)

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 11a Abs 4 EStG iVm § 7h Abs 3 EStG ist die Verteilung von begünstigtem Erhaltungsaufwand auch bei Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG sind, bei Eigentumswohnungen und bei im Teileigentum nach dem WohnungseigentumsG (WEG) stehenden Räumen zulässig (extensiver Gebäudebegriff); durch die Verweisung in § 11 Abs 4 EStG wird d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Tatbestandsmerkmale

Rn. 149 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es müssen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, dh, sämtliche Voraussetzungen von § 15 Abs 2 EStG müssen erfüllt sein. Hinsichtlich der grds Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (BFH BStBl II 2002, 291) werden auch ausländische Grundstücke mitberücksichtigt ...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verteilung des Erhaltungsaufwands bei Miteigentümern (§ 11a Abs 3 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 11a Abs 3 EStG muss aus Gründen der einfacheren Handhabung der Erhaltungsaufwand bei Miteigentümern in gleicher Weise auf zwei, drei, vier oder fünf Jahre verteilt werden; Entsprechendes galt auch schon nach § 82h Abs 3 EStDV aF. Der Verteilungszeitraum kann daher nur einheitlich gewählt werden. § 11a Abs 3 EStG gilt dem Wortlaut und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ...mehr

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FoVo 06/2023, Schwierige Ab... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger: unvertretbare Handlung Der Antrag des Gläubigers auf Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Schuldnerin nach § 888 ZPO ist statthaft und begründet. An sich handelt es sich bei der Vornahme einer baulichen Maßnahme, wie sie hier in Rede steht, um eine vertretbare Handlung i.S.v. § 887 ZPO, weswegen kein Raum für eine Anwendung des § 888 ZPO wäre. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemeinpraxis erlaubt?

1 Leitsatz Der Gebrauch und die Benutzung einer Wohnung als Allgemeinarztpraxis stören regelmäßig mehr als ein Gebrauch und die Benutzung für ein Wohnen. 2 Normenkette §§ 1, 10, 14 WEG; § 242 BGB 3 Das Problem Mieter B2 betreibt seit 1995 im Sondereigentum eines Wohnungseigentums eine Allgemeinarztpraxis. Dagegen geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Jahr 2019 vor, und ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von Wohnungseigentum: Erhaltungsrücklage

1 Leitsatz Vereinbaren die Parteien eines notariellen Vertrages über ein Wohnungseigentum, der Anteil an der "nach Angaben" in näher genannter Höhe bestehenden Erhaltungsrücklage sei "im Kaufpreis enthalten", liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. 2 Normenkette § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG; § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB 3 Das Problem K kauft von B ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 3 Das Problem

Mieter B2 betreibt seit 1995 im Sondereigentum eines Wohnungseigentums eine Allgemeinarztpraxis. Dagegen geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Jahr 2019 vor, und zwar sowohl gegen den Vermieter B1 als auch gegen B2.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 31.3.2022, 2-13 S 131/20mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 1 Leitsatz

Der Gebrauch und die Benutzung einer Wohnung als Allgemeinarztpraxis stören regelmäßig mehr als ein Gebrauch und die Benutzung für ein Wohnen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Vertrag mit Schutzwirkung für Wohnungseigentümer?

1 Leitsatz Der Verwaltervertrag ist in der Regel kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer. 2 Normenkette § 26 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt vom Verwalter B den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen. Das AG gibt dem Antrag statt. Danach stellt B die Warmwasserversorgung wieder her. K erk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

1 Leitsatz Sind Ehegatten im Wohnungsgrundbuch als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" als Eigentümer eingetragen, ist eine rechtsfähige (Außen-)GbR die Wohnungseigentümerin. 2 Normenkette §§ 1, 10 WEG 3 Das Problem In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird fraglich, ob Ehegatte 1 und Ehegatte 2 oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob nach einer typisierenden Betrachtungsweise die Nutzung bzw. der Gebrauch einer Wohnung durch eine Allgemeinarztpraxis mehr stört als ein Wohnen. Das bejaht das LG mit der ganz h. M. Zum anderen geht es um die Frage der Verwirkung. Verwirkung Bei der Frage der Verwirkung knüpft das LG, wohl bewusst, an eine BGH-Entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Allgemein... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Verstoße ein Wohnungseigentümer gegen eine Gebrauchs- und Benutzungsvereinbarung, begründe dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch. Die übrigen Wohnungseigentümer könnten nämlich nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr störe als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch. Ob dies der Fall sei, sei anhand einer typi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von Wohnungseig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Es geht um ein Standardproblem. Denn ein Wohnungseigentümer kann "seinen" Anteil an der Erhaltungsrücklage, den es formal-rechtlich nicht gibt, natürlich keinem Dritten übertragen. Er will für die Höhe der Erhaltungsrücklage auch nicht einstehen. Dennoch findet sich diese Angabe immer noch, wohl auch aus steuerlichen Gründen, in den Kaufverträgen über ein Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von Wohnungseig... / 1 Leitsatz

Vereinbaren die Parteien eines notariellen Vertrages über ein Wohnungseigentum, der Anteil an der "nach Angaben" in näher genannter Höhe bestehenden Erhaltungsrücklage sei "im Kaufpreis enthalten", liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von Wohnungseig... / 3 Das Problem

K kauft von B ein Wohnungseigentum unter "Ausschluss sämtlicher Ansprüche und Rechte wegen eines Sachmangels". B's Anteil an der Erhaltungsrücklage wird mit 31.530,46 EUR angegeben und soll im Kaufpreis enthalten sein. K verklagt B auf die Zahlung dieses Betrags.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerung von Wohnungseig... / 6 Entscheidung

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