Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kompetenzschutz: Durch eine... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei bereits unzulässig! Gem. § 9a Abs. 2 WEG sei allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB prozessführungsbefugt. Überschreite der Verwalter seine Kompetenzen, könne ein Wohnungseigentümer nur dadurch Unterlassung und/oder Be...mehr

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Kompetenzschutz: Durch eine... / 6 Entscheidung

AG Bergisch Gladbach, Beschluss v. 19.4.2023, 71 C 9/23mehr

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Kompetenzschutz: Durch eine... / 2 Normenkette

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Einberufung: Durch einen Wo... / 6 Entscheidung

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Einberufung: Durch einen Wo... / 2 Normenkette

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum werde durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetze. Infolgedessen erfordere die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des di...mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich der Kläger einer Beschlussklage an den Kosten der von ihm beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beteiligen muss. Kostentragung Das AG bejaht diese Frage. Diese Antwort überzeugt aus den vom AG genannten Gründen und sollte von den Verwaltungen derzeit beachtet werden. Was ist für die Verwaltung besonders wichtig? Die K...mehr

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Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezahlen muss, wenn fälliges Hausgeld nicht gezahlt wird. Dies ist der Hausgeldschuldner. Im Fall war das der Ehemann Y. Er hätte den Rechtsanwalt Z bezahlen müssen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt aber von der Ex-Eigentümerin Zahlung. Als Anspruchsgrundlage kommt das die Woh...mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint ja! Seit dem 1.12.2020 sei davon auszugehen, dass Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten der Verwaltung i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG seien. Auch der obsiegende Wohnungseigentümer als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse sich daher an diesen Kosten beteiligen (Hinweis u. a. auf MüKo-BGB/Scheller; 8. Aufl. 2021, § 16 WEG ...mehr

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Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! X sei verpflichtet 587,50 EUR nebst Zinsen zu zahlen. X sei aufgrund der sich aus dem wohnungseigentümerrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Treuepflichten verpflichtet gewesen, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über ihr Ausscheiden aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu informieren. Die Treuepflicht dauere zwar grundsätzli...mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K könne nicht die Gestattung der Errichtung einer Ladestation nach dem von ihm entwickelten Ladeinfrastrukturkonzept verlangen. K habe zwar nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung baulicher Veränderungen, welche dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. K habe aber keinen Anspruch auf Gestattung des von ihm vorgeleg...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG anders! Nach der Kostengrundentscheidung habe K die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidend für den Anfall des Gebührentatbestands aus Nr. 1008 VV RVG sei der tatsächliche Auftrag, der dem Rechtsanwalt erteilt werde. Solle er die einzelnen Wohnungseigentümer vertreten, so erhalte er den Mehrvertretungszuschlag. Solle er hingegen die Gemeinschaft der...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Verwalter einem Wohnungseigentümer nach § 14 Nr. 4 WEG a. F. oder nach allgemeinen Überlegungen Schadensersatz schuldet, wenn bei der Ermittlung eines Wasserschadens Wände, Decken oder Böden im Bereich des Sondereigentums teilweise zerstört werden. Die Antwort auf die Frage muss grundsätzlich "nein" lauten, wenn der Verwal...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt zunächst gegen die anderen Wohnungseigentümer eine Beschlussklage. Für diese meldet sich Rechtsanwalt X. Wohnungseigentümer K stellt die Klage dann wegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer um. Die Klage wird abgewiesen. Fraglich ist, ob X die Gebühr Nr. 1008 VV RVG verdient hat. Das AG verneint die Frage, da die Gem...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um das Kostenrecht. Zu fragen ist, ob ein Rechtsanwalt durch eine Klageänderung (hier: der Wechsel des Beklagten) einen Teil der bereits verdienten Gebühren verliert. Diese Frage wird vom LG zutreffend verneint. Was ist für die Verwaltung besonders wichtig? Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die Beklagte der ...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Unterteilung einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung. Hier gilt: Der Sondernutzungsberechtigte darf sein Recht unterteilen und beispielsweise an der seinem Recht unterliegenden Gartenfläche weitere Sondernutzungsrechte begründen (Hügel/Elzer WEG 3. Aufl. 2021, § 10 Rn. 149). Die anderen Wohnungseigentümer müssen an der Unterteilung ebens...mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um eine Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurde und für die Verwaltungskosten einen Umlageschlüssel anordnet. Fraglich ist, ob diese Vereinbarung noch anwendbar ist. Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.12.2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes abweichen, die durch das ...mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die Klage hat Erfolg. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss K nach der Kostenentscheidung 3.721,12 EUR erstatten. Ihre außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 2.672,50 EUR. Im April 2020 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: Die Eigentümer beschließen die Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits in H...mehr

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Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreitwert eines Beschlusses zu ermitteln ist, dessen Gegenstand eine Erhaltungsmaßnahme ist. Maßgeblich ist § 49 GKG. Der Streitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen (Gesamtinteresse) und darf den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner S...mehr

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Haus auf Tiefgarage: Einhei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Einer Teilung nach § 8 Abs. 1 WEG steht nicht entgegen, dass sich die Teilungserklärung auf Räume bezieht, die zwar in dem Bereich eines anderen Grundstücks gelegen, aber nach §§ 93, 94 BGB wesentliche Bestandteile des Stammgrundstücks sind. Ein Überbau ist wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstücks, wenn er mit Zustimmung der Nachbarn errichtet wurde. Ein...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer veräußern einen kleinen Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks an das Ehepaar X. In der Kaufvertragsurkunde bewilligen sie und das Ehepaar, "das Sondereigentum samt den dazugehörigen Rechten an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz … aufzuheben". Die Beteiligten legen dar, davon auszugehen, es gebe keinen Vorkaufsfall, obwohl einem V an s...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 1 Leitsatz

Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich Vorkau...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um bauliche Veränderungen, die sich zwar im Bereich des Sondereigentums abspielen, aber die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Damit ist nicht § 13 Abs. 2 WEG einschlägig, sondern § 20 Abs. 1 WEG. Die Gestattung, die auch nachträglich ausgesprochen werden kann, bedarf von Gesetzes wegen nur einer einfachen Mehrheit, die im Fa...mehr

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Anfechtungsklage: Begründet... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann eine Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss und wann eine Beschlussersetzungsklage in Bezug auf ihn Erfolg haben. Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss Nach herrschender Meinung ist die Entscheidung, einen Beschluss nicht zu fassen, ein Beschluss. Man nennt diesen Beschluss "Negativbeschluss". Sieht man es so, m...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungskosten: Gerichts... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K gewinnt eine Beschlussklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Fraglich ist, ob er sich an den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beteiligen muss.mehr

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Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 1 Leitsatz

Jedenfalls dann, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer zur Zahlung nicht mehr geschuldeter Vorschüsse bzw. Nachschüsse zur Kostentragung aufgefordert hat, ist er aufgrund nachwirkender Treuepflichten gehalten, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Eigentümerwechsel anzuzeigen.mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders! Die Kosten einer Anfechtungsklage seien im Jahr 2019 nach herrschender Meinung keine Verwaltungskosten gewesen. Nach der Gemeinschaftsordnung müsse K sich daher nicht an den Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beteiligen. Die Vereinbarung zu den Verwaltungskosten sei auch trotz § 47 WEG noch anwendbar. Die Hürde für eine begründete...mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 1 Leitsatz

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Beschluss über das "Ob" der in dieser Vorschrift genannten angemessenen baulichen Veränderungen (hier: solche, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen) verlangen. Über das "Wie" der Durchführung der baulichen Veränderungen entscheidet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

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Vergleichsangebote: Suchweite / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Erhaltungsmaßnahme. Die Verwaltung hatte sich für die Vorbereitung der Beschlussfassung darum bemüht, Angebote einzuholen. Dabei hatte sie den Blick nur in der näheren Umgebung schweifen lassen. Angebote (Konkurrenz- und Alternativangebote): Es ist grundsätzlich erforderlich, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor einem Vertrag...mehr

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Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 4 Die Entscheidung

Fassten die Wohnungseigentümer einen Erhaltungsbeschluss und werde der Beschluss angefochten, richte sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze würden auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme gelten. Das Einzelinteresse richte sich nach den auf den klagenden Wohnungseigentümer anteili...mehr

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Klageänderung: Mehrvertretu... / 1 Leitsatz

Die Umstellung des Rubrums von den Wohnungseigentümern hin zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ändert nichts am Anfall eines bereits verdienten Mehrvertretungszuschlags.mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten, ist der Beschluss nichtig.mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 3 Das Problem

Inhalt des Sondereigentums des Wohnungseigentums 1 ist nach einer Sondernutzungsvereinbarung ("Sondernutzungsrecht") eine unbebaute Grundstücksteilfläche. Wie diese benutzt und gebraucht werden darf, ist nicht vereinbart. K, der Eigentümer des Wohnungseigentums 1, beantragt beim Grundbuchamt, das Sondernutzungsrecht zu unterteilen ("SoNu 3" und "SoNu 4"). Das Grundbuchamt is...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B lässt Mitte Januar 2021 im räumlichen Bereich seines Sondereigentums ein Außenfenster ausbauen, die Öffnung zumauern und verputzen. Ferner lässt er innerhalb seiner Wohnung einen Durchbruch durch die Decke und den Fußboden vergrößern. Am 20.12.2021 gestatten die Wohnungseigentümer diese Maßnahmen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Für...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 3 Das Problem

Auf einer Versammlung wird bestimmt, die Kosten für die Reparatur der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage zu entnehmen. Ferner wird bestimmt, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Fraglich ist, ob die Beschlüsse nichtig sind.mehr

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Vorschüsse ohne Wirtschafts... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 5 Wohnungseigentumsrechte. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B als Erben des verstorbenen Wohnungseigentümers Z die Zahlung einer "Sonderumlage" in Höhe von 6.489,16 EUR. Die übrigen Wohnungseigentumsrechte haben einen Eigentümer (Y). Nach einer Niederschrift hat Y unter einem TOP 5.2 "Instandsetzung Außenanlage G...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Anfechtungsklage: Begründet... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage (Klageantrag zu 1) hat keinen Erfolg! Wende sich ein Wohnungseigentümer gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (Negativbeschluss), habe er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also das Ermessen auf Null reduziert gewesen sei. Dies sei nicht der Fall, wenn es zul...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer für seinen Mieter, also einen Drittnutzer, um die Gestattung der Anbringung eines "Balkonkraftwerks". Insoweit ist zunächst zu fragen, ob es sich hierbei um einen bloßen Gebrauch handelt oder, wie es das AG annimmt, um eine bauliche Veränderung. Geht es um eine bauliche Veränderung, ist dann zu fragen, ob der Verlangende ...mehr

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Vergleichsangebote: Suchweite / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, dieses Angebot reiche nicht! Es müsse gewährleistet sein, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Auftrag aufgrund ausreichend fundierter Tatsachengrundlage vergebe. Dabei gelte zumindest bei notwendigen, nicht nur geringfügigen Arbeiten, dass mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt werden müssten, damit gewährleistet sei, dass einersei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Erhaltungsbeschluss (Grundlagenbeschluss). Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu errechnen ist.mehr

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Vergleichsangebote: Suchweite / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer wollen die Heizkörper austauschen/umbauen. Hierfür liegt ein Angebot eines Betriebes vor Ort vor. Fraglich ist, ob das reicht.mehr

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Beschlussersetzungsklage: W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es einen Anspruch auf eine konkrete privilegierte bauliche Veränderung gibt. Das LG meint, die Antwort auf diese Frage laute: nein. Dem ist zuzustimmen! Etwas Anderes gilt nur dann, wenn sich das Ermessen, eine bestimmte privilegierte bauliche Veränderung zu gestatten, ausnahmsweise auf Null reduziert hat. Was ist für die Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan: Ermessen f... / 3 Das Problem

Bei den Vorschüssen gehen die Wohnungseigentümer bei ihrer Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 davon aus, dass die Kosten für "Heizung/Wasser/Kanal" von 45.000 EUR auf 90.000 EUR steigen werden. Gegen diese Annahme geht Wohnungseigentümer K vor. Er meint, es gebe keine sachliche Grundlage dafür, dass sich die Heizkosten im Jahr 2023 um 100 % erhöhen werden. Seine Nachfrage ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Balko... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch, ihm die Anbringung eines Balkonkraftwerks zu gestatten.mehr

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Verwaltungskosten: Gerichts... / 1 Leitsatz

Der Anfechtungskläger muss sich an den Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch dann beteiligen, wenn seine Anfechtungsklage Erfolg hat.mehr

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Eigentumswechsel: Anzeigepf... / 3 Das Problem

X, seit Januar 2016 die Eigentümerin der Wohnungseigentumsrechte 1 und 2, überträgt diese auf ihren Ehemann Y. Der Eigentumswechsel wird am 3.8.2021 in das Grundbuch eingetragen. Ab September 2021 werden weder von X noch von Y Vorschüsse gezahlt. Für das Wohnungseigentumsrecht 1 beträgt der Rückstand 2.588,52 EUR, für das Wohnungseigentumsrecht 2 beträgt der Rückstand 1.513,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Begründet... / 3 Das Problem

2 Ehepaare bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im rückwärtigen Teil der Wohnungseigentumsanlage befinden sich ein Gemeinschaftsgarten und ein Pkw-Stellplatz, an dem K1 und K2 ein Sondernutzungsrecht zusteht. Beide Flächen sind nur über einen Verbindungsweg zu erreichen. Zur öffentlichen Straße hin befindet sich ein Hofeinfahrtstor, das die Eheleute B1 und B2 vers...mehr

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Gebührenstreitwert: Erhaltu... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme.mehr