Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümer: Gesells... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, Wohnungseigentümer sei die GbR! Diese müsse klagen. Eine Klage der Gesellschafter sei nicht möglich.mehr

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Veräußerung von Wohnungseig... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, es liege kein Sachmangel vor, auch wenn es die Erhaltungsrücklage nicht gebe! K habe daher keinen Anspruch auf die Zahlung. Es handele sich bei der Angabe der Höhe der Erhaltungsrücklage lediglich um eine Wissenserklärung oder Wissensmitteilung, mit welcher B die Angaben eines Dritten wiedergegeben habe. Gegen die Annahme, B habe die vertragliche Garantie für ...mehr

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Veräußerung von Wohnungseig... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer Wohnungseigentümer ist. Bei Gesellschaften wie der AG oder GmbH sind es nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst. Bei der GbR gilt nichts anderes, wenn diese eine "Außen-GbR" ist. Dies ist der Fall, wenn die GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, weil sie nach dem gemeinsamen Willen d...mehr

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 3 Das Problem

In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird fraglich, ob Ehegatte 1 und Ehegatte 2 oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wohnungseigentümerin ist. Im Grundbuch heißt es: "1 und 2 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)".mehr

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 1 Leitsatz

Sind Ehegatten im Wohnungsgrundbuch als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" als Eigentümer eingetragen, ist eine rechtsfähige (Außen-)GbR die Wohnungseigentümerin.mehr

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 6 Entscheidung

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer handelt. Liegt es so, muss er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen oder, ist es eilig, gegen diese einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Verwalter kann nicht in Anspruch genommen werden, da er nur Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer individuelle Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer verfolgen kann. § 9a Abs. 2 WEG Hat ein Wohnungseigentümer einen Schaden erlitten, muss er diesen selbst verfolgen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 9a Abs. 2 WEG insoweit keine Rechte. Ein Wohnungseigent...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen ka...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dies sei keine gute Idee! Wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier K, meine, dass die Jahresabrechnung unzureichend sei, müsse er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stünden seit dem 1.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnung...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nach § 9a Abs. 2 WEG i. V. m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen einen Mieter und/oder seinen Vermieter auf Unterlassung vorgehen, wenn der Mieter gegen die Benutzungsvereinbarungen der Wohnungseigentümer verstößt. Diesen Weg hält der VGH für vorrangig und verneint mithin (weiterhin) die Möglichkeit, gegen die Gaststät...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen zwar, Dachflächenfenster in der Wohnung des K reparieren zu lassen. Die Kosten soll aber auch nur Wohnungseigentümer K tragen. Dieser klagt gegen eine solche Regelung.mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG nicht anders! § 9a Abs. 2 WEG sei nicht anwendbar. Es handele sich nicht um sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte oder solche Rechte, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten. Die Prozessführungsbefugnis der K ergebe sich aber auch nicht aus dem Beschluss. Nach dem Beschlussinhalt gehe es nur um die Geltendmachung eigener (angeb...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber vom Verwalter verlangen, dass Mängel an der von der Verwaltung erstellten Jahresabrechnung behoben werden.mehr

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Eigentümerliste: Übersendung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass ihm eine Verwaltungsunterlage (hier: eine Eigentümerliste) übersendet wird. Das AG kann eine Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dies zu tun, mit der ganz h. M. im Regelfall nicht erkennen. Und das stimmt. Ort der Einsichtnahme Das AG entscheidet sich – ohne Problembewusstsein – dafür, dass der Ort der Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerliste: Übersendung / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ihm eine Eigentümerliste zu übersenden. Die Gemeinschaft ist allerdings verpflichtet, eine Eigentümerliste aufzustellen und (aktualisiert) zu führen.mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es primär um Prozessrecht. Daneben geht es, und darum stellen wir den Fall dar, aber auch um die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen des Verwalters in eigenen Angelegenheiten. Zu diesen "eigenen Angelegenheiten" gehörte bis zur WEG-Reform die Pflicht, Beschlüsse durchzuführen. Diese Pflicht hatte der Verwalter ...mehr

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Eigentümerliste: Übersendung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fordert im August, September und Oktober 2022 die Verwaltung per E-Mail auf, ihm eine aktuelle Eigentümerliste zu übersenden. Die Verwaltung reagiert darauf nicht. Mit seiner Klage beantragt K, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B zu verurteilen, ihm Auskunft über Namen (Vor- und Nachnamen) und aktuelle Anschriften sämtlicher anderer Wohnungseigentü...mehr

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Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K beauftragt Rechtsanwalt X. Streitig ist, ob die Reisekosten des X vom Beklagten B zu erstatten sind. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren Sitz nicht am Sitz der Verwaltung. Für Prozesse vor Ort muss X also anreisen und verursacht dadurch Kosten, beispielsweise für einen Wohnungseigentümer, der Vorschuss schuldet.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlageschlüssel: Änderung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, mit dem lediglich K die Kosten für die Erneuerung der Dachflächenfenster in seiner Wohnung auferlegt worden seien, entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Wohnungseigentümer hätten ein weites Ermessen, inwieweit sie im Einzelfall oder generell von dem Umlageschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder einem v...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist seit Mitte des Jahres 2021 Eigentümer von 2 Wohnungseigentumsrechten in einer im Jahre 1997 errichteten Wohnungseigentumsanlage. Nach der Übernahme der Wohnungen stellt K im Zuge von Bauarbeiten, bei denen er u. a. großflächig den Estrich über der Kellerdecke herausstemmen ließ, fest, dass sich Risse in den Decken befinden und Brandschutzmanschetten ...mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im September 2020, dass "die der Gemeinschaft entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten […] außergerichtlich und, falls nicht gezahlt wird, gerichtlich" gegen die Vorverwalterin B wegen eines verlorenen Rechtsstreits aus dem Jahr 2018 geltend gemacht werden sollen. B meint, der Beschluss sei bereits nicht als Vergemeinschaftungsbeschluss anz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich bestimme sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den WEG-Vorschriften und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthalte, nach den BGB-Vorschriften. Dies habe zur Folge, dass das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Künftig... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beantragt in einem Urkundenprozess gegen Wohnungseigentümer B neben der Zahlung fälliger Vorschüsse, dass dieser künftig im Voraus monatliche Vorschüsse i. H. v. 1.298 EUR bis zu einem Beschluss über andere Vorschüsse zahlt. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu berechnen ist.mehr

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei K. K habe von B die Wiederherstellung nicht verlangen können. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliege der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht dem Verwalter. B hafte auch nicht aus dem Verwaltervertrag. Dieser Vertrag sei kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer (Hinweis u. a. auf Lehmann-Richter/Wob...mehr

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Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob es mit Blick auf die Erstattung von Reisekosten richtig ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der am Sitz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer arbeitet. Das LG lehnt das ab – ebenso wie zuvor das zitierte LG Aurich. Ich sehe es bislang auch so (BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 43 Rn. 28). Man kann es aber auch anders seh...mehr

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Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Der VGH meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne nicht gegen die Erlaubnis klagen! Das Sondereigentum nach dem WEG schließe öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein und desselben Grundstücks aus. Dies gelte auch dann, wenn die angegriffene öffentlich-rechtliche Gestattung einem Mieter erteilt werde.mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, ob sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Vorschüsse (§ 258 ZPO) gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag richtet, wenn es eine Fortgeltungsklausel gibt. Das wird gegen LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, mit Anmerkung Elzer, ZMR 2022, S. 922 verneint...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschwer: Verhältnis zum Ge... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2018 die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen einer Notgeschäftsführung. Dagegen gehen die Wohnungseigentümer 6, 7, 8, 9 und 23 vor. Das AG gibt der Klage statt. Auf die hiergegen eingelegte Berufung ändert das LG das AG-Urteil unter Abweisung der Klage im Übrigen dahingehend ab, dass die Ungültigerklärung lediglich auf die Klagen d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die für das Wirtschaftsjahr 2019 auf Basis des gefassten Beschlusses festgesetzten Vorschüsse (gem. § 28 Abs. 2 WEG neu) werden für die einzelnen Einheiten angepasst bzw. Nachschüsse eingefordert wie aus den Einzelabrechnungen vom 25.09.20 ersichtlich". Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlageschlüssel: Änderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Änderung eines Umlageschlüssel einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Streit der LG Das LG Stuttgart meint, eine abweichende Kostenverteilung entspreche nur dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in dem Erst-Beschluss für alle gleich gelagerten Erhaltungsmaßnahmen eine entsprechende abweichende Kostenv...mehr

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Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "erkennen" die "Gesamt- und Einzelabrechnungen" 2018, 2019 und 2020 an. Fraglich ist, ob die Beschlussfassung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht.mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K meint, die Jahresabrechnung habe Mängel. Er verklagt daher Verwalter B, diese zu beheben.mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, die einem Mieter erteilt worden ist.mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet jedenfalls seit dem 1.12.2020 für Pflichtverletzungen der Verwaltung.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Beschluss einer "Untergemeinschaft". Ob diese befugt war, ohne die anderen Wohnungseigentümer einen Beschluss zu fassen, muss sich aus einer Vereinbarung geben. Das ist zu unterstellen, da das LG hierzu nichts mitteilt. Ob der Beschluss ordnungsmäßig ist, ist dann eine Frage des § 27 WEG. § 27 Abs. 1 WEG Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerliste: Übersendung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, es sei K! Diesem habe kein Anspruch auf Übersendung einer Eigentümerliste gegen B zugestanden. Es treffe zwar zu, dass B, zu vollziehen durch ihre Verwaltung, verpflichtet sei, eine Eigentümerliste aufzustellen und (aktualisiert) zu führen. Die Erfüllung dieser – ungeschriebenen – Verwaltungspflicht könne jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG beanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss: Bestimmtheit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: ‹Die Untereigentümergemeinschaft Tiefgarage beschließt die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung. Dafür steht ein maximales Kostenbudget von 10.000 EUR zur Verfügung. Herr S wird sich zusammen mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Reisekosten seien zu erstatten! Für die Frage, welche Reisekosten für einen Rechtsanwalt erstattungsfähig seien, sei zwar der Sitz der Partei maßgeblich, sodass im Grundsatz Reisekosten nur bis zur Höhe von fiktiven Reisekosten zum weitentferntesten Ort im Gerichtsbezirk erstattungsfähig seien, wenn ein Rechtsanwalt an einem anderen Ort beauftragt werde. Al...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag: Vertrag m... / 1 Leitsatz

Der Verwaltervertrag ist in der Regel kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 1 Leitsatz

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gibt es keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – auch dann, wenn Störungen durch einen Dritten geltend gemacht werden. Diese Grundsätze gelten auch für die Klage gegen eine Gaststättenerlaubnis.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 1 Leitsatz

Öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte sind grundsätzlich unter den Mitgliedern einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht anzuwenden. Etwas Anderes kann aber gelten, wenn der Miteigentümer von der Behörde nicht allein den Schutz seiner Rechte begehrt, sondern er ein behördliches Einschreiten wegen bestehender Gefahren verlangt, die von einer bestimmten Art der Nutzu...mehr