Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gebe den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, den gesetzlichen oder vereinbarten Umlageschlüssel durch Beschluss zu ändern. Den Wohnungseigentümern stehe dabei ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der neue Umlageschlüssel müsse zwar sachlich gerechtfertigt sein. Der sachliche Grund ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vollstreckung: Duldungsverf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Baubehörde gibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf, wegen angenommener Gefahren die Fassadenverkleidung zu entfernen. Das OVG klärt insoweit, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die richtige Adressatin dieser Verfügung ist. Ferner klärt es, dass gegenüber den Wohnungseigentümern keine Duldungsverfügungen ergehen müssen. Was ist für die V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schäden einer baulichen Ver... / 1 Leitsatz

Verlangt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einerseits von einem Wohnungseigentümer als Bauherrn und andererseits vom bauausführenden Unternehmen sowie Planern Schadensersatz, ist es in der Regel zweckmäßig, das WEG-Gericht sachlich für zuständig zu erklären.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 1 Leitsatz

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1.12.2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor diesem Datum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Ein Wohnungseigentümer habe einen Anspruch darauf, wiederholt in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen, solange das Einsichtsbegehren nicht treuwidrig sei. Hierfür gebe es keine Hinweise. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe ihrer Pflicht, Einsicht zu gewähren, auch nicht mit der Übersendung der Kopien genügt. Ein Wohnungseigent...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Pflicht zur Rech... / 1 Leitsatz

Der Verwalter kann gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Erstellung eines Vermögensberichts von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen, als deren Organ der Verwalter verpflichtet ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ändern die Wohnungseigentümer den geltenden Umlageschlüssel. Dann gibt es immer Gewinner und Verlierer. Die Entscheidung klärt, dass Verschiebungen grundsätzlich hinzunehmen sind. Ferner zeigt sie die Maßstäbe und Grenzen auf. Mehrbelastung Ein Wohnungseigentümer kann bei einer neuen Kostenverteilung durch eine Mehrbelastung unbillig benachteiligt sein....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besitzschutz: Aufgabe der G... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K nimmt Wohnungseigentümer B auf Gewährung des Zugangs zu den im Aufteilungsplan mit X bezeichneten Räumen im Kellergeschoss in Anspruch. Fraglich ist, ob K prozessführungsbefugt ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Pflicht zur Rech... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, einen Rechenschaftsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorzulegen. Das AG weist die Klage ab. Dagegen wendet sich die Berufungmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Neuer Umlageschlüssel: Ordn... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, die Kosten für die Erhaltung der Außenbeleuchtung, einer Baumentfernung und der Erhaltung von Treppenhausfenstern nicht nach der Größe der Miteigentumsanteile, sondern nach Anzahl der Wohnungseigentumsrechte umzulegen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage- und Nachschuss-Besc... / 1 Leitsatz

Wird ein Beschluss über die Umlage von Kosten, der in einem Altfall einer bestandskräftig beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liegt (Umlage-Beschluss), rechtskräftig für ungültig erklärt, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der (weiteren) Durchsetzung von Nachschüssen aus der Jahresabrechnung absehen (Nachschuss-Beschluss). Wird ein Uml...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Eins... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B streiten, ob K ein Einsichtnahmerecht in die Verwaltungsunterlagen in Bezug auf die dort vorhandenen Stimmrechtsübertragungsvollmachten für die Versammlung vom 10.7.2021 zusteht. Das AG bejaht die Frage. Hiergegen richtet sich die Berufung, die sich im Wesentlichen darauf stützt, K seien Kopien der Stimmrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Pflicht zur Rech... / 4 Die Entscheidung

Das LG verurteilt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, für das Jahr 2020 einen Vermögensbericht zu erstellen. K könne keine "Rechenschaftslegung" bzw. "Rechnungslegung" über die Jahre 2019 und 2020 verlangen. Nach der Streichung von § 28 Abs. 4 WEG a. F. könne der Verwalter zwar weiterhin gem. §§ 666, 259 BGB zur Rechenschaft verpflichtet sein. Gläubiger dieses Anspruchs...mehr

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Schäden einer baulichen Ver... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K will wegen Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, die durch den Ausbau eines Dachgeschosses verursacht wurden, auf Feststellung vorgehen gegen: B1 und B2, die Wohnungseigentümer, die ein Dachgeschoss ausbauen ließen, B3, den Werkunternehmer, B4, einen Tragwerksplaner und B5, einen Zimmermann. Fraglich ist, welches Gericht auf Antrag...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, der Verwalter solle zur Führung von Beschlussklagen befugt sein. Ferner soll er allein einen Rechtsanwalt aussuchen, mit diesem eine Strategie abstimmen, über die Einlegung von Rechtsmitteln entscheiden und mit diesem eine Vergütungsvereinbarung schließen können. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall soll eine bauliche Veränderung gestattet werden. Das LG meint, die Gestattung sei nicht ordnungsmäßig, da es keine ausreichenden Direktiven gebe. Das Gesetz verlangt diese aber nicht. Sie sind nur notwendig, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf null reduziert hat, Direktiven zu geben, mithin Bedingungen/Auflagen zu formulieren. Ich kann d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufforderungsbeschluss: Mög... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Beschlüsse seien wirksam! Es sei Wohnungseigentümern gestattet, ihren Willen durch Beschluss darüber zu bilden, ob sie einen bestimmten Gebrauch oder bauliche Veränderungen für unzulässig hielten. Dabei dürften sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern, also beispielsweise – wie hier – zu einer Unterlassung ...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Parteiwechsel sei wirksam und führe auch nicht zur Unzulässigkeit der Berufung. In der Sache sei die Klage gerechtfertigt. Die zulässige Berufung führe zur Verurteilung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da in der Sache die Feststellung gerechtfertigt und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch passivlegitimiert sei. Denn der Streit über die Reic...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Zwar könne jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG einen Beschluss über das "Ob" privilegierter baulicher Veränderungen verlangen. Er habe aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Art und Weise der Durchführung. Darüber entschieden gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 WEG die Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Nach ihrem Ermessen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 4 Entscheidung

Mit Erfolg! K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegen B einen Anspruch, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dem Feuchtigkeitsschaden entgegentrete. Der Feuchtigkeitsschaden und die Notwendigkeit einer Reparatur seien unstreitig. Die Außenwand sei zwingendes gemeinschaftliches Eigentum i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG. Ferner könne auch nicht im Wege der Umdeutung angenommen we...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufforderungsbeschluss: Mög... / 1 Leitsatz

Es ist Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie einen bestimmten Gebrauch oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist dies dennoch als bloßer Aufforderungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufforderungsbeschluss: Aus... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 17, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, die Entfernung von Abweisblechen an einer Balkondecke durchzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Die Verwalterin wird ermächtigt, die Kanzlei K., Herrn Rechtsanwalt R., mit der Vertretung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft … zu beauftragen. Herr R. soll den Auftrag erhalten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen Negativbeschluss an. Sein Gegenstand ist ein Antrag des K, die Verwaltung zu beauftragen, ein Angebot für die Reparatur eines Feuchtigkeitsschadens an der Außenwand seiner Wohnung einzuholen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das AG weist die Klage ab. Nach der Gemeinschaftsordnung (GO) habe K d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem darum, ob der an einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung Berechtigte nach Treu und Glauben Einschränkungen seiner Rechte hinnehmen muss. Das Problem ist nicht neu. Zugangsproblem Einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung steht es nicht entgegen, dass der entsprechende Raum oder, wie im Fall, die entsprechende Fläche der einzige Zugang zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Adresse d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Auf die Klageschrift sind nach § 253 Abs. 4 ZPO die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze anzuwenden. Nach § 130 Nr. 1 Hs. 1 ZPO bedarf es deshalb u. a. der Angabe des Wohnorts – das ist auch der Name der Straße und die Hausnummer – der klagenden Partei. Gibt die klagende Partei keine Adresse an und nennt daher auch keine triftigen Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fasst folgenden Beschluss: "Die Eigentümergemeinschaft gestattet dem Miteigentümer (…) die Installation einer elektrischen Ladestation (unter 11 kW) an seinen Tiefgaragenstellplatz unter nachfolgenden Auflagen: Sämtliche Kosten für Installation, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung sowie eines möglichen Rückbaus werden durch den beantra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schäden einer baulichen Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für den Rechtsstreit besteht kein für alle Beklagten gemeinsam sachlich zuständiges Gericht. Für die Klage gegen B1 und B2 ist gem. § 23 Nr. 2 Buchstabe c) GVG das AG Augsburg ausschließlich zuständig. Demgegenüber ist für die Klage gegen B3, B4 und B5 die sachliche Zuständigkeit des LG begründet, weil im Verhältnis zu diesen keine dem AG zugewiesene Streitig...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Eins... / 1 Leitsatz

Jedenfalls wenn die Parteien auch um die Frage streiten, ob Kopien den Anforderungen an die Vertretungsregeln in der Gemeinschaftsordnung genügen, besteht ein Anspruch auf Einsicht in die bei der Gemeinschaft vorhandenen Unterlagen. Ein Wohnungseigentümer muss sich insoweit nicht mit der Überlassung von Kopien zufriedengeben, die die Verwaltung angefertigt hat. Selbst dann, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 1 Leitsatz

Die Klage auf Feststellung, dass für eine Fläche eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung besteht, ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, wenn diese die Fläche – hier durch Errichtung eines Weges – als gemeinschaftliches Eigentum "nutzt".mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage- und Nachschuss-Besc... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gerichtlich erfolgreich gegen einen Umlage-Beschluss vor, mit dem der Umlageschlüssel für eine Erhaltungsmaßnahme geändert wurde (nach dem Beschluss sollte nur K die Kosten für die Reparatur eines Dachs bezahlen müssen). Fraglich ist u. a., wie sich dieses Urteil auf die Klage auf Nachschuss in einem Altfall auswirkt. Der entsprechende Beschluss für...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 1 Leitsatz

Bei einer Vergütungsvereinbarung muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zumindest die Person des Anwalts bestimmen. Ein Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG reicht nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besitzschutz: Aufgabe der G... / 1 Leitsatz

Besteht Streit über die Zuordnung von Räumen zum gemeinschaftlichen Eigentum, kann nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ansprüche geltend machen. Dabei umfasst die Ausübungsbefugnis nach § 9a Abs. 2 WEG auch denkbare Ansprüche auf außerhalb des Wohnungseigentumsgesetz liegender Grundlage, wie beispielsweise § 985 BGB, und erstreckt sich auch auf Besitzschutzansprüche,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veräußerungsbeschränkung: K... / 3 Das Problem

Mit Vertrag vom 29.10.2020 veräußert K ihr Teileigentum zu einem Kaufpreis von 240.000 EUR an eine Erwerberin. Nach der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1985 bedarf die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters. K bittet daher den Verwalter B um Zustimmung. B weigert sich, weil er meint, es spreche ein wichtiger Grund gegen die Zustimmung. Aus diesem G...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 1 Leitsatz

Ist ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: eine Gartenfläche) nur über eine Fläche zu erreichen, für die eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung besteht (hier: eine Hoffläche), so unterliegt die Sondernutzungsrechtsvereinbarung einer immanenten Schranke, die dazu führt, dass die anderen Wohnungseigentümer dieses zum Erreichen der im gemeinschaftlichen Eigentum stehen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Aufforderungsbeschluss: Mög... / 3 Das Problem

Mit 2 Beschlüssen wird es Wohnungseigentümer K untersagt, eine Garage zu Wohnzwecken und eine Terrasse als Gartenfläche zu nutzen. Ferner wird ihm der Rückbau baulicher Veränderungen "aufgegeben". Fraglich ist, ob die Beschlüsse in Ermangelung einer Kompetenz nichtig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung: Ordnu... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer müssen bei einer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG privilegierten baulichen Veränderung die Einzelheiten bestimmen. Der Beschluss ist nur ordnungsmäßig, wenn bereits klar ist, wie gebaut werden soll.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. K ist Wohnungseigentümer der Einheit II, welche die Räumlichkeiten im ersten und zweiten Obergeschoss des Vorderhauses umfasst. B ist Wohnungs- und Teileigentümer der Einheit I, welche die Einheit im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie die Räumlichkeiten des Hinterhauses umfasst. Zwischen den Häusern lie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Nachweis der Bes... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart (§ 12 WEG). Wohnungseigentümer K beantragt beim Grundbuchamt am 20.7.2021, eine Eigentumsänderung einzutragen sowie die Löschung einer Erwerbsvormerkung. Mit dem Antrag reicht K eine Zustimmung der Verwalterin S vom 2.7.2021 ein. Die Verwaltereigenschaft der S versucht er durch eine Niederschrift v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage- und Nachschuss-Besc... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, der allerdings wirksam begründete Zahlungsanspruch sei jetzt nicht (mehr) durchsetzbar. Werde ein Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung, der einer bereits beschlossenen Jahresabrechnung zugrunde liege, rechtskräftig für ungültig erklärt, müsse die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben von der weiteren Durchsetzung der Nachschussf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K stehe gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG ein Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums an der hinter dem Hinterhaus befindlichen Fläche zu. Um sein Mitgebrauchsrecht ausüben zu können, müsse K zu dieser hinteren Gemeinschaftsfläche gelangen können. Der einzige Weg hierhin führe über den Hof, für den eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung besteht. Zwar schl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vergütungsvereinbarung: Nic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Für eine Vergütungsvereinbarung bedürfe es eines Beschlusses. Damit dieser den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, müssten (nach altem und neuem Recht) besondere Gründe vorliegen (Hinweis auf Abramenko, ZWE 2009, S. 154 ff.). Denn jedenfalls im Bezirk des LG Karlsruhe würden selbst ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung: Durch einen Wohnungseigentümer?

1 Leitsatz Beschlüsse, die von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufen werden, sind nichtig. 2 Normenkette § 24 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer X beruft eine Versammlung ein. Auf dieser Versammlung werden 3 Beschlüsse gefasst. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Fraglich ist, ob die Beschlüsse anfechtbar oder nichtig sind. 4 Die Entsc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kompetenzschutz: Durch einen Wohnungseigentümer?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. 2 Normenkette §§ 9a, 18 WEG 3 Das Problem Ein Wohnungseigentümer beantragt im Wege einstweiliger Verfügung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu verpflichten, ohne einen Beschluss der Wohnungseigentümer nicht zu entscheiden, 4 Blumenkübel r...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kompetenzschutz: Durch eine... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kompetenzschutz: Durch eine... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Sicht des klagenden Wohnungseigentümers darum, das Handeln der Verwaltung zu stoppen. Er sieht es als eigenmächtig an, dass diese namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Aufträge vergibt, Blumenkübel zu reparieren. Bei diesem Tun hat die Verwaltung ggf. ihre Rechtsmacht aus § 27 Abs. 1 WEG überschritten. Sie darf nach § 9b Abs. 1 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kompetenzschutz: Durch eine... / 3 Das Problem

Ein Wohnungseigentümer beantragt im Wege einstweiliger Verfügung, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu verpflichten, ohne einen Beschluss der Wohnungseigentümer nicht zu entscheiden, 4 Blumenkübel reparieren zu lassen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung: Durch einen Wo... / 1 Leitsatz

Beschlüsse, die von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufen werden, sind nichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung: Durch einen Wo... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X beruft eine Versammlung ein. Auf dieser Versammlung werden 3 Beschlüsse gefasst. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Fraglich ist, ob die Beschlüsse anfechtbar oder nichtig sind.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung: Durch einen Wo... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Beschlüsse seien nichtig! Wohnungseigentümer X habe die WEG-Regeln über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet. Er habe als nicht dazu ermächtigter oder sonst dazu befugter Wohnungseigentümer wiederholt sehenden Auges und bewusst zu einer Versammlung eingeladen. X habe gewusst, nicht befugt zu sein, eine Versammlung einzuber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einberufung: Durch einen Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, die ein offensichtlich unbefugter Wohnungseigentümer einberufen hat, nichtig oder nur angreifbar sind. Einberufung durch Unbefugte Ruft ein Nichtberechtigter die Versammlung der Eigentümer ein, sind auf dieser Versammlung gefasste Beschlüsse zwar anfechtbar, nach herrschender...mehr